Emeritierte Bischöfe als Synodalen? Nun ist es möglich


Bischof Papamanolis
Bischof Fran­gis­kos Papa­ma­no­lis, Vor­sit­zen­der der Hel­le­ni­schen Bischofskonferenz

(Rom) Die Bischofs­syn­ode 2015 wird auf jeden Fall eine Neu­ig­keit sein. Unter den bis­her von den Bischofs­kon­fe­ren­zen gewähl­ten Syn­oden­vä­tern für die Bischofs­syn­ode 2015 befin­den sich auch zwei eme­ri­tier­te Bischöfe. 

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Das ist ein­mal der 78 Jah­re alte eme­ri­tier­te Erz­bi­schof Audrys Kar­di­nal Backis von Wil­na. Zum ande­ren der gleich­alt­ri­ge eme­ri­tier­te Bischof Fran­gis­kos Papa­ma­no­lis von Syros, von San­to­ri­ni und von Kre­ta in Grie­chen­land. Der Kapu­zi­ner Papa­ma­no­lis ist aller­dings noch amtie­ren­der Vor­sit­zen­der der Grie­chi­schen Bischofs­kon­fe­renz.

Frü­her war es nicht zulä­ßig, eme­ri­tier­te Bischö­fe zu wäh­len. Nur der Papst konn­te, im Rah­men der von ihm per­sön­lich ernann­ten Syn­oda­len, Eme­ri­ti berück­sich­ti­gen. 1998 wähl­te die Ita­lie­ni­sche Bischofs­kon­fe­renz Bischof Lui­gi Bet­taz­zi zum Syn­oda­len für die Bischofs­syn­ode über Euro­pa, die im Herbst 1999 statt­fand. Der Hei­li­ge Stuhl bestä­tig­te sei­ne Wahl nicht, da er bis dahin sein 75. Lebens­jahr voll­ende­te und als Bischof von Ivrea eme­ri­tiert wurde.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Vode dell’Jonio

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1 Kommentar

  1. War da zu Beginn des Pon­ti­fi­kats nicht mal von all­ge­mei­ner per­so­nel­ler Ver­jün­gung die Rede?

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