(Rom) Die neue Papst-Biographie des britischen Katholiken Austen Ivereigh sorgt, wie berichtet, für Unruhe. Hintergrundinformationen des ehemaligen Pressesprechers von Kardinal Cormac Murphy‑O’Connor im Licht der Apostolischen Konstitution Universi dominici gregis von 1998 gelesen, werfen Fragen auf. Deren explosivste lautet: Sollten Ivereighs Behauptungen zutreffend sein, ist dann die Wahl des amtierenden Papstes gültig? Ivereighs, wie es scheint, in ihrer Tragweite nicht erfaßte Plaudereien aus dem Nähkästchen sind jedenfalls brisanter als Antonio Soccis Argumentation für eine angebliche Ungültigkeit der Wahl von Papst Franziskus.
Am 21. November, zwei Tage vor dem Bericht des Sunday Telegraph und vier Tage bevor das Buch „The Great Reformer“ in den Buchhandel kam, wurde Ivereigh von Papst Franziskus empfangen. Der Brite überreichte dem Papst ein Exemplar der Biographie. Kaum das Verhalten eines Autors, der dem Papst nicht wohlgesonnen ist oder gar „Verschwörungstheorien“ gegen den Papst verbreiten will. Antonio Socci, der in seinem Buch „Non é Francesco“ die Gültigkeit der Papstwahl in Frage stellt, wurde weder vom Papst empfangen noch kam es zu einer Buchüberreichung.
Ivereigh stellt die Gültigkeit der Papstwahl keineswegs in Frage und läßt immer wieder deutlich seine großen Sympathien für den argentinischen Papst erkennen. Über Twitter verbreitetet Ivereigh stolz ein Foto, wie er Papst Franziskus sein Buch überreicht. Er gehört weder zum Kreis der Papstkritiker noch ist er ein Revolverjournalist.
Seither sind erst zehn Tage vergangen und das Buch droht für beide zu einem unangenehmen Problem zu werden.
Zwei Tage nach der Begegnung im Vatikan veröffentlichte John Bingham im Sunday Telegraph seinen Vorbericht zum Erscheinen des Buches. Bingham enthüllte den brisantesten Teil der Bergoglio-Apologetik: Demnach organisierte sich nach der Rücktrittsankündigung durch Papst Benedikt XVI. eine Gruppe europäischer Kardinäle zur Durchsetzung eines ihnen genehmen Kandidaten. Den Kern der Gruppe, die Ivereigh „Team Bergoglio“ nennt, bildeten, so der Autor, die deutschen Kardinäle Kasper und Lehmann, der Flame Danneels und Ivereighs ehemaliger Arbeitgeber, der Engländer Murphy‑O’Connor. Das „Team“ habe im Stillen hinter den Kulissen eine regelrechte Wahlkampagne für den Erzbischof von Buenos Aires organisiert.
Im nachfolgenden werden weitgehend Überlegungen des Franziskaners Bruder Alexis Bugnolo auf seinem Blog From Rome wiedergegeben.
Das kuriose Dementi Ivereighs
Die Enthüllung ist brisant, weil das Gesetz der Kirche jede Form von Wahlabsprachen und Kampagnen verbietet. Sie wird geradezu explosiv in dem Teil, wo Ivereigh behauptet, Kardinal Jorge Mario Bergoglio sei eingeweiht gewesen und habe ausdrücklich seine Zustimmung gegeben. Damit steht eine große Frage im Raum: Wenn Ivereighs Behauptung stimmt, ist dann die Wahl von Papst Franziskus ungültig? Ein Zweifel kommt zumindest au, ob die kirchenrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden.
Ivereigh sagt es nicht direkt, stützt sich aber offensichtlich vor allem auf Aussagen von Kardinal Murphy‑O’Connor, dessen engster Mitarbeiter er war. Und er schildert im Detail mit wörtlichen Wiedergaben, wie dieser von Bergoglio die Zusicherung einholte, als Kandidat zur Verfügung zu stehen und dieses Mal, im Gegensatz zu 2005 auch standhaft zu bleiben.
Zwei Tage nach der Sunday Telegraph-Enthüllung veröffentlichte der Daily Telegraph ein Dementi, das Maggie Doherty, die Privatsekretärin von Kardinal Murphy‑O’Connor unterzeichnete.
Die Erklärung von Maggie Doherty ist in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert. Ivereigh war der Vorgänger von Doherty als engster Mitarbeiter des englischen Kardinals. Als solcher pflegte Ivereigh ein enges, bis heute nicht abgebrochenes Verhältnis zum emeritierten Erzbischof von Westminster, und unterhielt von Amts wegen freundschaftliche Kontakte zu den Freunden seines Arbeitsgebers in der ganzen Welt. Ihm fiel es zu, tagtäglich mit ihnen zu kommunizieren. Allein dieses Netzwerk macht es plausibel, daß Ivereigh Zugang zu Informationen aus erster Hand hatte, die sich nicht nur auf den ehemaligen Primas von England und Wales beschränken. Da die Apostolische Konstitution Universi dominici gregis nur die Weitergabe von Informationen zu Ereignissen im und während des Konklave unter Strafe stellt, ist Ivereigh mit seinen Enthüllungen über die Vorbereitung des Konklave keiner Kirchenstrafe verfallen.
Würde jemand aber nicht weitreichende negative Folgen befürchten, wegen seiner Rolle im Vorkonklave und möglicherweise wegen der Gültigkeitsfrage der Papstwahl, hätte es nicht eines Dementi von Maggie Doherty bedurft, schon gar nicht als Brief an den Chefredakteur des Daily Telegraph.
Doherty nennt im Dementi nur Kardinal Bergoglio. Dementiert wird nur, daß Kardinal Murphy‑O’Connor sich dem Erzbischof von Buenos Aires genähert habe, um dessen Zustimmung zur Stimmensammlung einzuholen. Das erweckt den Eindruck, als wollte Murpy‑O’Connor mit dem Dementi das Ansehen von Papst Franziskus schützen. Wurde ihm ein entsprechender Wunsch vom Staatssekretariat des Vatikans nahegelegt?
Maggie Doherty sagt in ihrem Dementi: „Was sich im Konklave ereignete (…) unterliegt der Geheimhaltung“. Das ist allerdings nicht präzise.
Was sagen die geltenden Bestimmungen?
Alle, die am Konklave teilnehmen, sind durch die von Johannes Paul II. erlassene Apostolische Konstitution zur Geheimhaltung verpflichtet. „Alle anwesenden Kardinäle (müssen) den Eid ablegen, die in der Konstitution enthaltenen Vorschriften zu beachten und das Amtsgeheimnis zu wahren“ (Paragraph 12). „Alle Personen, die aus welchem Grund und zu welcher Zeit auch immer durch jemand direkt oder indirekt etwas von den zur Wahl gehörenden Handlungen, insbesondere aber was die Wahlgänge anbelangt, erfahren sollten, sind gegenüber jeder Person, die nicht zum Kollegium der wahlberechtigten Kardinäle gehört, zu strenger Geheimhaltung verpflichtet: deswegen müssen sie vor Beginn der Wahlhandlungen gemäß den Modalitäten und der Form, wie sie in der folgenden Nummer angezeigt sind, den Eid leisten“ (Paragraph 47).
„Den wahlberechtigten Kardinälen ist es insbesondere verboten, irgendeiner anderen Person direkt oder indirekt Auskunft über die Abstimmungen zu geben, wie auch darüber, was über die Wahl des Papstes in den Zusammenkünften der Kardinäle vor oder während der Zeit der Wahl behandelt oder entschieden worden ist. Diese Pflicht zur Geheimhaltung betrifft auch jene nichtwahlberechtigten Kardinäle, die an den Generalkongregationen der vorliegenden Konstitution teilnehmen“ (Paragraph 59). Vor jeder Verletzung dieser Bestimmungen werden die beteiligten Personen gewarnt, „da sie ansonsten die Strafe der Exkommunikation latae sententiae auf sich ziehen würden“ (Paragraph 58).
Die Verpflichtungen betreffen also, anders als von Doherty dargestellt, nicht die Ereignisse, sondern die beteiligten Personen. Die Formulierung deutet auf Eile hin und daher auf einen Wunsch Kardinal Murphy‑O’Connors direkt an seine Sekretärin ohne Hinzuziehung eines Kirchenrechtlers.
Das Wespennest, ist das Ivereigh gestochen hat
Ivereigh selbst machte Stunden nach Dohertys Dementi über Twitter einen erstaunlichen Rückzieher von dem, was er im Buch geschrieben hatte. Sein Buch war zu diesem Zeitpunkt in Großbritannien und den USA gerade erst für wenige Stunden im Buchhandel. Ivereigh twitterte:
„They secured his assent“ (p. 355) shd have read“
„They believed he wd not oppose his election“.
Will amend in future eds. #TheGreatReformer
Was in der verkrüppelten Twitter-Sprache soviel heißen soll wie: „Wo ich auf Seite 355 geschrieben habe: ‚Sie haben sich seiner Zustimmung versichert‘, sollte man lesen: ‚Sie glauben, daß er sich nicht seiner Wahl widersetzen würde‘. Ich werde das in den künftigen Ausgaben meines Buches The Great Reformer ändern.“
In einem weiteren Tweet verschickte Ivereigh das vom Daily Telegraph veröffentlichte Doherty-Dementi mit dem Zusatz:
„+ CMOC erklärt auf der Leserbriefseite des Daily Telegraph von heute.“ + CMOC steht für Kardinal Cormac Murphy O’Connor.
Ist damit alles geklärt? Keineswegs. Weder Ivereigh noch Kardinal Murphy-O’Connor haben bisher dementiert oder bestritten, daß es Wahlabsprachen und eine Wahlkampagne für Kardinal Bergoglio gab.
„Die wahlberechtigten Kardinäle müssen sich außerdem jeder Form von Verhandlungen, Verträgen, Versprechen oder sonstiger Verpflichtungen jeder Art enthalten, die sie binden können, einem oder einigen die Stimme zu geben oder zu verweigern. Käme es tatsächlich dazu, so erkläre ich eine solche Bindung für nichtig und ungültig, auch wenn sie unter Eid eingegangen worden wäre, und niemand soll verpflichtet sein, sich daran zu halten; ich belege ab sofort die Übertreter dieses Verbotes mit der Exkommunikation latae sententiae. Dennoch beabsichtige ich nicht zu verbieten, daß während der Sedisvakanz ein Gedankenaustausch über die Wahl stattfinden kann“ (Universi dominici gregis, Paragraph 81).
Ein „Gedankenaustausch“ ist erlaubt, aber „jede Form Verhandlungen, Verträgen, Versprechen oder sonstiger Verpflichtungen“ sind verboten. Um die Bedeutung der Konstitution zu verdeutlichen, ist der verbindliche lateinische Text heranzuziehen:
„Cardinales electores praeterea abstineant ab omnibus pactionibus, conventionibus, promissionibus aliisque quibusvis obligationibus, quibus astringi possint ad suffragium cuidam vel quibusdam dandum aut recusandum. Quae omnia, si reapse intervenerint, etiam iure iurando adiecto, decernimus ea nulla et irrita esse, neque eadem observandi obligatione quemquam teneri; facientes contra iam nunc poena excommunicationis latae sententiae innodamus. Vetari tamen non intellegimus, ne per tempus Sedis vacantis de electione sententiae invicem communicentur.“
Im konkreten Fall ergibt sich das Problem, daß die Gültigkeit einer Papstwahl, an der Personen teilnahmen, die der Exkommunikation verfallen sein könnten, indem sie die Bestimmung 81 der Apostolischen Konstitution verletzten, gemäß Canon 171, Paragraph 2 des Codex Iuris Canonici angefochten werden kann, der ausdrücklich eine Wahl für ungültig erklärt, bei der die nötigen Stimmen nur durch Personen erreicht wurden, die zum Zeitpunkt der Wahl exkommuniziert waren (siehe auch Canon 171, Paragraph 1.3).
„Die Behauptungen von Ivereigh zusammen mit dem Paragraph 81 der Apostolischen Konstitution Universi dominici gregis stellen ein radikales Problem für die Rechtmäßigkeit der Kandidatur des Kardinals Bergoglio für das Papstamt dar“, so From Rome.
Text: Giuseppe Nardi
Bilder: From Rome (Screenshot)
So wie ich das aus den obenstehenden Bestimmungen herauslese, ist nicht jede Form von Verhandlungen, Verträgen, Versprechungen etc. schlechterdings verboten, sondern nur eine solche die geeignet ist jemanden im Innenverhältnis zu verpflichten – also etwa Syndikatsverträge oder ähnliches. Das schließt auch eine Wahlkampagne wie sie nun beschrieben wurde nicht aus.
Es ändert aber nichts am Problem „Franziskus I“, denn so wie Frollo diese illegalen Absprachen verharmlost und sogar als erlaubt hinstellt, so wird es auch der Vatikan in verlogener Art und Weise hindrehen wollen. Und wieder einmal müssen die Pressesprecher für das antikatholische Verhalten ihrer Vorgesetzten herhalten, nur mit jeder Äußerung dieser wird jedes Dementi der betroffenen Personen noch unglaubwürdiger, oder müssen die Pressesprecher für ihre Vorgesetzten mit LÜGEN die Kastanien aus den Feuer holen???
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
PENG. Das wird ja immer besser. Das ist mittlerweile sicher keine Verschwörungstheorie mehr, sondern die Faktenlage. Man sieht das auch daran, dass Bergoglioliebhaber wie Frollo diese Fakten auch nicht mehr leugnen. Neben der Befriedigung, hier mit vielen anderen katholischen Usern von Anfang an recht gehabt zu haben, darf man nun getrost nach den Konsequenzen fragen. Wie dieser Bergoglioanbeter Ivereigh selbst zugibt, hat das Kartell um Kasper und Co. das Konklave manipuliert. Die Rechtmäßigkeit der Wahl des Ursupators wird damit von einem seiner fanatischen Anhänger selbst in Frage gestellt. Haben wir es hier- wie wir in katholisch.info von Anfang an vermutet haben- mit einer Manipulation zu tun? Die Antwort ist ja. Ist der Ursupator dann rechtmäßig auf dem Stuhle Petri, wenn man die einschlägigen kirchenrechtlichen Canones betrachtet. Antwort: nein. Illegale Absprachen und Intrigen, eingefädelt vom roten Kasper, der ja schon öfter seine Wahrheitsliebe unter Beweis gestellt hat führten zur Wahl Bergoglios. Wir haben es hier wohl mit dem größten Betrug der Weltgeschichte zu tun. Denn schon vor dem Konklave sprachen die eingeweihten Kreise davon, dass Bergoglio der neue Papst werden würde. Es muss doch selbst für den dümmsten Bergoglioanbeter einfach von der Logik her klar sein, dass eine solche Absprache nichts mehr mit dem Heiligen Geist zu tun hat, sondern mit menschlichen Ränkespielen. Damit ist die Wahl nach dem geltenden Konklaverecht ungültig.
Watch: CNN Abruptly Cuts Off Interview: “Jesus Christ Died for Our Sinsâ€
http://www.shtfplan.com/headline-news/watch-cnn-abruptly-cuts-off-interview-jesus-christ-died-for-our-sins_12032014
sollte man sich anschauen! Sind nur 15 Sek.!
Was ist mit dem Treueid, den die Kardinäle geleistet haben? Wird dadurch nicht ein Formfehler bei der Wahl geheilt?
Interessant ist in dem Zusammenhang die Bitte Begoglios direkt nach der Wahl, das Volk möge ihn segnen. War das auf eine Acclamatio Populi gerichtet? Der Mann ist Jesuit…
Zwar sind in Universi dominici gregis am Tag nur vier Wahlgänge erlaubt, zwei morgens und zwei abends und keinesfalls fünf, aber wenn den Herrschaften der 13.03.13 als Datum für die Wahl von J.M.Bergoglio so wichtig war, dann kann über derartige Vorschriften hinweggesehen werden. Gel?
Lästig wenn jemand dieses eigenwillige Tun hinterfragt. Socci ist ein Störenfried, also hinweg mit dessen Argumenten.
Was der Engländer und Bergoglianer Ivereigh in seinem Buch schreibt, sollte wohl ein gutes Licht auf die Papstmacher und sein Idol werfen. Eher wurde daraus ein glaubhaftes Zeugnis für die unfeinen Machenschaften im Hintergrund.
Allerdings dürfte diese Episode ohne jegliche rechtliche Konsequenz bleiben.
Einziger Trost:
Das peinliche Geschwafel vom Heiligen Geist als Papstwähler wird endlich verstummen müssen.
Das „Team Bergoglio“, der Rücktritt von 2013 und das Konklave! Murphy O´Connor offenbart…
1. Murphy O’Connor offenbarte in einem exklusiven Interview mit der Herald vergangenen September: „Alle Kardinäle haben zwei Tage nach seiner Wahl, ein Treffen mit ihm in der Halle des Segens gehabt. Wir alle gingen einer nach dem anderen und er begrüßte mich sehr herzlich. Er sagte etwas wie:.. ‚es ist deine Schuld. Was hast du getan? “
2. In der streng formulierten apostolischen Konstitution von Papst Johannes Paul II im Jahr 1996: „Die wahlberechtigten Kardinäle müssen es auch weiterhin unterlassen jede Art von Vertrag, Vereinbarung, Zusage oder andere Verpflichtung jeglicher Art einzugehen, die dazu verpflichten könnten einer oder mehreren Personen ihre Stimme zu geben oder sie zu verweigern. Wenn dies tatsächlich geschehen sollte, auch unter Eid, bestimme ich ein solches Engagement, für null und nichtig, und dass niemand verpflichtet ist, es zu beobachten und ich verhänge die Strafe der Exkommunikation auf, die latae sententiae (Tatstrafe) denen die gegen dieses Verbot verstoßen. Es ist jedoch nicht meine Absicht den Meinungsaustausch über die Wahl zu verbieten, in der Zeit der Sedisvakanz. Ich verbieten in gleicher Weise den Kardinälen vor der Wahl, auf irgend eine Bestimmung einzugehen und sich einvernehmlich auf eine bestimmte Vorgehensweise zu verpflichten, wenn einer von ihnen zum Papst erhoben werden sollte. Diese Versprechen, wenn man diese auch abgelegt haben sollte, auch wenn unter Eid, erkläre ich für null und nichtig. “
3. Denken Sie daran .…
Vatikan Tagebuch / „Ich folge Deinen Kardinäle gebeten“
Die Verengungen des Pre-Konklave auf die Governance von Franzisus. Abkommen verbunden mit der Wahl eines Papstes sind illegal und ungültig. Aber die aktuelle Praxis kommt dem sehr nahe.
Gefunden auf: http://kirche-realitaet.blogspot.de/
Wenn 2 Thess 2 Erfüllung findet, wovon ich ausgehe, dann musste die Aussage „dass er sich sogar in den Tempel Gottes setzt“ eine Bedeutung haben, also die aktive Ergreifung einer Gelegenheit. Wie dies mit dem jesuitischen Gelübde vereinbar sein soll, nicht nach Ämtern zu streben, muss mir auch erst mal jemand erklären.
Totus tuus
Ich bin nun wahrlich alles andere als ein Bergoglioliebhaber, das ist eine böswillige Unterstellung. Ich habe mir nur erlaubt für eine kirchenrechtlich bedeutsame Frage entlang kirchenrechtlicher Normen zu argumentieren. Und das ohne Wahrheitsanspruch – denn ich bin kirchenrechtlicher Laie. Wie dem auch sei: Eine rechtliche Analyse ist keine moralische oder gar geistliche Exkulpation, das ist strikt zu trennen.
Daß es Absprachen gab, hatte „Papst“ Bergoglio ja schon selbst zugegeben, als er sagte, daß er nur mache, was er mit den Kardinälen (seiner Wahl) bereits vor dem Konklave minutiös verabredet habe.
Es stinkt ganz gewaltig. Die Fakten müssen jetzt alle auf den Tisch und dann muß tabula rasa gemacht werden wie es aussieht. D.h.: ein Rücktritt von Bergoglio vom Papstamt, das er mit seinen Kardinälen oder besser die mit ihm entwürdigen, ist unausweichlich. Oberpapst Lehmann muß dann ebenfalls gefeuert werden.
Papst Benedikt XVI. ist nach wie vor der wahre Papst der Kirche Christi.
@Franzel
„Papst Benedikt XVI. ist nach wie vor der wahre Papst der Kirche Christi.“
Das sehe ich genauso!
Aber wenn er es doch nicht sein will, was nützen uns denn unsere Wünsche und Vorstellungen?
Aber sicher will er es sein!
Er wird die treue Schar führen. Er (Benedikt) ist unser Hirte. Auf ihn können wir bauen. Da bin ich sicher.
Die Kirche Roms zu führen liegt nun in SEINER (= Gottvaters) Hand und durch den Hl. Geist wird er Benedikt leiten. Haben wir Geduld! Wir werden sehen.
(Meine Wege sind nicht eure Wege.…).
Glauben und vertrauen wir nur auf IHN und SEINE Führung. Beten wir beständig und fest, vor allem den Hl. Rosenkranz – und – grübeln wir weniger! Macht nur Falten!!
Wir werden schon erkennen, wenn wir erkennen wollen…
@ Marienzweig ich seh das genauso!
Papst Benedikt ist nicht der Barbarossa der in Mater Ecclesia, wie letzterer im Kyffhäuser sitzt und auf seine Zeit wartet.
Gottvertrauen sollte man trotzdem haben, die Kirche hat schon vieles überstanden, man google mal Urban VI.
Stimme Frollo zu und bin auch kein „Bergoglioliebhaber“. Bleibt sachlich, Leute, sonst schadet ihr nur unserem Anliegen.
Allerdings bin ich auch kein Italiener. Kirchenrechtliche Subtilitäten liegen mir nicht. Angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Kirche ist Kaspers Wahlkampagne mein mit Abstand geringstes Problem.
Kirchenrechtlich ist die Angelegenheit ein Dissertationsthema für einen zukünftigen Historiker.
Menschlich wächst sie zu einer Tragödie antiken Ausmaßes. Die Akteure sind aufgestellt, die Verstrickungen da.… Sie werden alle noch hintereinander kommen.