
(Mexiko-Stadt) Zu den Informationsquellen über die Pastoralreise von Papst Franziskus nach Mexiko gehört auch der Twitter-Account des Jesuiten Pater Antonio Spadaro. Spadaro ist der Schriftleiter der römischen Jesuitenzeitschrift La Civiltà Cattolica. Er gehört zu den engsten Vertrauten des argentinischen Papstes und gilt als dessen persönlicher Freund. Im September 2013 veröffentlichte er als erstes Medium ein Interview mit Franziskus.
Der Schriftleiter ist auf Twitter sehr aktiv und verschickt mehrmals am Tag Kurznachrichten, so auch über die Papst-Messe in Ecatepec bei Mexiko-Stadt. So verschickte er auch das obige Bild und schrieb dazu: „Ministri dell’eucaristia“ (Diener der Eucharistie). Eine solche Bezeichnung wird aber von den geltenden Bestimmungen ausdrücklich verworfen.
„Diener der Eucharistie“ sind nur Priester, wie die Instruktion Redemptionis sacramentum von 2004 bekräftigte. Verwechselte Pater Spadaro „Diener der Eucharistie“ mit Kommunionhelfern? Ein Lapsus oder ein Freudscher Verschreiber?
Das Bild zeigt nämlich ohne den geringsten Zweifel außerordentliche Diener der heiligen Kommunion, die im Deutschen kurz Kommunionhelfer genannt werden. Dabei handelt es sich um Laien, die im dringenden Bedarfsfall ernannt werden können, was gestern für die Papst-Messe in Ecatepec der Fall war.
Kommunionhelfer: Präzedenzfall von aktuellem Interesse?

Die Einführung der Kommunionhelfer gilt als Präzedenzfall für einen Mechanismus, um Veränderungen in der Kirche durchzusetzen.
1964 wurde der Berliner Ordinarienkonferenz, der Vorläuferin der späteren Berliner Bischofskonferenz, der die Bischöfe der DDR angehörten, von Rom die Erlaubnis erteilt, in den Diasporagebieten „geeignete Laien“ zur Kommunionspendung bei Hausgottesdiensten einzusetzen. Begründet wurde die Maßnahme mit den weit auseinanderliegenden Gebieten. 1966 wurde die Ausnahmegenehmigung verlängert. Dann aber geschah etwas Erstaunliches.
Obwohl die Maßnahme für ein bestimmtes Gebiet aufgrund einer spezifischen „Notlage“ gewährt wurde, erfolgte 1967 mit der von Papst Paul VI. approbierten Instruktion Eucharisticum mysterium deren Ausdehnung auf die gesamte Weltkirche. Die DDR mit ihrer Diasporasituation war atypisch für die katholische Welt. Aufgrund der kommunistischen Diktatur und der Abschottung durch den Mauerbau war die dortige Situation zudem dem direkten Einblick der Weltöffentlichkeit entzogen. Dennoch diente sie als Probelauf mit dem eine gesamtkirchliche Entscheidung begründet wurde.
Die Situation erinnert an die heutige Amazonas-Werkstatt und den Versuch, dort eine Ausnahmeerlaubnis zu erhalten, um wegen des behaupteten Priestermangels verheiratete „viri probati“ zur Priesterweihe zuzulassen. Nach den Vorstellungen der Promotoren könnte das „Amazonas-Modell“ dann ebenso schnell auf die gesamte katholische Kirche ausgedehnt werden. Eine Ausnahmesituation dient zur Einführung einer Ausnahmeregelung. Eine Bresche in der Mauer, die schnell zum allgemeinen Dammbruch führen soll.
Als Folge der Einführung von Kommunionhelfern, spenden Priester in manchen Kirchen keine Kommunion mehr, um den Laien den Vortritt zu lassen. Häufiger noch besteht gar kein erkennbarer Bedarf für Kommunionhelfer und dennoch werden sie eingesetzt. Auch bei Papst-Messen kam es bereits zu einem unwürdigen Umgang mit dem Leib Christi, so beim Weltjugendtag 2013 in Rio de Janeiro oder bei der Papst-Messe in Manila im Januar 2015.
Die geltenden Bestimmungen zu Kommunionhelfern
Die römische Erlaubnis betont den Ausnahmestatus: Bei Laien handelt es sich nur um „außerordentliche“ Kommunionhelfer, die nur „im Bedarfsfall“ eingesetzt werden sollen.
Im Jahr 2004 rief die Gottesdienstkongregation mit der Instruktion Redemptionis sacramentum die Bestimmungen in Erringung:
88. Es obliegt dem zelebrierenden Priester, eventuell unter Mithilfe anderer Priester oder Diakone, die Kommunion auszuteilen; er darf die Messe nicht fortsetzen, bevor die Kommunion der Gläubigen beendet ist. Nur dort, wo eine Notlage es erfordert, können außerordentliche Spender dem zelebrierenden Priester nach Maßgabe des Rechts helfen.
154. Aufgrund der heiligen Weihe sind Bischof, Priester und Diakon die ordentlichen Spender der heiligen Kommunion, denen es deshalb zukommt, bei der Feier der heiligen Messe den christgläubigen Laien die Kommunion auszuteilen. So soll ihr Dienstamt in der Kirche richtig und voll zum Ausdruck gebracht werden und das sakramentale Zeichen seine Erfüllung finden.
155. Über die ordentlichen Amtsträger hinaus gibt es den rechtmäßig beauftragten Akolythen, der kraft seiner Beauftragung außerordentlicher Spender der heiligen Kommunion auch außerhalb der Meßfeier ist. Wenn es ferner echte Notsituationen erfordern, kann nach Maßgabe des Rechts vom Diözesanbischof auch ein anderer christgläubiger Laie ad actum oder ad tempus als außerordentlicher Spender beauftragt werden; dazu ist die für diesen Fall vorgesehene Segensformel anzuwenden. Dieser Akt der Beauftragung hat aber nicht notwendig eine liturgische Gestalt, und wenn er eine solche hat, darf er in keiner Weise der heiligen Weihe angeglichen werden. Nur in besonderen, unvorhergesehenen Fällen kann eine Erlaubnis ad actum vom Priester gewährt werden, der der Eucharistiefeier vorsteht.
156. Diese Aufgabe ist streng im Sinn ihrer Bezeichnung zu verstehen, es geht also um außerordentliche Spender der heiligen Kommunion, nicht aber um „besondere Spender der heiligen Kommunion“ oder um „außerordentliche Diener der Eucharistie“ oder um „besondere Diener der Eucharistie“; durch solche Bezeichnungen wird ihre Bedeutung in ungebührlicher und falscher Weise ausgeweitet.
157. Wenn gewöhnlich eine Anzahl geistlicher Amtsträger anwesend ist, die auch für die Austeilung der heiligen Kommunion ausreicht, können keine außerordentlichen Spender der heiligen Kommunion beauftragt werden. In Situationen dieser Art dürfen jene, die zu einem solchen Dienst beauftragt worden sind, ihn nicht ausüben. Zu verwerfen ist das Verhalten jener Priester, die an der Zelebration teilnehmen, sich aber nicht an der Kommunionausteilung beteiligen und diese Aufgabe den Laien überlassen.
158. Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion darf die Kommunion nur dann austeilen, wenn Priester oder Diakon fehlen, wenn der Priester durch Krankheit, wegen fortgeschrittenen Alters oder aus einem anderen ernsten Grund verhindert ist, oder wenn die Gläubigen, die zur Kommunion hinzutreten, so zahlreich sind, daß sich die Meßfeier allzusehr in die Länge ziehen würde. Dies muß aber so verstanden werden, daß eine gemäß den örtlichen Gewohnheiten und Bräuchen kurze Verlängerung ein völlig unzureichender Grund ist.
159. Einem außerordentlichen Spender der heiligen Kommunion ist es niemals erlaubt, jemand anderen zur Spendung der Eucharistie zu beauftragen, wie zum Beispiel einen Elternteil, den Ehepartner oder das Kind eines Kranken, der kommunizieren möchte.
160. Der Diözesanbischof soll die Praxis der letzten Jahre in dieser Sache von neuem überdenken und gegebenenfalls korrigieren oder genauer festlegen. Wo aus einer echten Notlage heraus viele solche außerordentliche Spender beauftragt werden, hat der Diözesanbischof besondere Normen zu erlassen, mit denen er unter Berücksichtigung der Tradition der Kirche über die Ausübung dieser Aufgabe nach Maßgabe des Rechts Anordnungen trifft.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Twitter (Screenshot)
Es ist eine Krankheit in der katholischen Kirche, Laien als Kommunionhelfer einzusetzen. Wie immer bei den Neuerungen, erst als Ausnahme erlaubt, wird es zur Praxis. Das führt auch oft dazu, dass der Priester bei der Hl.Kommunion auf dem Priestersitz Platz nimmt und die Laien bedienen die Gemeinde. Auch das Purifizieren geschieht oft durch Laien, bis zum unerlaubten Hantieren am Tabernakel. Das dadurch die Funktion des Priesters eingeschränkt wird und die Ehrfurcht schwindet, wird leichtfertig in Kauf genommen.
eine klare Verachtung des Sakramentes, welche hier nicht nur geduldet sondern suggeriert wird.Tendenz:Abschaffung des Göttlichen-Erhebung des Menschlichen (Humanismus) über das Göttliche.
Vor Kurzem war über den US-Amerikaner Norman Chia zu lesen, der nicht mehr ‚Kommunionhelfer“ sein wollte. Er hatte im Lichte des Heiligen Geistes erkannt,dass die Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten keinen Raum lässt für Laienexperimente !
Alleine den geweihten Händen eines hw Priesters ist es gegeben, den hochheiligen Leib Christi zu berühren.
Nicht umsonst hält der Priester nach vollzogener hl. Wandlung und Erhebung des Allerheiligsten Daumen und Zeigefinger zusammen und berührt mit diesen nichts anderes mehr als die hl. Hostie.
Aus „Zum Altare Gottes will ich treten“ von Pater Martin Ramm FSSP:
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„Nach der heiligen Wandlung fällt die besondere Fingerhaltung des Priesters auf.
Auch sie kündet eindrucksvoll vom Glauben an die wirkliche Gegenwart des Herrn.
Bei der Priesterweihe wurden Daumen und Zeigefinger des Neupriesters eigens gesalbt.
Von der ersten Berührung im Moment der Wandlung an hält er sie beisammen,
und aus Ehrfurcht berührt er mit ihnen nichts anderes mehr, als nur die hl. Hostie. “
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