(Bonn) Der angesehene Vatikanjournalist Edward Pentin spekulierte am vergangenen Samstag, 22. November 2014, über einen bevorstehenden „heimlichen Paukenschlag“ der Deutschen Bischofskonferenz.
„Mit dem jüngsten einer Reihe von Versuchen der deutschen Bischöfe, die Lehre der Kirche in Einklang mit säkularen Werten zu bringen, plant ein Unterausschuss der Deutschen Bischofskonferenz, das kirchliche Arbeitsrecht zu ändern, um Angestellten der Kirche, die homosexuell oder geschieden und zivil wiederverheiratet sind, zu erlauben, in kirchlichen Institutionen zu arbeiten.“ Bislang müssen die Mitarbeiter im kirchlichen Dienst mehr oder weniger auf dem Boden der Lehre der Kirche stehen.
In einem Artikel für arbeitsrecht.de beschreibt Nadine Burgsmüller, Fachanwältin für Arbeitsrecht, das gegenwärtige kirchliche Arbeitsrecht wie folgt: „Im Rahmen dieser Gestaltungsform können die Kirchen den Arbeitsverträgen das besondere Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft zu Grunde legen. Das erlaubt es den Kirchen dann, ihren Arbeitnehmern besondere Loyalitätspflichten aufzuerlegen und die Arbeitnehmer auf Grund der Arbeitsverträge zur Einhaltung der tragenden Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre zu verpflichten. Mitarbeiter der katholischen Kirche, auf deren Arbeitsverhältnisse die ‚Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse‘ angewendet wird, unterwerfen sich mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages den Grundsätzen der katholischen Kirche wie etwa der Unauflösbarkeit der Ehe. Die Verletzung solcher Grundsätze kann im Einzelfall dazu führen, dass sogar eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses als sachlich gerechtfertigt erscheint.“
Ein wesentlicher Grund für die erwartete Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts sei, so Edward Pentim im „National Catholic Register“, die „berüchtigte Kirchensteuer“, die zu Bequemlichkeit auf Seiten der Kirche geführt habe. Laut Pentin sagte ein Kontakt in der deutschen Kirche, es sei für viele Bischöfe „schlicht ausreichend, die Steuer zu zahlen. Sie sind der Ansicht, man müsse das Privatleben der Leute keiner Prüfung unterziehen.“ Die pastoralen Konsequenzen einer möglichen Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts wären signifikant: „Jene, die in Beziehungen leben, welche die Kirche stets als sündhaft betrachtet hat, würden zukünftig ihre Lebensformen implizit bestätigt sehen.“
Am heutigen Dienstag, 25. November 2014, veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz eine vage Pressemitteilung, wonach der Ständige Rat in den letzten Tagen „über aktuelle Fragen zum kirchlichen Arbeitsrecht“ beraten habe. „Im Mittelpunkt standen die geplanten Änderungen der Loyalitätsverpflichtungen.“ Man habe zudem über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. November 2014 gesprochen, wonach vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte unterliegen. Dies sei bei den Bischöfen „auf ein positives Echo“ gestoßen, da man darin „eine Bekräftigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrecht“ sehe. Eine abschließende Erklärung zu diesem Thema werde von einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Kardinal Woelki bis spätestens zum 27. April 2015 vorgenommen.
Trotz der scheinbaren vorläufigen Entwarnung ist erwähnenswert, dass Edward Pentin den Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer SJ, für die möglicherweise immer noch bevorstehenden Lockerung des kirchlichen Arbeitsrechts verantwortlich macht. Seiner Quellen zufolge, so Pentin, seien die Änderungsvorschläge vielleicht für rund anderthalb Jahre im Geheimen ausgearbeitet und geprüft worden. Die Sprache der Änderungen sei „absichtlich nebulös“, mit Formulierungen „wie Wackelpudding, nicht sehr konkret, und daher offen für Interpretationen“.
Text: M. Benedikt Buerger
Bild: DBK (Screenshot)
Das Ganze ist ein eher lächerlicher, rein virtueller Streit. De iure mag man da ringen, als ob es um die letzten Dinge geht. De facto ist es längst landauf, landab Usus, daß der „Arbeitgeber Kirche“ gar nix mehr macht, wenn kirchliche Angestellte nicht den moralischen Grundsätzen der Kirche entsprechend leben. Höchstens bei einem prominenten Chefarzt oder so, wo das evt. öffentlich durchgekaut wird, wagt man noch eine Kündigung.
Hier gilt der Grundsatz mal andersrum: Die Großen hängt man, die Kleinen lässt man laufen.
@Ultramontanus
Auch wenn Sie in der Beschreibung des Ist-Zustands recht haben mögen, so verkennen Sie doch die Auswirkungen, die eine Änderung des Arbeitsrechts hätte. Im Gegensatz zum Artikel hier hat kath.net dies sehr gut zusammen gefasst:
Gegner der Änderungen würden befürchten, dass diese Änderungen dazu benutzt werden würden, jenen Angestellten zu kündigen, die die kirchliche Lehre schätzen. Als Vorwand für solche Entlassungen könnte dann geltend gemacht werden, dass diese „zu katholischen“ Angestellten Ärgernis auslösten, weil sie eine „negative Atmosphäre“ verursachten.
Es würde also zu einer Verkehrung kommen, welche Arbeitsverhältnisse sich in völliger Legitimität befinden und welche gerade noch so geduldet werden (oder eben auch nicht).
Totus tuus
Wenn das zur Regel wird,
ich gebe meine Kinder keinem Homosexuellen (Lehrer, Jugendgruppenleiter, Oberministranten),
ich gebe meine Kinder keinem Ehebrecher (Lehrer, Jugendgruppenleiter)
sie können nicht anders – durch ihr so sein prägen sie Kinder falsch.
Ich muss in kirchlichen Institutionen vertrauen können, dass alle Mitarbeiter katholisch denken, im Kreissaal möchte ich vertrauen können, dass mich keiner sterilisiert, unter dem Gutmäntelchen „zur Vermeidung von Komplikationen“, in der Schule möchte ich sicher sein, dass nicht quer über alle Fächer Homosexualität als normal hingestellt wird, in Jugendgruppen brauche ich auch keinen Ehebrecher, der mit seiner Patchworkfamilie am Lagerfeuer Lieder anstimmt. Als Pressesprecher der Bischöfe brauche ich keine Nicht-Katholiken, welcher Art auch immer, die jegliches Wort bis an die äußersten Gummigrenzen der Interpretation in ihrem eigenen Sinn verzerren.
Wenn wir unsere katholischen Einrichtungen nicht mehr mit gläubigen Katholiken besetzen können, müssen wir sie abschaffen.
Es ist wirklich unglaublich, in welchem Tempo alles zusammenbricht, zum seelischen Tod von Millionen.
Diese Sicherheiten gibt es nirgends mehr in Deutschland. So gelten beispielsweise auch für katholische Schulen die säkular vorgeschriebenen Bildungspläne.
Und ich stimme Ihnen zu: Was nicht wahrhaft katholisch ist, ist besser gar nicht.
Diese Irreführung heutzutage, dieses Segeln unter falscher Flagge, ist eine ganz schlimme Sünde.
Das alles haben Sie in Deutschlasnd längst verloren. Sie haben in keiner Schule die Gewähr, dass ihre Kinder von treuen Eheleuten unterrichtet werden. Von anderen Sünde®n ganz zu schweigen.
In welches Land wollen Sie auswandern, wo noch garantiert ist, was Sie wollen? Mir fällt keines ein. Auch Polen, irland oder Malta nicht mehr, die seltsamerweise immer noch als besonders „katholische“ Staaten gelten.
Iran? 😀
sorry für den Zynismus…
Mal ohne jeden Zynismus. Auch wenn es in „IS“-Zeiten nicht gerade catholical correct ist, aber moralisch steht gläubigen Katholiken jeder streng muslimische Staat 10 Mal näher als der dekadente „Westen“. Das ist mal sicher.
Das katholische Arbeitsrecht sieht bei einem Menschen, der homosexuell ist, deshalb keine Kündigung vor.
Im Tagesgeschäft wird das ohnehin nicht so heiß gegessen, wie es anderswo gekocht wird.
Pflegeeinrichtungen und viele Krankenhäuser finden ohnehin kaum Pflegepersonal, würden sie dann noch die vielen in zweiter Ehe Verheirateten rauswerfen, würde es schwarz aussehen. Daher juckt das in vielen katholischen Einrichtungen mit gutem Recht niemanden.
@thetruelife:
Das mangelnde Jucken ist kein GUTES Recht. Das ist schlechte Rechtsbeugung!
Was verstehen Sie denn unter Recht?
Das Gegenteil von links.
Aber ich trolle gerne mit Ihnen ein bisschen herum fidibum! 🙂
Wir haben in Deutschland rund 420 Krankenhäuser und Kliniken in katholischer Trägerschaft, die Zahl der Pflegeeinrichtungen für alte und behinderte Menschen sowie der Sozialstationen ist noch höher. Gerade in den reinen Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen fehlt seit langem Personal.
Würde man jetzt alle Pflegekräfte, Ärzte, Reingungs- und sonstige Servicekräfte in diesen Einrichtungen kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten oder geschieden und wiederverheiratet sind, würde das ganze System zusammenbrechen.
Wer also den Anspruch hat, in einer katholischen Einrichtung ausschließlich von gläubigen Katholiken gepflegt oder behandelt zu werden, der möge aus seinem Dornröschenschlag erwachen.
Und bitte auch gleichzeitig konkrete Lösungsvorschläge nennen, wo und wie er die Tausenden dann zusätzlich fehlenden Pflegekräfte rekrutieren will. Selbst seit vielen Jahren in der Pflege tätig habe ich bislang den Pool katholischer Pflegekräfte, die nur darauf warten, auf die katholischen Einrichtungen losgelassen zu werden, noch nicht entdeckt. Wo sind sie denn alle?
Privatisieren, an die Börse mit den ganzen Krankenhäusern und mit den Erlösen noch ein paar Ordinariate neu bauen und für zusätzlich einzurichtende Gremien und Stuhlkreise erweitern?
Die Rettung einer Seele wiegt unendlich schwerer als die Rettung der körperlichen Gesundheit aller Menschen.
@ Kostadinov und Morgenes
Ich sehe, Sie haben also keine Antworten auf dieses Problem, welches dann ganz konkret würde. Wie erwartet…
Sie haben anscheinend die Ironie nicht verstanden, macht aber nix, ist auch ne deutsche Krankheit, genau wie die Kirchensteuer oder die Tatsache, dass die kath. Kirche der zweitgrösste Arbeitgeber in einem nur zu 40% katholischen Land ist. Und von diesen 40% kommen neun Zehntel am Sonntag nimmer zur Messe, haben also innerlich gekündigt. Gretchenfrage ist also: Machen wir jetzt Business oder sind wir fürs ewige Leben zuständig? Die Bischöfe scheinen im Sinne von Business zu denken
@Kostadinov
Und Sie haben leider diese ebenfalls typisch deutsche Unart an sich, Fragestellungen, denen man keine sachliche Antwort entgegenzustellen weiß, lediglich mit Ironie zu begegnen.
Die Gretchenfrage ist nicht, ob die Kirche auf Business macht oder ob sie sich für das ewige Leben zuständig fühlt. Die riesige Anzahl von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in katholischer Trägerschaft ist nun mal ein Fakt, der sich nicht einfach so ändern lässt.
Die Gretchenfrage ist jene, ob ich als katholischer Träger es mir erlauben kann, großzügig auszusieben, um die Stellen der dann gekündigten aus der Kirche Ausgetretenen, geschiedenen Wiederverheirateten usw. mit den geweihten Jungfrauen und Jungmännern zu besetzen.
Bislang konnte ich den Damm dieser anstehenden Schwemme durch und durch katholischer Pflegekräfte nirgendwo entdecken!
Die Antwort ist Nein! Das können sich die katholischen Träger nicht erlauben. Das Personalloch, welches dann aufklaffen würde, wäre immens. Vorallem vor dem Hintergrund, dass das Personal im Gesundheitswesen schon seit Jahren nicht ausreicht.
Es ist leicht, aus der eigenen Bequemlichkeit heraus Forderungen und Erwartungen ans das kirchliche Arbeitsrecht zu stellen. Wie das in der Realität funktionieren soll, weiß hier aber auch niemand.
Also ich versuch’s sachlicher: Wenn man die ganzen Krankenhäuser behalten will, ebenso die ‎Schulen (wo oft eh schon nicht mehr nach Katechismus sondern nach Zeitgeist unterrichtet ‎wird), dann muss man wohl beim Personal Kompromisse machen, das sieht man ja sogar beim ‎Personal der DBK…‎
Sauberer wäre, alles an den Staat zu geben, wo man nicht mehr für Katholizität garantieren kann
„Ohne Heiligkeit wird niemand den Herrn schauen“ – wird niemand das Antlitz Gottes in der Herrlichkeit sehen. Nichts unter dem Himmel kann so gewiss sein wie dieses, „denn der Mund des Herrn hat geredet“. Und wenn auch Himmel und Erde vergehen, Seine „Worte aber werden nicht vergehen“. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies Wort auf die Erde fällt ist ebenso groß, wie dass Gott vom Himmel fallen würde.
Nein, es kann nicht sein. Niemand wird mit Gott leben, außer dem, der jetzt für Gott lebt. Niemand wird die Herrlichkeit Gottes im Himmel genießen, außer dem, der das Ebenbild Gottes auf Erden trägt. Niemand, der nicht schon hier von Sünden erlöst ist, wird später von der Hölle erlöst werden. Niemand wird das Reich Gottes droben sehen, es sei denn, das Reich Gottes ist schon hier in ihm. Wer immer mit Christus im Himmel regieren wird, muss auf Erden Christus in sich regieren lassen. Er muss Christi Sinn haben, der ihn befähigt, so zu wandeln wie Christus wandelte.
Und doch gibt es selten etwas unter all den Wahrheiten Gottes, was so wenig von Menschen angenommen wird, obwohl es so eindeutig ist, und so klar in jedem Teil der Heiligen Schrift gelehrt wird.
John Wesley
Wenn man sich vor lauter Respekt und Hochachtung vor den Homoperversen überschlägt, dann muß man natürlich auch die rechtlichen Konsequenzen ziehen. Auf der einen Seite werden Schauprozesse gegen vorkonzliliare Priestergreise inszeniert, weil sie vor dreißig Jahren einem halbstarken Flegel die wohlverdiente Watschen verpaßt haben, und dann stellt man homoperverse und ehebrecherische Laien in wohlbestallte Positionen ein, damit sie im Namen der konziliaren „Kirche“ ihr Unwesen treiben können. Gut, daß bald Schluß mit lustig sein wird!
Sehr gut gesagt:
„.….… und dann stellt man homoperverse und ehebrecherische Laien in wohlbestallte Positionen ein, damit sie im Namen der konziliaren „Kirche“ ihr Unwesen treiben können.“
Das wäre bzw. wird der kirchen-gesetzlich verordnete Supergau für den Glauben und die Sitten. Die innerkirchliche Verseuchung umrundet in Atomgeschwindigkeit unter Beifall den Globus und tötet die Leiber der treuen Christen durch Verfolgung, aber die Seelen derer, die sich im Irrtum fangen lassen.
Ja, gut, dass bald Schluss mit lustig sein wird und Jesus Christus für jede Seele alles unternommen haben wird, damit sie IHN als den wahren Gott erkennt und so die Chance erhält, mit freiem Willen ein JA zu JESUS zu sagen. Dann hat Satan keine Macht mehr über die Seele. Mit diesem JA kann jede Seele, auch die sündigste, vor der Hölle gerettet werden.
Beten wir in Stellvertretung für die Rettung aller Seelen.
Das Problem ist ja, dass so viele „kirchliche Mitarbeiter“ Laien sind. Die einfachste Lösung, sich vieler dieser Probleme zu überheben, wäre es, viel konsequenter Ordensleute, insbesondere geweihte Jungfrauen (wegen der Forderung nach stärkerer Berücksichtigung von Frauen), für kirchliche Aufgaben heranzuziehen.
Ihre Problembeschreibung ist zu pauschal. Laien sind oft rechtgläubiger und zeigen mehr Glaubenstreue als Personen geweihten Standes.
Die von Ihnen erwogene „einfachste Lösung“ funktioniert nicht. Woher nehmen – die vielen geweihten Jungfrauen?
Woher die geweihten Jungfrauen nehmen? Ganz einfach! Man muss lediglich den kirchlichen Glauben wieder predigen, wonach Geweihte zu höherer Seligkeit gelangen als Eheleute.
Aufwachen, Arrow!
Wie bitte?