
(Rom) Papst Franziskus setzte nach seiner Wahl die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion ganz oben auf sein persönliches Regierungsprogramm. Der revolutionäre Schritt sollte durch eine eigens einberufene Bischofssynode über die Familie durchgesetzt werden. Gewisse Widerstände wurden vorab in Rechnung gestellt, weshalb die Synode gleich im Doppelpack angekündigt und durchgeführt wurde. Doch schon vor Beginn der zweiten Synode im Oktober 2015 war deutlich geworden, daß die Mehrheit der Kardinäle und Bischöfe keineswegs auf einen solchen „Befreiungsschlag“ des Papstes gewartet hatte. Ein „Befreiungsschlag“, mit dem der „Schrei des Volkes“ erhört werden sollte, wie es Franziskus am 5. Oktober 2014 am Vorabend zum ersten Teil der Synode dramatisierend überzeichnete, und damit betretenes Schweigen bei den Kasperianern und kopfschüttelndes Staunen bei den anderen Kirchenvertretern hervorrief.
Papst eröffnete neben der lauten Synode eine stille zweite Front
Als Reaktion auf die Widerstände von Kardinälen wie Müller, Burke, Pell, Sarah, De Paolis und Caffarra machte das katholische Kirchenoberhaupt eine zweite, stille und daher kaum beachtete Front auf: die Reform der Ehenichtigkeitsverfahren. Wer interessiert sich schon für verfahrensrechtliche Fragen des Kirchenrechts. Ihr Verständnis entzieht sich fast der Gesamtheit des Gottesvolks und ermüdet selbst bereitwillige und aufmerksame Zeitgenossen.
„Die extreme Leichtigkeit der Prozesse war die von Papst Franziskus ausgeklügelte Lösung, um die wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion zulassen zu können“, so der Vatikanist Sandro Magister. „Doch nicht alles funktioniert wie vorgesehen.“
Die Versuchsballons der beiden Papst-Vertrauten
Zwei Vertraute des Papstes, Pater Antonio Spadaro, der Chefredakteur der römischen Jesuitenzeitschrift Civilità Cattolica, und Bischof Marcello Semeraro von Albano und Sekretär des C9-Kardinalsrates, ließen – mit Blick auf die Schlußfolgerungen des Papstes zur Familiensynode – erste „Versuchsballons“ steigen. Damit sollten Reaktionen getestet werden. Sowohl Pater Spadaro als auch Bischof Semeraro ließen dabei erkennen, daß die Versuche, die wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion zuzulassen, keineswegs aufgegeben wurden.

Im Jurisdiktionsbereich von Bischof Semeraro liegt die päpstliche Sommerresidenz. Jorge Mario Bergoglio kannte Semeraro bereits aus der Zeit, bevor der Papst wurde. Er berief ihn in den engsten Beraterkreis und ernannte ihn zum Mitglied des Redaktionskomitees für den Schlußbericht der Synode.
Synode brachte den „Übergang von der Moral des Gesetzes zur Moral der Person“
Ende 2015 veröffentlichte Semeraro ein kleines Buch mit dem Titel: „Die Familiensynode meiner Kirche erzählt“ (Il sinodo della famiglia raccontato alla mia Chiesa). Darin erklärt der Bischof, daß die grundlegende Neuigkeit der Synode „der Übergang von der Moral des Gesetzes zur Moral der Person“ gewesen sei. Gemeint ist der Übergang von einer objektiven zu einer subjektiven Moral, indem das persönliche Gewissen zur letztlich höchsten Instanz erhoben wird.
Zur Wiederzulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten schreibt er:
„Die Synode hat darauf verzichtet, dem Papst auf bloß theoretische und abstrakte Weise die spezifische Frage einer möglichen Zulassung der Getauften, die ehelich in der Situation von standesamtlich wiederverheirateten Geschiedenen leben, zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie, zu unterbreiten. Sie hat gefordert, sich an die Seite der Person zu stellen. Sie ist damit das Problem nicht etwa umgangen, sondern hat die Basis für eine Lösung gelegt, allein durch die Tatsache, daß sie die Frage nach der Anrechenbarkeit einer Tat eingefügt hat.“
Mit zwei Fußnoten, so Magister, führt Semeraro näher aus, worauf er hinauswill, bzw. was er von Papst Franziskus im noch ausständigen nachsynodalen Schreiben erwartet.
Das Innere Forum und ein Schreiben der Glaubenskongregation von 1973
In der ersten Fußnote sagt Semeraro, daß die Lösungen im „forum internum“, von denen der Synodenschlußbericht spricht, über die Entscheidung des individuellen Gewissens hinausgehen. Sie stellen „einen wirklichen Prozeß (forum) dar, der sich im sakramentalen Bereich (internum) abspielt, dem Sakrament der Versöhnung und der Buße, und der einen Gläubigen und einen beauftragten Vertreter der Kirche betrifft“.
In der zweiten Fußnote verweist der Bischof auf ein Schreiben der Glaubenskongregation an die Bischöfe vom 11. April 1973, um zu zeigen, daß bereits damals die Kirche zu einer besonderen Aufmerksamkeit gegenüber jenen ermutigte, die in einer irregulären Situation leben, und neben anderen angemessenen Mitteln auch zur Anwendung der „von der Kirche anerkannten Praxis im forum internum“ ermutigte.
Erst danach sei es durch Papst Johannes Paul II. zu Einschränkungen gekommen, als dieser von den in einer irregulären Situation lebenden Paaren als Voraussetzung für den Kommunionempfang ein Leben „in Enthaltsamkeit“ forderte.
Familiaris Consortio überwinden – Bruch statt Kontinuität mit Benedikt XVI.
Nun aber hofft Bischof Semeraro, daß man wieder zur vorherigen Praxis zurückkehre, indem man den Weg zu den sogenannten Lösungen im forum interum öffnet. Genau das habe, laut Semeraro, die Synode getan, indem sie die von Johannes Paul II. mit Familiaris Consortio eingeführten Einschränkungen verschwiegen hat und damit den Schlußbericht „offen“ ließ, „weil sie dem Papst eine neue Unterscheidung anvertrauen wollte“. Mit anderen Worten: Papst Franziskus solle die Zugangsbestimmungen für nicht in der sakramentalen Ehe lebende Paare neu definieren, jedenfalls anders definieren als Johannes Paul II., und konkret die Zulassung zur Kommunion ermöglichen.
Semeraro konstruiert einen Gegensatz zwischen einem Vorher und Nachher. Er versucht dem Vorschlag einerseits mehr Gewicht zu verleihen, indem er behauptet, daß damit nur eine ältere Praxis wiederbelebt werde und behauptet andererseits eine Verklärung der Nachkonzilszeit vor der implizit als „restaurativ“ abgewerteten Ära der Pontifikate von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. Das wiederum impliziert einen Gegensatz zwischen Papst Franziskus und seinem Kirchenkurs und jenem seiner Vorgänger. Semeraros Argumentationslinie ist das genaue Gegenteil der vielfach betonten „Kontinuität“ zwischen Benedikt XVI. und Franziskus.
Was bereits für die Überlegungen von Pater Spadaro galt, gilt auch für das Büchlein von Bischof Semeraro. Da es sich um zwei der engsten Papstvertrauten handelt, ist anzunehmen, „daß es das Denken von Papst Franziskus widerspiegelt“, so Magister.
Glaubenskongregation wollte Unauflöslichkeit der Ehe gegen „liberale Entwicklungen“ verteidigen
Der angeblich bloße Rückgriff auf eine ältere Praxis, wie ihn Semeraro behauptet, sei aber nicht haltbar, so Magister. Die Scheidungsfrage sei damals erst konkreter geworden, während sie vorher nicht wirklich eine Rolle spielte. Aus diesem Grund findet sie auch in den Konzilsdokumenten keine Erwähnung. In dem von Semeraro angeführten Schreiben von 1973 findet sich kein ausdrücklicher Hinweis auf wiederverheiratete Geschiedene. Dort ist allgemein von Personen die Rede, die in einer irregulären Situation leben.
Joseph Kardinal Ratzinger ging als Präfekt der Glaubenskongregation in einem 1998 von eben dieser Kongregation herausgegebenen Buch ausführlich auf das Dokument von 1973 ein. Er schrieb, daß es der Zweck desselben war, „die Unauflöslichkeit der Ehe gegenüber bestimmten liberalen Entwicklungen zu schützen und zu verteidigen“. In der Tat wird diese Absicht bereits im Titel deutlich: „Schreiben über die Unauflöslichkeit der Ehe“. Daraus eine Aufweichung des Ehesakraments ableiten zu wollen, erscheint zumindest verwegen.
„Der Verweis auf die erprobte Praxis im forum internum war offen für unterschiedliche Interpretationen. In bestimmten Fällen erteilten die Beichtväter den wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen die Absolution und ließen sie zum Kommunionempfang zu. Umstritten war auch die Frage, wie jenen Gläubigen Gerechtigkeit widerfahren konnte, die nach ihrem Gewissen von der Nichtigkeit ihrer vorherigen Verbindung überzeugt waren, aber dies nicht durch konkrete Fakten beweisen konnten.“
Und weiter: „Diese und ähnliche Fragen verlangten nach einer Klärung.“
Ratzinger: Notwendige Klärung erfolgte durch Familiaris Consortio
Genau das geschah mit der Familiensynode von 1980 und dem darauf folgenden nachsynodalen Schreiben Familiaris Consortio von Johannes Paul II., aber auch durch den neuen Codex des Kirchenrechts von 1983.
Canon 1536, Paragraph 2 legte fest, daß auch die Erklärungen der Parteien einen ausreichenden Nichtigkeitsbeweis darstellen können, wenn auch im Zusammenhang mit anderen Elementen, die sie erhärten.
Kardinal Ratzinger bedauerte 1998, daß „die neuen kanonischen Bestimmungen“ in vielen Ländern noch nicht in die Praxis umgesetzt worden sei.
Papst Franziskus setzte im Sommer 2015 mit dem Motu proprio Mitis iudex Dominus Iesus zu einem regelrechten Schnitt in der Ehegerichtsbarkeit der Kirche an und erleichterte die Ehenichtigkeitsverfahren enorm. Ohne den Ausgang der zweiten Bischofssynode abzuwarten, lieferte er der Kirche eine „praktische Lösung“ in der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen. Die neuen Bestimmungen tun bisher ungeahnte Wege für die Feststellung der Ehenichtigkeit auf, weshalb sie auch schon als „katholische Scheidung“ bezeichnet werden.
Canon 1536 wurde nun dahingehend erweitert, daß allein die Erklärungen der Ehegatten als Beweis genügen. „Nimmt man zu dieser Neuerung noch alle anderen Reformen des Eheprozesses hinzu, bleibt praktisch kein Fall mehr übrig“, der nicht durch ein Kirchengericht für nichtig erklärt werden könnte, so Magister. Letztlich, so der Vatikanist weiter, bräuchte es damit die Berufung auf das „forum internum“ gar nicht, auf das Spadaro, Semeraro „und alle Herolde der Kommunionzulassung für wiederverheiratete Geschiedene“ mit solchem Nachdruck verweisen.
Neue Schwierigkeiten und nicht enden wollende Mißverständnisse
Doch mit der neuen von Papst Franziskus erlassenen und von Msgr. Pio Vito Pinto, dem Dekan der Heiligen Rota Romana und Papst-Vertrauten in dieser Sache, entwickelten Prozeßordnung, zeichnen sich erhebliche neue Schwierigkeiten ab. „Es scheint keineswegs ausgereift“, so Magister. Eine Reihe von Kirchenrechtler wie Danilo Castellano und Guido Ferro Canale haben mehrere kritische Punkte „ad intra“ aufgezeigt. Doch auch „ad extra“ weisen die neuen kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zahlreiche Schwachstellen auf, so Magister.
Welche Kommunikationsprobleme durch Aussagen und Gesten des amtierenden Kirchenoberhauptes auftreten, zeigte ein Vorfall in Bari, wo ein wiederverheirateter Geschiedener unter Berufung auf Papst Franziskus der festen Überzeugung war, er habe, ohne etwas an seiner Situation ändern zu wollen, Zugang zu den Sakramenten und ein „Recht“ auf Lossprechung im Beichtstuhl (siehe „Der Beichtvater ist kein Notar“ – Mißverständnisse rund um das Heilige Jahr der Barmherzigkeit).
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
Ehescheidungen haben sehr schwerwiegende Folgen. Die Ehescheidung meiner Schwester hat unsere ganze Familie geschaedigt. Und auch ihre Kinder gehen nicht mehr in die Kirche und leben ohne Glauben.Es scheint dass manche hohe Geistliche das nicht wahrhaben wollen.
Scheidungen können auch psychische Probleme bei Kindern der ersten Ehe hinterlassen, ganz zu schweigen davon, dass Gottes Segen nicht auf zivilen Ehen, sondern nur auf sakramental gültigen Ehen liegt. Papst Franziskus scheint die Folgen seiner Ehepolitik nicht zu sehen, denn diese sind in der Regel immer lebenslang sichtbar. Er kann hoffen, dass das Leid, das er damit in Familien verursacht, nicht auf ihn selbst zurückkommt. Alleine schon, wenn man bedenkt, welchen Zwist seine unklaren, beliebig interpretierbaren Aussagen stiften, soetwas gab es bei den richtigen Päpsten früher nicht. Wenn Streit, Verwirrung und dergleichen herrschen, ist nämlich nicht selten der Satan am Werk.
Zivile Ehen sind nicht zwingend sakramental ungültig! Jede erste Ehe zwischen nichtkatholischen Getauften gilt als sakramental – auch dann, wenn sie nicht in deren Kirche geschlossen wurde. Das hat seinen Grund darin, dass in keiner protestantischen Kirche die Ehe als Sakrament gilt und daher auch nicht in der Kirche geschlossen werden muss.
Nach katholischem Recht ist eine solche Ehe dennoch unauflöslich und sakramental. Protestanten können nicht auf Nichtigkeit ihrer Ehe plädieren. Das galt auch bei Protestanten ebenso wie bei Katholiken – Scheidungen oder gar Wiederverheiratung war auch dort verpönt. Erst mit der Postmoderne begann die Auflösung dieses Prinzips. Sie hielten daran fest, weil nach der Schrift Jesus bei einer Wiederverheiratung von Ehebruch und schwerer Sünde sprach. Aufgrund des „sola scriptura“ wagten sie an sich nicht, daran zu rütteln. Der berühmte Fall bei Luther oder auch Heinrichs VIII. ist kein Beweis dafür, dass die Protestanten nicht sehr genau wussten und wissen, dass das nicht in Ordnung ist.
Ebenso kann man auch nicht einfach behaupten, eine naturrechtlich geschlossene Ehe zwischen Heiden sei auflöslich. Denn wenn man das Prinzip der Unauflöslichkeit gültig geschlossener Ehen (im Horizont derer, die sie schließen), das beiden Partnern eine freie, nicht gewaltsame Zustimmung abverlangt und zugebilligt hat, annehmen muss (und das tut auch der hl. Paulus!), dann ruht darauf auch prinzipiell der Segen Gottes, der schließlich diese natürliche Ehe im Anfang der Schöpfung (nach den Worten Jesu!) gestiftet hat. Fehlen tut einer solchen Ehe nur die sakramentale Gegenwart Jesu. Nach den Worten des hl. Paulus stellt sich aber bei einer solchen natürlichen Ehe ebenfalls die sakramentale Gegenwart Jesu ein, sobald sich ein Partner bekehrt und Christ wird. Er sagt ausdrücklich, man solle bei dem ungläubigen Partner, wenn der es will, weiterhin bleiben, weil die Chance offenbar nicht gering ist, ihn oder sie zu retten. Die Kinder aus dieser Ehe sind, so sagt er ausdrücklich, „geheiligt“.
Es liegt also im weströmischen Bereich, von emotional und ideologisch hochaufgeladenen historischen Ausnahmen abgesehen, nirgends eine echte Tradition der Wiederverheiratung vor – nicht mal bei den Protestanten. Man kann das an vielen historischen Beispielen nachweisen. Wenn etwa die evangelische Kirche in der Markrafschaft Baden-Durlach ihren Markgrafen Carl Wilhelm wegen dessen Hurenwirtschaft in aller Öffentlichkeit aufforderte, dieses ekelhafte und sündige Treiben zu unterlassen und er sich darauf tatsächlich auch einließ und öffentlich seine Umkehr zusicherte, dann sagt uns das sehr genau, wo wir eigentlich stehen. Es gibt keinen „Schrei des Volkes“, der eine Wiederheirat benötigte. Das Volk ächzt unter seinen instabilen, chaotischen Beziehungen!
Wer dagegen hier massiv gegen das Wort des Herrn verstieß, war die Orthodoxie!
@Zeitschnur:
Ich habe ausschließlich davon geschrieben, dass Gottes Segen nicht auf zivilen Ehen liegt. Falls Sie nur mir antworten wollten: Woher glauben Sie meine Gedanken zu kennen, dass Sie da etwas ganz anderes ansprechen, das ich mit meinem Kommentar aber nicht einmal gestreift habe?
Die großen protestantischen Kirchen nicht mehr, aber kleinere biblisch-gläubige Gemeinden und Gemeinschaften halten auch heute an der strengen Unauflöslichkeit der Ehe fest, übrigens auch der zwischen Nichtchristen geschlossenen Ehe, eben weil die Einehe zur Schöpfungsordnung gehört und wegen des klaren Jesuswortes.
Befreiungsschlag? Schrei des Volkes? Wann werden wir endlich vom Wahnsinn Bergoglio befreit?
Ein Mitglied meiner Familie schläft laut eigenen Angaben manchmal bewusst während der Hl. Messe und beruft sich dabei auf Papst Franziskus, der gesagt hat, dass das in Ordnung wäre.
Alle warten auf den Schlussbericht der beiden Synoden. Der von Franziskus gewünschte
Befreiungsschlag könnte zu einem “ Paukenschlag “ werden. Mit seinem liebäugeln zur
“ katholischen Ehescheidung “ soll letzt Endes, der Kommunionempfang für wieder Ver-
heiratete Geschiedene, möglich werden. Es dürfte dem letzten Gutmenschen langsam
klar werden, dass Franziskus eigenmächtig entscheiden und es durchsetzen wird, auch
zur Freude der Deutschen Bischofkonferenz.
Noch vor dem Schlussdokument der Synode liessen einige bezeichnende Aussagen des Generaloberen der „Arnsteiner Patres“
– Hw Javier Ãlvarez Ossorio – aufhorchen. In einem Gespräch mit „radiovatican“ sagte er:
-
„Praktische Lösungen“ sind in Sichtweite.
Ich hoffe, wir finden aus unserem üblichen, etwas klerikalen Sprechstil heraus,
der weit weg ist von der Realität des Volkes Gottes!
Hoffentlich können wir den Papst auf ein paar offene Türen hinweisen,
damit er dann weitergehen kann auf dem Weg der Annäherung der Kirche an alle Teile der Welt.
Ich hoffe sehr auf neue Dynamiken in verschiedenen Weltgegenden – Kontinenten, Bischofskonferenzen –, weil die Lösungen für konkrete Probleme oft nur auf lokaler Ebene gefunden werden können!
Ich sehe da kein Problem der Lehre, wenn wir zeigen wollen, dass die Kirche offen ist,
um alle aufzunehmen
– zum Beispiel wenn wir über den Sakramentenempfang reden.
Denken wir doch an Jesus selbst, wie er das machte:
wie er sich hingeben hat, damit alle das Heil erlangen!
Ich bin überzeugt, dass wir die Freiheit haben, die Disziplin zu ändern,
ohne auch nur im geringsten an die Lehre zu rühren.
[.…]
Wir sind auf einem Weg.
Eine Diversität von Praktiken zuzulassen, solange wir auf diesem Weg sind,
heißt doch, dass die Kirche ein Volk Gottes auf dem Weg durch die Geschichte ist.
Es wäre zuviel verlangt, vom Ehesakrament zu erwarten,
dass es eine perfekte und historische Realisierung dieses eschatologischen Ideals der Liebe Christi zur Kirche sein muss.
Wir gehen zur Eucharistie, wir sind getauft, ich habe die Priesterweihe empfangen,
aber wer von uns lebt denn das alles wirklich in seiner Fülle? Keiner!
Wir alle sind Sünder.
Darum sehe ich kein Problem, wenn es verschiedene Praktiken in der Kirche gibt.
Wir haben doch alle denselben Blick auf Jesus gerichtet und auf Gottes Liebe,
die immer größer ist als wir und als unsere historischen Realisierungen.
[.…]
Fakt ist doch, dass die Gemeinschaft da ist.
Ich verstehe die pastoralen Sorgen von vielen,
die etwas ändern wollen, und vielen anderen, die nichts ändern wollen.
Aus meiner Sicht ist es vielleicht
gar nicht nötig, hier zu einer Einigungsformel zu kommen.
Gut wäre,
wenn diese Synode
dem Volk Gottes einen etwas besseren Weg freimachen würde.
Und sie ist ja nicht der Ende des Prozesses,
sondern kann die Etappe auf einem Weg sein,
der immer weitergehen muss.“
-
Die „pastorale Begleitung“ als „Räumgerät“, um
„einen etwas besseren (?) Weg freimachen“ zu können ?!…
Das, was dieser P. Alvarez Ossorio sagt, ist leider der derzeitige Kurs der offiziellen Kirche und niemand scheint zu wissen wie wir aus diesem Wahnsinn herauskommen.
Ich komme immer mehr zu der Überzeugung, dass die Synode nur ein Ablenkungsmanöver war. In deren Schatten kommt nun das neue Ehenichtigkeitsverfahren daher, welches bisher ungeahnte neue Möglichkeiten für die Kasperianer eröffnet, doch noch in der Praxis für die geschiedenen Wiederverheirateten den Sakramentenempfang zu ermöglichen. Das allerdings ist auch nur eine Etappe auf „dem Weg“.
Das neue Ehenichtigkeitsverfahren kodifiziert doch nur eine Praxis, die im Herrschaftsgebiet vieler nationaler (illegitimer) Bischofskonferenzen schon lange Usus ist. Es nutzt doch alles Wehklagen nicht. Die Karre ist in den Morast gefahren und es gibt keinen Weg zurück. Was letzteres angeht, da hat Franziskus recht. Die Irrtümer müssen sich vollenden, der Karren im Morast erst komplett versinken. Gewinnen wir schon jetzt aus den Bruchsteinen der Moderne den Schotter, um dann über dem Morast wieder einen festen und gangbaren Weg anlegen zu können. Es wird neue Wege anstelle des Morastes geben. Neue Wege, auch fernab der alten.
„Ich harrte des HERRN, und er neigte sich zu mir und hörte mein Schreien.
Er zog mich aus der grausigen Grube, aus later Schmutz und Schlamm, und stellte meine Füße auf einen Fels, daß ich sicher treten kann;
Er hat mir ein neues Lied in meinen Mund gegeben, zu loben unsern Gott. Das werden viele sehen und sich fürchten und auf den HERRN hoffen.
Wohl dem, der seine Hoffnung setzt auf den HERRN und sich nicht wendet zu den Hoffärtigen und denen, die mit Lügen umgehen.“
Psalm 40,2–5
@ Elias
Nein!
Wir tun hier gar nichts außer beten und bitten!
Bevor wir nicht endlich, endlich mal Gott allein machen lassen, wird das nichts!
O Mann, nicht Elias, sondern @ Kirchen-Kater. Sorry, Elias.
…‚der Übergang von einer objektiven zu einer subjektiven Moral, indem das persönliche Gewissen zur letztlich höchsten Instanz erhoben wird.‚
Der verstockte Ehebrecher, hat den amtierenden Papst bestens verstanden.
Von Anfang an verkündet Papst FranzI. die Autonomie des Gewissens.
Die Möglichkeit eines irrendes Gewissen gibt es nicht.
Die Glaubenszerstörer habe zunächst die Liturgie zu einem Scherbenhaufen gemacht, der nächste Schritt ist die Zerstörung der Moral. Die Zerstörer haben die Zielgerade vermeintlich erreicht.
„Papst Franziskus setzte nach seiner Wahl die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion ganz oben auf sein persönliches Regierungsprogramm.“
Das glaube ich nicht, dieser Punkt war alleine das Anliegen des deutschen Klerus gewesen mit dem er in Rom immer auf taube Ohren gestossen war.
Sieht man die Dinge klar, erkennt man das Bischof Kasper, der wichtigste Berater von Franz, ihm dieses Thema in den Mund gelegt hat, nach dem Motto „Wir waehlen Dich zum Papst und Du gibst uns was wir wollen“
Franz ist theologisch zu unbeschlagen um sich wirklich der Tragweite dieser Entscheidung bewußt zu sein.
Dafür ist er fast unerträglich eitel und geltungsbedürftig, was er uns so oft leider beweist.
Dieses Pontifikat ist ein Schrecknis !
Ach was, Unsinn – F. hat das Thema schon in Buenos Aires genauso behandelt, wie er es jetzt tut, auch ohne Kasper. So wichtig sind die Deutschen nun mal nicht!
Lesen Sie nur mal seine Ergüsse aus argentinischer Zeit, dann gehen Ihnen Kronleuchter auf.