(Brüssel) Kardinal Godfried Danneels, von 1979–2009 30 Jahre lang Primas von Belgien und 1983 von Johannes Paul II. zum Kardinal erhoben, wurde im vorigen Jahr von Papst Franziskus persönlich als „Experte“ zur Teilnahme an der Bischofssynode 2014 über die Familie eingeladen. Laut den belgischen Politikern, Staatsminister Philippe Moreaux (PS, wallonische Sozialistische Partei) und Mark Eyskens (CD&V, flämische Christdemokraten) übte Danneels als Erzbischof von Mecheln-Brüssel Druck auf König Balduin (niederländisch Boudewijn, französisch Baudouin) aus, damit dieser 1990 die Einführung des Abtreibungsgesetzes für die legale Tötung ungeborener Kinder ermöglichte. Balduin war von 1951–1993 König der Belgier.
Kardinal Danneels ist den Medien bereits bekannt, weil er pädophile Priester deckte und ein homosexuelles und pädophiles Klima in klerikalen Kreisen duldete. Zur Nachricht, er habe Einfluß genommen, damit auch in Belgien die Abtreibung eingeführt wird, ohne daß die Monarchie fällt, verweigerte der Kardinal bisher jeden Kommentar. Bekannt wurde sie am vergangenen 6. April durch einen Dokumentarfilm der Flämischen Fernsehgesellschaft VTM und seither auch von katholischen Medien und Journalisten aufgegriffen (Rorate Caeli, Marco Tosatti in La Stampa).
Mehrere weltliche Medien forderten 2013 kurzzeitig einen Ausschluß des Kardinals vom Konklave. Primär mit der Absicht, die Katholische Kirche im delikaten Moment der Papstlosigkeit mit dem sexuellen Mißbrauchsskandal in Verbindung bringen zu können. Danneels nahm nicht nur am Konklave teil. Er soll laut Austen Ivereigh, dem ehemaligen Pressesprecher von Kardinal Cormac Murphy‑O’Connor, dabei sogar eine führende Rolle bei der Wahl von Papst Franziskus gespielt haben. Seither wurde es medial erstaunlich still um Danneels Vergangenheit.
Danneels Beförderung trotz Skandalen
Papst Franziskus setzte vor wenigen Tagen den traditionsfreundlichen Bischof von Kansas City in den USA ab, weil er in einem Fall laut staatlichem Gericht in der Sache eines pädophilen Priesters zu spät reagiert habe. Kardinal Danneels, Vertreter einer ganz anderen „Fraktion“ in der Kirche, wurde hingegen vom Papst persönlich zum Synodalen ausgerechnet der Familiensynode ernannt, bei der ein Dammbruch in Sachen Homosexualität versucht wurde.
„Angesichts der trüben und niederträchtigen pädophilen und homosexuellen Geschichte im belgischen Klerus und deren Vertuschung, würde eine mögliche Haltung des Kardinals zugunsten der Abtreibung nicht erstaunen, dessen Standpunkt schon immer ultraprogressiv war“, so die Historikerin Cristina Siccardi.
Danneels und das belgische Königshaus
Kardinal Danneels war als Primas von Belgien häufig Gast der königlichen Familie. Er zelebrierte die Hochzeiten und spendete die Taufen für das Königshaus. Neben den liturgischen Zeremonien wurde der Primas traditionell auch zu allen wichtigen Ereignissen und Familienfesten im Haus Sachsen-Coburg und Gotha eingeladen. „Dieser Kontakt muß auf irgendeine Weise Einfluß auf die Entscheidungen des Monarchen gehabt haben“, so Siccardi. Wessen Idee war es, befristet abzudanken, um die vom Parlament beschlossene legale Tötung ungeborener Kinder in Kraft setzen zu können? War es eine Idee von König Balduin, des Kardinals oder beider?
Tatsache ist, daß die Verantwortung für jene Entscheidung von enormer Tragweite ist. Es stimmt, daß der katholische König aus Gewissensgründen seine verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten für einen Tag aussetzte. Offiziell wurde der König mit einer spektakulären, allerdings vereinbarten Vorgehensweise für „regierungsunfähig“ erklärt. Allerdings nur für einen Tag, dann war er wieder „regierungsfähig“. Damit verhinderte Balduin aber nicht das Inkrafttreten des Abtreibungsgesetzes, sondern machte letztlich den Weg zu dessen Umsetzung frei. „Kann ein Regent, ein Regierungsvertreter, ein Politiker, der sich als ‚katholisch‘ bezeichnet, einen solchen Weg gehen?“, so die Frage von Cristina Siccardi.
Stammte Rücktritts-„Lösung“ zur Einführung der Abtreibung von Danneels?
Damals erklärte König Balduin: „Ist es normal, daß ich der einzige belgische Staatsbürger sein soll, der gezwungen ist, in einer so wichtigen Frage gegen sein Gewissen zu entscheiden? Gilt die Gewissensfreiheit für alle, aber nicht für den König?“
Balduin weigerte sich, das Abtreibungsgesetz zu unterzeichnen. Dazu trat er allerdings nur für kurze Zeit zurück und verhielt sich damit ein bißchen wie Pilatus. Er wusch sich die Hände, verschaffte aber der Regierung genau die nötige Zeit, um das Gesetz in Kraft zu setzen. Begründet wurde das ungewöhnliche Verhalten damit, daß der König den Thron für sich und seine Familie sichern wollte. Eine kategorische Verweigerung, das Gesetz zu unterschreiben, hätte eine Diskussion über die Staatsform ausgelöst. Die Abtreibungsmehrheit des Parlaments hätte die Einführung der Republik fordern können. Hätte… Wobei die mitgelieferte Erklärung durchaus nicht der Plausibilität entbehrt. Gewichtung und Reaktion darauf stehen allerdings auf einem ganz anderen Blatt geschrieben.
Der Fall König Viktor Emanuels II. von Italien
Der Fall von König Balduin erinnert an „jenen von König Viktor Emanuel II. [1]1849–1861 Herzog von Savoyen und König von Sardinien, 1861–1878 König von Italien, der sich weigerte von der Kirchenpolitik abzulassen, obwohl dies vom Beichtvater zur Bedingung für die Lossprechung gemacht worden war“, schrieb der katholische Philosoph und Theologe Romano Armerio (1905–1997). Das war im Jahr 1869, als Viktor Emanuel II. sich in San Rossore befand und krankheitsbedingt in Lebensgefahr schwebte.
Amerio schrieb zur Entscheidung von König Balduin von 1990: „Das sind die Ausweglosigkeiten, die durch die Unterscheidung der Privatperson von der öffentlichen Person auftreten. Wahr ist, daß das von einem Individuum als öffentliche Person ausgeübte Amt in diesem Individuum nie die moralische Verpflichtung aufheben kann, die jedem Individuum eigen ist. Die öffentliche Person wird durch das Individuum getragen. Wenn die Personen auch, wie das Wort anklingen läßt, szenische Masken sind, steht dennoch sowohl hinter der einen wie der anderen einundasselbe verantwortliche Subjekt. Das ganz neue Konzept der Unverantwortlichkeit des konstitutionellen Souveräns führt zur Zerstörung des Individualrechts.“
Das Versagen der Christdemokratie in der Abtreibungsfrage
Vladimir Palko, von 2002–2006 slowakischer Innenminister und seit 2008 Vorsitzender der Konservativen Demokraten der Slowakei (KDS) beschreibt in seinem Buch „Die Löwen kommen“, das beachtliche Versagen der europäischen Christdemokratie in der Abtreibungsfrage. Italien, das „Land des Papstes“ ist allerdings der einzige Staat, in dem das Abtreibungsgesetz, mit dem die legale Tötung ungeborener Kinder erlaubt wurde, ausschließlich die Unterschriften katholischer Politiker trägt. Das im Amtsblatt der Republik vom 22. Mai 1978 veröffentlichte Gesetz trägt die Unterschriften von fünf Staatsvertretern. Alle fünf waren Vertreter der christdemokratischen Partei Democrazia Cristiana (DC).
„Die DC-Politiker hätten zurücktreten können, doch sie blieben auf ihren Posten ‚für das Wohl des Landes‘ und vergossen dafür das unschuldige Blut der Ungeborenen“, so Siccardi.
Der damalige Staatspräsident Giovanni Leone, ebenfalls Christdemokrat, hätte das Gesetz wegen des Verdachts der Verfassungswidrigkeit an das Parlament rückverweisen können, ohne deshalb zurücktreten zu müssen. Er unternahm nicht einmal einen Versuch. Nach vier Tagen unterzeichnete er das Abtreibungsgesetz wie irgendein anderes Gesetz. Die Situation war in vielen westlichen Ländern ähnlich.
Im Fall Belgien geht die Sache allerdings weit darüber hinaus, wenn es stimmt, daß ein Kardinal die Legalisierung der Abtreibung in seinem Land unterstützt hat.
Kardinal Danneels Gewicht in Rom
Trotz allem, was Danneels vertritt, besitzt er in der Kirche über erheblichen Einfluß und reist heute als betagter Emeritus weit häufiger nach Rom als noch zu seiner Zeit als amtierender Erzbischof von Mecheln-Brüssel.
Am 6. Oktober 2005 sagte Kardinal Lopez Trujillo, der damalige Vorsitzende des Päpstlichen Familienrats auf der Synode über die Bischöfe: „Die Politiker und Gesetzgeber müssen wissen: Wenn sie ein ungerechtes Gesetz vorschlagen oder verteidigen, tragen sie eine schwerwiegende Verantwortung und müssen das begangene und verbreitete Böse wiedergutmachen, um zur Gemeinschaft mit dem Herrn, der Weg, Wahrheit und Leben ist, wiederzugelassen zu werden.“
Er stellte zudem die Frage: „Kann man jene zur eucharistischen Kommunion zulassen, die die menschlichen und christlichen Grundsätze und Werte leugnen? Die Verantwortung der Politiker und Gesetzgeber ist groß. Man kann die sogenannte persönliche Option nicht vom sozialen und politischen Bereich trennen. Es ist nicht ein ‚privates‘ Problem, es braucht die Annahme des Evangeliums, des Lehramtes und der rechten Vernunft! Für alle, auch für die Politiker und Gesetzgeber gilt das Wort Gottes: ‚Wer also unwürdig von dem Brot ißt und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. (…) Denn wer davon ißt und trinkt, ohne zu bedenken, daß es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er ißt und trinkt“ (1 Kor 11,17.29).
Text: Corrispondenza Romana/Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
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↑1 | 1849–1861 Herzog von Savoyen und König von Sardinien, 1861–1878 König von Italien |
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Die Früchte dieser Mauscheleien sind heute fauler denn je; so können sich gleichsam zwei exkommunizierte „katholische“ Monarchen die anhand geben und ob ihrer schäbigen Taten gegenseitig „beglückwünschen“. Der Eine ist der Der Ex-König von Spanien, Juan Carlos, mit seiner Unterschrift unter das satanische „Gesetz“ des Massenmordes an ungeborenen beseelten Kindern.
Diesbezüglich schrieb nach der „Unterzeichnung“ Msgr. Ignacio Barreiro, Geschäftsführer von Human Life International in Rom:
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„Wir sind sehr enttäuscht, von der Unterschrift des spanischen Staatsoberhauptes unter dieses schreckliche Gesetz zu hören . Kein Gesetz kann den König zwingen, ein böses Gesetz zu unterschreiben. Juan Carlos behält absolut das Recht, seinem Gewissen zu folgen. Kein geschriebenes Gesetz kann diese Freiheit für irgendeinen Bürger beseitigen, für einen König noch viel weniger.
Während die spanische Gesetzgebung die Bestätigung des Königs verlangt, gebieten sowohl das Naturgesetz als auch das göttliche Gesetz, dass er die Bestätigung für ein unmoralisches Gesetz verweigere, vor allem für eines, das im Tod ungezählter ungeborener Menschen ende.
Wir glauben, dass sich Juan Carlos nach Canon 915 die Exkommunikation latae sententiae zugezogen hat, als Folge der Inkraftsetzung dieser schwer unmoralischen Ausweitung von Abtreibung“
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Der Andere – König Philipp von Belgien – steht Ersterem nichts nach und hat seinerseits das satanische belgische „Gesetz“ der „Euthanasie“ – ohne Umschweife – unterzeichnet.
Noch ein Wort zum jetzigen spanischen „katholischen“ König Felipe. Dieser „vergass“ in seiner – jeden Freimaurer erfreuenden – humanistischen“ Krönungsrede einfach Gott; er redete ohne jeden Bezug auf Gott und das Christentum; auch optisch eine öde Wüste ohne christliche Symbole. Wohl wusste er sich aber vor dem Freigeist zu verbeugen und lud flux Homolobby-Gruppierungen in den Palast ein. Diese Papier-„Katholiken“ Monarchen sind ein Gräuel. Ebenso Kardinäle, die offenbar diesem üblen Treiben zusehen bzw. es gar noch „strategisch ausfeilen“.