Fatima und die Verbindlichkeit kirchlich anerkannter Erscheinungen (Teil 1)


Der Marienwallfahrtsort Fatima in PortugalDer 100. Jah­res­tag der Erschei­nun­gen von Fati­ma rückt näher. Wäh­rend in pro­te­stan­ti­schen Krei­sen für das Jahr 2017 die 500-Jahr­fei­ern zum The­sen­an­schlag Luthers vor­be­rei­tet wer­den, brin­gen katho­li­sche Krei­se das Jahr vor allem mit 100 Jah­ren Mari­en­er­schei­nun­gen in Fati­ma in Ver­bin­dung. Katho​li​sches​.info ver­öf­fent­lich­te zu Fati­ma einen drei­tei­li­gen Auf­satz des Theo­lo­gen Wolf­ram Schrems, der gro­ßes Inter­es­se fand, aber auch Anlaß zu Dis­kus­sio­nen war. Als Ergän­zung und als Replik auf Pole­mi­ken geben wir einem zwei­tei­li­gen Auf­satz von Han­na Jüng­ling zum sel­ben The­ma Raum und dan­ken der Autorin für die Geneh­mi­gung zur Veröffentlichung.

Anzei­ge

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Gast­kom­men­tar von Han­na Jüngling*

Fatima als „Stachel im Fleisch“ der Kirche

Die auf­rüt­teln­den Erschei­nun­gen in Fati­ma 1917 und die Din­ge, die sich zwi­schen den drei Seh­erkin­dern, der Got­tes­mut­ter und dem Engel abge­spielt haben, sind Gegen­stand hef­ti­ger ideo­lo­gi­scher und theo­lo­gi­scher Kämp­fe und kön­nen nur im Rah­men der man­nig­fal­ti­gen Tra­di­ti­ons­ab­brü­che nach dem Vati­ca­num II in ihrer Tra­gik ver­stan­den werden.
Die Bot­schaft von Fati­ma ist inhalt­lich kei­ne Pri­vat­sa­che, dient auch kei­nes­wegs der Erbau­ung einer über­schau­ba­ren Grup­pe von ange­spro­che­nen Per­so­nen, son­dern rich­tet sich an den Papst, an die Kir­che im gan­zen und schließ­lich an die Welt in Form eines deut­li­chen Appells, um nicht von einem Befehl zu reden. Die Nicht­be­ach­tung des Befehls bedeu­tet für die gan­ze Mensch­heit, aber beson­ders für die gan­ze Kir­che gro­ßes Leid. So hat es die Got­tes­mut­ter mit­ge­teilt. Und die Kir­che hat die­se Erschei­nun­gen im Jahr 1930 mit dem „cons­tat de super­na­tu­ra­li­ta­te“ approbiert.
Immer wie­der wird behaup­tet, es oblie­ge bei kirch­lich appro­bier­ten „Pri­vat­of­fen­ba­run­gen“ dem Ermes­sen des Gläu­bi­gen, ob er sie für wahr hält oder nicht. [1]https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​P​r​i​v​a​t​o​f​f​e​n​b​a​r​ung, abge­ru­fen am 20.3.2014: „In der römisch-katho­li­schen Kir­che kann eine Pri­vat­of­fen­ba­rung „aner­kannt“ wer­den, aber dies bedeu­tet nur, dass ihrem … Con­ti­n­ue rea­ding Die kirch­li­che Aner­ken­nung bedeu­te nicht, dass die Kir­che die pri­va­te Offen­ba­rung posi­tiv aner­ken­ne, son­dern nur ein „nihil obstat“, dass dem auf die­se Wei­se Offen­bar­ten nichts ent­ge­gen ste­he. [2]https://​cha​ris​ma​tis​mus​.word​press​.com/​2​0​1​3​/​1​0​/​2​9​/​w​a​s​-​b​e​d​e​u​t​e​t​-​d​i​e​-​k​i​r​c​h​l​i​c​h​e​-​a​p​p​r​o​b​a​t​i​o​n​-​e​i​n​e​r​-​p​r​i​v​a​t​o​f​f​e​n​b​a​r​u​n​g​-​g​e​n​au/, abge­ru­fen am 20.3.2014: „Wenn die Kir­che also eine Pri­vat­of­fen­ba­rung … Con­ti­n­ue rea­ding Man kön­ne es nicht abwei­sen, weil es der eigent­li­chen gött­li­chen Offen­ba­rung nicht wider­spre­che. Den­noch kön­ne das pri­vat Offen­bar­te auch falsch sein.
Die­se Behaup­tung steht in Kor­re­spon­denz zu der nach dem Kon­zil ent­stan­de­nen Ver­un­k­la­rung im Umgang mit den ver­schie­de­nen Typen von „Offen­ba­run­gen“, per­sön­li­chen mysti­schen Erfah­run­gen einer­seits und über­na­tür­li­chen Ein­grif­fen Got­tes in eine Gemein­schaft ande­rer­seits. Nur für den ersten Typus trifft der Begriff „Pri­vat­of­fen­ba­rung“ im stren­gen Sin­ne zu. Anders gela­gert sind alle Fäl­le, die inhalt­lich und struk­tu­rell weit über eine blo­ße pri­va­te Mit­tei­lung oder Gna­de­n­er­fah­rung hin­aus­ge­hen. Es dürf­te unmit­tel­bar ein­leuch­ten, dass es etwas ande­res ist, ob jemand ein blo­ßes Bild sieht, oder ob er einen Befehl Jesu oder der Got­tes­mut­ter ent­ge­gen­nimmt, der vom Papst oder einem Bischof aus­ge­führt wer­den soll. Dass sol­che „Offen­ba­run­gen“ der abge­schlos­se­nen apo­sto­li­schen Offen­ba­rung im Sin­ne einer Erwei­te­rung des Heils­not­wen­di­gen oder der Heils­leh­re über­haupt nichts hin­zu­set­zen dür­fen, galt immer selbst­ver­ständ­lich. Es ist eigen­tüm­lich, dass man die­se Selbst­ver­ständ­lich­keit in einem sol­chen Maße beto­nen muss. Selbst wenn man­che Men­schen „Pri­vat­of­fen­ba­run­gen“ über die Leh­re der Kir­che stel­len soll­ten (was vor­kommt), ist die­se bestän­di­ge Beto­nung doch vor allem ein rhe­to­ri­sches Mit­tel und sug­ge­riert, eine „rie­si­ge“ Zahl von Men­schen wür­den Pri­vat­of­fen­ba­run­gen über die Leh­re der Kir­che stel­len, und man müs­se nun end­lich damit auf­räu­men. In fast jedem Win­kel der christ­li­chen Welt aber kennt man den deut­li­chen und aner­kann­ten Ein­griff Got­tes oder der Got­tes­mut­ter in das histo­ri­sche Gesche­hen. Stifts­kir­chen an vie­len Orten zeu­gen davon, das Gedächt­nis an wun­der­ba­re Bewah­run­gen in Krie­gen; ja über­haupt die für Hei­lig­spre­chun­gen not­wen­di­gen Wun­der und die Hei­lig­spre­chung an sich selbst bezeu­gen, dass die Kir­che weder sol­che über­na­tür­li­chen Erfah­run­gen noch die Per­so­nen, denen sie zuteil wer­den, für eine Neben­sa­che erach­tet hat. Auch wenn sol­che nach-apo­sto­li­schen, histo­ri­schen Nie­der­schlä­ge des wun­der­tä­ti­gen Got­tes nicht den Sta­tus eines Dog­mas haben, sind sie den­noch eine selbst­ver­ständ­li­che und unab­weis­ba­re Rea­li­tät in der Kir­che von Anfang an. Allein ihr Cha­rak­ter als Ereig­nis­se oder Wei­sun­gen in die geschicht­li­che Situa­ti­on hin­ein schei­det sie kate­go­ri­al von der abge­schlos­se­nen Heils­leh­re. Es kann nur als per­fi­de bezeich­net wer­den, wenn die Kri­ti­ker sol­cher Offen­ba­run­gen per­ma­nent sug­ge­rie­ren, alle Welt ver­wechs­le sie mit der abge­schlos­se­nen apo­sto­li­schen Offen­ba­rung im Glau­bens­gut. Es trifft eher zu, dass heut­zu­ta­ge vie­le Gläu­bi­ge durch die Hir­ten nicht mehr dar­über infor­miert wer­den, was Leh­re der Kir­che ist.
Ange­sichts der ver­hee­ren­den Lage in der Kir­che sind weni­ger die „Pri­vat­of­fen­ba­run­gen“ das pri­mä­re Pro­blem als die heil­lo­se theo­lo­gi­sche Ver­wir­rung, die das Lehr­amt selbst erzeugt, ein Abfall vom Glau­bens­gut in man­nig­fal­ti­gen „Abflüs­sen“.

Zur Problematik illegitimer Zusätze zur Glaubenslehre

Die Fra­ge, was als ille­gi­ti­mer Zusatz zur Glau­bens­leh­re zu betrach­ten ist und was nicht, ist, wenn man genau hin­sieht, aus­ge­spro­chen „haa­rig“ und ein Feld jahr­hun­der­te­lan­ger Strei­te­rei­en und Kir­chen­spal­tun­gen. Immer­hin wirft der Pro­te­stan­tis­mus der katho­li­schen Kir­che zen­tral vor, man­nig­fal­ti­ge „Hin­zu­fü­gun­gen“ zur „bibli­schen“ Leh­re gemacht zu haben und for­dert ein mili­tan­tes „sola scrip­tu­ra“. Die­ser pro­te­stan­ti­sche Vor­wurf rührt aus der fak­ti­schen Situa­ti­on her, dass die Kir­che die abge­schlos­se­ne Offen­ba­rung über die Jahr­hun­der­te erst defi­niert und ent­fal­tet und dies auch für voll­kom­men legi­tim und sogar not­wen­dig gehal­ten hat.
So fal­len nicht nur die Inhal­te von soge­nann­ten „Pri­vat­of­fen­ba­run­gen“ und Erschei­nun­gen, son­dern auch die der Lehr­ent­fal­tung in die Kate­go­rie der „Hin­zu­fü­gun­gen“, die aus einer bestimm­ten Sicht „unter Ver­dacht“ ste­hen. Wir bewe­gen uns also auf dün­nem Eis und soll­ten wohl abwä­gen, was wir sagen. Kate­go­ri­al sind die­se „Hin­zu­fü­gun­gen“ – wie bereits gesagt – aller­dings kei­ne Erwei­te­run­gen der Glau­bens­leh­re, es sei denn, es wür­den tat­säch­lich frem­de, heils­not­wen­di­ge Fak­ten behaup­tet. Die Kir­che hat von Jesus Chri­stus selbst die Legi­ti­ma­ti­on, sol­che Ent­fal­tun­gen, Deu­tun­gen und Ver­tie­fun­gen vor­zu­neh­men, anzu­er­ken­nen oder eben auch zu ver­wer­fen, solan­ge sie sich selbst dem depo­si­tum fidei demü­tig unter­wirft. Man­che die­ser Ent­fal­tun­gen haben den Sta­tus des­sen, was objek­tiv und irr­tums­frei geglaubt wer­den muss („de fide“), ande­re haben die­sen Sta­tus nicht, ste­hen des­we­gen aber nicht unter dem Ver­dacht, mit hoher Wahr­schein­lich­keit falsch zu sein. Das Lehr­amt wür­de wohl kaum etwas als „echt“ und „über­na­tür­lich“ oder mei­net­we­gen im Stan­de des „nihil obstat“ aner­ken­nen, wenn es damit rech­ne­te, dass das so Appro­bier­te mit einer hohen Wahr­schein­lich­keit falsch und damit schäd­lich für die Gläu­bi­gen sein könn­te. Hät­te das Lehr­amt von alters her die­se Hal­tung an den Tag gelegt, müss­te man eine kirch­li­che Appro­ba­ti­on als rei­nen Zynis­mus und Fahr­läs­sig­keit der Hir­ten bezeichnen.
Die katho­li­sche Kir­che hat sich wenig­stens bis zum Vati­ca­num II zur Lösung des Vor­wurfs ein­deu­tig auf ihre von Jesus selbst gestif­te­te Sen­dung hin­sicht­lich der Lehr­be­fug­nis und der Beglei­tung durch den Hl. Geist beru­fen. Auch spricht die Schrift selbst davon, dass sowohl die schrift­li­chen als auch die münd­li­chen Tra­di­tio­nen bin­dend sei­en, wenn sie von den Apo­steln, die der Herr ein­ge­setzt hat, stam­men. [3]2. Thess. 2, 15 Wenn immer wie­der auf­ge­for­dert wird in der Schrift, die Gei­ster zu prü­fen, zu unter­schei­den, nicht jedem Geist zu glau­ben etc., dann ist damit aus­ge­sagt, dass ein sol­cher Pro­zess nicht nur bevor­steht, son­dern auch legi­tim ist. Auf­ga­be des Lehr­am­tes war und ist, die­se Prü­fung mit Auto­ri­tät zu erfül­len und zu einer kla­ren, für die Gläu­bi­gen ein­deu­ti­gen Aus­sa­ge zu kom­men. Päp­ste und Kon­zi­li­en nah­men daher Defi­ni­tio­nen und Ver­wer­fun­gen vor. Was ein­mal so aus­ge­spro­chen und geklärt war, galt. Die Bemer­kung, dass nie­mand gezwun­gen sei, etwas „Pri­vat­of­fen­bar­tes“ zu glau­ben, schließt nicht ein, dass es öffent­lich und ohne sach­ge­mä­ße, gra­vie­ren­de Grün­de bezwei­felt oder ver­wor­fen wer­den dürf­te. Die­se Ein­schrän­kung meint viel­mehr nur, dass es nicht heils­not­wen­dig sei, sich die „Pri­vat­of­fen­ba­rung“ zu eigen zu machen. Im sel­ben Sin­ne ist es nicht heils­not­wen­dig, sich die täg­li­che Pre­digt oder sogar man­che Schrei­ben der Päp­ste zu eigen zu machen! Nicht heils­not­wen­dig heißt aber nicht, dass es des­we­gen zu ver­nach­läs­si­gen sei.
Nun glau­ben vie­le, bei appro­bier­ten Offen­ba­run­gen mit „sach­ge­mä­ßen“ Gegen­ar­gu­men­ten auf­war­ten zu kön­nen. Bei genau­em Hin­se­hen erge­ben sich hier jedoch mas­si­ve Pro­ble­me, die dar­in begrün­det lie­gen, dass mit dem Moder­nis­mus seit dem 19. Jh ein theo­lo­gi­sches Cha­os ent­stan­den ist und die, die glau­ben trif­ti­ge Grün­de gegen eine kirch­li­che Appro­ba­ti­on vor­le­gen zu kön­nen, oft selbst in einer mas­si­ven theo­lo­gi­schen Ver­wir­rung oder min­de­stens Unkennt­nis ste­hen oder sie sogar bewusst her­vor­brin­gen wol­len. Nach dem Kon­zil geriet das Lehr­amt voll­ends zum Tum­mel­platz von Krea­ti­vi­tät und Eigen­mäch­tig­keit, Zeit­geist­hul­di­gung und fre­cher Ver­ein­sei­ti­gung und Ver­mi­schung der Gei­ster. Das ehe­mals kla­re Glau­bens­gut wur­de ent­kernt, aus­ge­höhlt und hat seit­her als logi­sche und erwart­ba­re Fol­ge einen bei­spiel­lo­sen Nie­der­gang des kirch­li­chen Lebens erzeugt.

Das Lehramt hat sich selbst aus der Autorität verabschiedet

An die­ser Stel­le soll das gegen­wär­ti­ge Pro­blem schon benannt wer­den: das Lehr­amt hat sich aus der objek­ti­ven, demü­ti­gen, aber voll­mäch­ti­gen Hal­tung, die es vor Gott ein­neh­men soll­te, mit dem Vati­ca­num II ver­ab­schie­det und ist seit­her in die­ser häre­ti­schen Hal­tung nicht mehr geeig­net oder befugt, über über­na­tür­li­che Ereig­nis­se oder Erfah­run­gen glaub­wür­dig zu urtei­len. Damit ist das gan­ze gegen­wär­ti­ge (seit dem Vati­ca­num II) Dilem­ma aus­ge­spro­chen. Die Ver­wir­rung unter den Gläu­bi­gen besteht dar­in, dass sie, vom Lehr­amt ver­ra­ten und ver­kauft, ihre Zuflucht zu direk­ten Offen­ba­run­gen der Wahr­heit suchen, um ihr Heil zu fin­den. Dass ihnen dort auch der Satan ent­ge­gen­tre­ten könn­te, beden­ken sie nicht immer. Es bleibt dem Glau­bens­sinn der noch ver­blie­be­nen Gläu­bi­gen auf­er­legt, hier vor­läu­fi­ge, zutref­fen­de Urtei­le zu for­mu­lie­ren. Aber jeder sieht sofort, dass dies ein unhalt­ba­rer Zustand ist.

Was ist unter einer „Privatoffenbarung“ überhaupt zu verstehen?

Der KKK von 1993 äußert sich dazu aus­ge­spro­chen ungenau:
Im Lau­fe der Jahr­hun­der­te gab es soge­nann­te ‚Pri­vat­of­fen­ba­run­gen’, von denen eini­ge durch die kirch­li­che Auto­ri­tät aner­kannt wur­den. Sie gehö­ren jedoch nicht zum Glau­bens­gut. Sie sind nicht dazu da, die end­gül­ti­ge Offen­ba­rung Chri­sti zu ‚ver­voll­komm­nen’ oder zu ‚ver­voll­stän­di­gen’, son­dern sol­len hel­fen, in einem bestimm­ten Zeit­al­ter tie­fer aus ihr zu leben. Unter der Lei­tung des Lehr­am­tes der Kir­che weiß der Glau­bens­sinn der Gläu­bi­gen zu unter­schei­den und wahr­zu­neh­men, was in sol­chen Offen­ba­run­gen ein ech­ter Ruf Chri­sti oder sei­ner Hei­li­gen an die Kir­che ist. Der christ­li­che Glau­be kann kei­ne ‚Offen­ba­run­gen’ anneh­men, die vor­ge­ben, die Offen­ba­rung, die in Chri­stus voll­endet ist, zu über­tref­fen oder zu berich­ti­gen, wie das bei gewis­sen nicht­christ­li­chen Reli­gio­nen und oft auch bei gewis­sen neue­ren Sek­ten der Fall ist, die auf sol­chen ‚Offen­ba­run­gen’ grün­den. (§ 67)
Die­se Erklä­rung wird nicht wei­ter aus­ge­führt und bleibt inso­fern ent­täu­schend unklar. Jedem logisch den­ken­den Leser stel­len sich sofort meh­re­re Fragen:
Wie ent­schei­det der „Glau­bens­sinn der Gläu­bi­gen“ ganz genau „unter der Lei­tung des Lehr­am­tes“, wel­che „Pri­vat­of­fen­ba­rung“ glaub­wür­dig, „ein ech­ter Ruf Chri­sti oder sei­ner Hei­li­gen“ ist? Und vor allem: auf­grund wel­cher Kri­te­ri­en? Und wie und wann tref­fen Glau­bens­sinn der Gläu­bi­gen und Lehr­amt bei­de zusammen?
Von wel­chen „gewis­sen nicht­christ­li­chen Reli­gio­nen“ oder „gewis­sen neue­ren Sek­ten“ ist hier die Rede? Spon­tan fällt jedem Kun­di­gen sofort der Islam ein, der aus­drück­lich eine „Ver­voll­komm­nung“ und „Kor­rek­tur“ des durch die Kir­che ver­fälsch­ten Mono­the­is­mus sein will. Jenen Islam aber hofie­ren die Päp­ste seit Johan­nes XXIII. und ord­nen ihn gar unter die Reli­gio­nen ein, die auch zum Heil füh­ren können!
Die Kate­go­rien der „Ver­voll­stän­di­gung des bereits abge­schlos­sen Offen­bar­ten“ und „Offen­ba­rung zur Ver­tie­fung des bereits abge­schlos­sen Offen­bar­ten“ wer­den nicht klar und scharf von­ein­an­der geschie­den. Daher hilft dann auch die gewun­de­ne Andeu­tung von „gewis­sen“ Reli­gio­nen und Sek­ten nicht wei­ter. Hier hät­te jeweils min­de­stens ein Bei­spiel aus­ge­führt wer­den müssen.
Immer­hin aber gesteht der KKK zu, dass die abge­schlos­se­ne Offen­ba­rung inhalt­lich noch „nicht voll­stän­dig aus­ge­schöpft“ ist. „Es bleibt Sache des christ­li­chen Glau­bens, (…) nach und nach ihre gan­ze Trag­wei­te zu erfas­sen.“ (§ 66)
Die dog­ma­ti­sche Kon­sti­tu­ti­on Lumen gen­ti­um über die Kir­che aus dem Jahr 1964 formuliert:
Der­sel­be Hei­li­ge Geist hei­ligt außer­dem nicht nur das Got­tes­volk durch die Sakra­men­te und die Dienst­lei­stun­gen, er führt es nicht nur und berei­chert es mit Tugen­den, son­dern „teilt den Ein­zel­nen, wie er will“ (1 Kor 12,11), sei­ne Gaben aus und ver­teilt unter den Gläu­bi­gen jeg­li­chen Stan­des auch beson­de­re Gna­den. Durch die­se macht er sie geeig­net und bereit, für die Erneue­rung und den vol­len Auf­bau der Kir­che ver­schie­de­ne Wer­ke und Dien­ste zu über­neh­men gemäß dem Wort: „Jedem wird der Erweis des Gei­stes zum Nut­zen gege­ben“ (1 Kor 12,7). Sol­che Gna­den­ga­ben, ob sie nun von beson­de­rer Leucht­kraft oder aber schlich­ter und all­ge­mei­ner ver­brei­tet sind, müs­sen mit Dank und Trost ange­nom­men wer­den, da sie den Nöten der Kir­che beson­ders ange­paßt und nütz­lich sind. Außer­or­dent­li­che Gaben soll man aber nicht leicht­hin erstre­ben. Man darf auch nicht ver­mes­sent­lich Früch­te für die apo­sto­li­sche Tätig­keit von ihnen erwar­ten. Das Urteil über ihre Echt­heit und ihren geord­ne­ten Gebrauch steht bei jenen, die in der Kir­che die Lei­tung haben und denen es in beson­de­rer Wei­se zukommt, den Geist nicht aus­zu­lö­schen, son­dern alles zu prü­fen und das Gute zu behal­ten (vgl. 1 Thess 5,12.19–21).“ (LG 12)
Es ist unschwer zu erken­nen, dass auch die­se wort­rei­che Erklä­rung kei­ne Prä­zi­sie­rung lei­stet: Wohl wird zuge­stan­den, dass es zum Auf­bau der Kir­che „Gna­den­ga­ben“ gibt, aber was das kon­kret bedeu­tet, wird umgan­gen. Ins­be­son­de­re scheint der Satz „Man darf auch nicht ver­mes­sent­lich Früch­te für die apo­sto­li­sche Tätig­keit von ihnen erwar­ten“ die gera­de noch zuge­stan­de­ne Nütz­lich­keit für das Leben der Kir­che wie­der auf­zu­he­ben. Abge­se­hen davon ist die­ser Satz abwer­tend for­mu­liert, prä­zi­siert aber sein Ziel nicht. Dass das Urteil über sol­che Gna­den­ga­ben die Kir­che fäl­len soll, ist banal, berück­sich­tigt aber nicht, inwie­weit der im spä­te­ren KKK genann­te Glau­bens­sinn hier mit in die Ent­schei­dung des Lehr­am­tes ein­flie­ßen kann oder soll. Unbe­ant­wor­tet blei­ben alle ande­ren Fra­gen: Was sind über­haupt außer­or­dent­li­che Gaben? Was folgt dar­aus, wenn jemand auf­grund sol­cher Gaben eine Mis­si­on nicht nur für sich selbst, son­dern für alle haben sollte?
Immer­hin wird aber in die­sem Text, so ver­schwom­men er for­mu­liert, ange­deu­tet, dass die­se Gna­den­ga­ben von unter­schied­lich­ster Art sein kön­nen und das irre­füh­ren­de pau­scha­le Wort „Pri­vat­of­fen­ba­rung“ für ein viel­ge­stal­ti­ges Phä­no­men vermieden.
Im Jah­re 1978 erließ Paul VI. Richt­li­ni­en zum Umgang mit Erschei­nun­gen und Offen­ba­run­gen, die ins­ge­samt eine Zurück­nah­me und Ver­dunk­lung der bis­he­ri­gen kirch­li­chen Pra­xis zu ent­hal­ten schei­nen: [4]https://​www​.vati​can​.va/​r​o​m​a​n​_​c​u​r​i​a​/​c​o​n​g​r​e​g​a​t​i​o​n​s​/​c​f​a​i​t​h​/​d​o​c​u​m​e​n​t​s​/​r​c​_​c​o​n​_​c​f​a​i​t​h​_​d​o​c​_​1​9​7​8​0​2​2​5​_​n​o​r​m​e​-​a​p​p​a​r​i​z​i​o​n​i​_​g​e​.​h​tml, abge­ru­fen am 20.3.2014
Ande­rer­seits machen es die heu­ti­ge Men­ta­li­tät und die Not­wen­dig­keit einer kri­ti­schen wis­sen­schaft­li­chen Unter­su­chung schwie­ri­ger, wenn nicht fast unmög­lich, mit der gebo­te­nen Schnel­lig­keit jenes Urteil zu fäl­len, das in der Ver­gan­gen­heit die Unter­su­chun­gen zur Sache abge­schlos­sen hat (cons­tat de super­na­tu­ra­li­ta­te, non cons­tat de super­na­tu­ra­li­ta­te) und den Ordi­na­ri­en die Mög­lich­keit bot, den öffent­li­chen Kult oder ande­re For­men der Ver­eh­rung durch die Gläu­bi­gen zu gestat­ten oder zu verbieten.
Wenig­stens gibt die­ser Text kund, dass die Kir­che sich bis­her ein defi­ni­ti­ves Urteil zu spre­chen vor­nahm, wenn ein Mensch oder Men­schen mit außer­ge­wöhn­li­chen Ein­ge­bun­gen all­ge­mein wahr­ge­nom­men wur­den und die Gemein­schaft, in der dies geschah, stark beweg­te. Ent­we­der eine Erschei­nung wur­de irgend­wann mit dem Satz „cons­tat de super­na­tur­li­ta­te“ aner­kannt oder aber mit dem Satz „non cons­tat de super­na­tu­ra­li­ta­te“ abge­lehnt – so sagt es das Doku­ment jeden­falls. Ursprüng­lich hieß eine Ableh­nung bis in die 70er Jah­re hin­ein aller­dings „cons­tat de non super­na­tu­ra­li­ta­te“. [5]https://​www​.katho​li​sches​.info/​2​0​1​2​/​0​5​/​3​1​/​r​i​c​h​t​l​i​n​i​e​n​-​z​u​-​e​r​s​c​h​e​i​n​u​n​g​e​n​-​u​n​d​-​b​o​t​s​c​h​a​f​t​e​n​-​v​e​r​o​f​f​e​n​t​l​i​c​h​t​-​e​n​t​s​c​h​e​i​d​u​n​g​-​z​u​-​m​e​d​j​u​g​o​r​j​e​-​e​r​w​a​r​t​et/, abge­ru­fen am 20.3.2014 Die­ser Wan­del von einer har­ten zu einer wei­chen Ableh­nungs­for­mel soll­te beach­tet und auf den Grund hin befragt wer­den, der zu ihm geführt haben mag. Die wei­che For­mel lässt offen, dass irgend­wann die Über­na­tür­lich­keit doch noch fest­ge­stellt wird. Die alte har­te For­mel schloss dies weit­ge­hend ein für alle­mal aus. Nur eine völ­lig neue Erkennt­nis über die Sach­la­ge, neu­es Mate­ri­al und neue Zeu­gen hät­ten dann noch ein­mal zu einer Ände­rung füh­ren können.
Inter­es­sant ist, dass die Richt­li­ni­en im Ver­lauf ein kla­res und ein­deu­ti­ges Urteil erst ein­mal umge­hen und ein vages „für den Augen­blick steht nichts ent­ge­gen“ fest­hal­ten wollen:
„Sobald die kirch­li­che Auto­ri­tät über irgend­wel­che mut­maß­li­chen Erschei­nun­gen oder Offen­ba­run­gen Kennt­nis erhält, ist es ihre Auf­ga­be: (…) sofern die­se Prü­fung zu einem posi­ti­ven Ergeb­nis führt, eini­ge Aus­drucks­for­men des öffent­li­chen Kul­tes oder der Ver­eh­rung zu erlau­ben, wobei die­se zugleich wei­ter­hin mit gro­ßer Klug­heit über­wacht wer­den müs­sen (dies ist gleich­be­deu­tend mit der For­mel „pro nunc nihil obstare“).
Eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung wird wegen der „Not­wen­dig­keit einer kri­ti­schen wis­sen­schaft­li­chen Unter­su­chung schwie­ri­ger, wenn nicht fast unmög­lich“, und es ver­bie­te sich, in der „gebo­te­nen Schnel­lig­keit jenes Urteil zu fäl­len, das in der Ver­gan­gen­heit die Unter­su­chun­gen zur Sache abge­schlos­sen hat“. Sie wird also vor­zugs­wei­se vertagt:
Die Kir­che ist gehal­ten, „im Licht der mit der Zeit gewon­ne­nen Erfah­rung und unter beson­de­rer Berück­sich­ti­gung der geist­li­chen Frucht­bar­keit, die aus der neu­en Ver­eh­rung her­vor­geht ein Urteil über die Wahr­heit und Über­na­tür­lich­keit zu fäl­len, wo der Fall es erfordert.“
Damit ist die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, kei­ne defi­ni­ti­ve Ent­schei­dung zu for­mu­lie­ren. Das hat die Kir­che auch immer so prak­ti­ziert und nur dann ein Urteil abge­ge­ben, wenn die „Pri­vat­of­fen­ba­rung“ von einer gewis­sen Bri­sanz oder Wich­tig­keit für die gesam­te Kir­che oder min­de­stens eine Kir­chen­re­gi­on war.
Es kann nicht über­se­hen wer­den, dass die­se Fas­sung der Nor­men unter Paul VI. zur Ver­wir­rung der Lage bei­getra­gen haben und tragen.
Das Schrei­ben bie­tet – um etwas Posi­ti­ves zu nen­nen – eini­ge Kri­te­ri­en zur Unter­schei­dung ech­ter und unech­ter Privatoffenbarungen.
In eine gro­ße Unge­nau­ig­keit sinkt dage­gen wie­der das nach­syn­oda­le Schrei­ben „Ver­bum Domi­ni“ aus dem Jah­re 2010 ab. Bene­dikt XVI. schreibt da unter Punkt 14:
Der Wert der Pri­vat­of­fen­ba­run­gen ist wesent­lich unter­schie­den von der einer öffent­li­chen Offen­ba­rung: Die­se for­dert unse­ren Glau­ben an, denn in ihr spricht durch Men­schen­wor­te und durch die Ver­mitt­lung der leben­di­gen Gemein­schaft der Kir­che hin­durch Gott selbst zu uns. Der Maß­stab für die Wahr­heit einer Pri­vat­of­fen­ba­rung ist ihre Hin­ord­nung auf Chri­stus selbst. Wenn sie uns von ihm weg­führt, dann kommt sie sicher nicht vom Hei­li­gen Geist, der uns in das Evan­ge­li­um hin­ein- und nicht aus ihm her­aus­führt. Die Pri­vat­of­fen­ba­rung ist eine Hil­fe zu die­sem Glau­ben, und sie erweist sich gera­de dadurch als glaub­wür­dig, daß sie auf die eine öffent­li­che Offen­ba­rung ver­weist. Die kirch­li­che Appro­ba­ti­on einer Pri­vat­of­fen­ba­rung zeigt daher im wesent­li­chen an, daß die ent­spre­chen­de Bot­schaft nichts ent­hält, was dem Glau­ben und den guten Sit­ten ent­ge­gen­steht; es ist erlaubt, sie zu ver­öf­fent­li­chen, und den Gläu­bi­gen ist es gestat­tet, ihr in klu­ger Wei­se ihre Zustim­mung zu schen­ken. Eine Pri­vat­of­fen­ba­rung kann neue Akzen­te set­zen, neue Wei­sen der Fröm­mig­keit her­aus­stel­len oder alte ver­tie­fen. Sie kann einen gewis­sen pro­phe­ti­schen Cha­rak­ter besit­zen (vgl. 1Thess 5,19–21) und eine wert­vol­le Hil­fe sein, das Evan­ge­li­um in der jeweils gegen­wär­ti­gen Stun­de bes­ser zu ver­ste­hen und zu leben; des­halb soll man sie nicht acht­los bei­sei­te schie­ben. Sie ist eine Hil­fe, die ange­bo­ten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muß. Auf jeden Fall muß es dar­um gehen, daß sie Glau­be, Hoff­nung und Lie­be nährt, die der blei­ben­de Weg des Heils für alle sind.

Fatima wird ins Reich des „Doppeltsehens“ verschoben

In ähn­li­cher Wei­se äußert sich Kar­di­nal Ratz­in­ger anläss­lich der Ver­öf­fent­li­chung des drit­ten Teils der Bot­schaft von Fati­ma im Jahr 2000. [6]https://​www​.kath​.net/​n​e​w​s​/​2​6​686, abge­ru­fen am 20.3.2014 Er zitiert aus­ge­rech­net den Mann, der alles getan hat, und dies mit höchst frag­wür­di­gen Argu­men­ten aus der Hexen­kü­che moder­ni­sti­scher Metho­den [7]Eine sehr akri­bi­sche Kri­tik an den Aus­las­sun­gen des Paters E. Dha­nis bie­tet Frà¨re Michel de la Sain­te Tri­ni­té, https://www.catholicvoice.co.uk/fatima1/ch2‑1.htm, abge­ru­fen am 22.3.2014 um die appro­bier­te Bot­schaft von Fati­ma her­ab­zu­wür­di­gen: „Der flä­mi­sche Theo­lo­ge E. Dha­nis, her­aus­ra­gen­der Ken­ner die­ser Mate­rie, stellt zusam­men­fas­send fest, daß die kirch­li­che Appro­ba­ti­on einer Pri­vat­of­fen­ba­rung drei Ele­men­te umfaßt: Die betref­fen­de Bot­schaft ent­hält nichts, was dem Glau­ben und den guten Sit­ten ent­ge­gen­steht; es ist erlaubt, sie zu ver­öf­fent­li­chen, und die Gläu­bi­gen sind auto­ri­siert, ihr in klu­ger Wei­se ihre Zustim­mung zu schen­ken (Sguar­do su Fati­ma e bilan­cio di una dis­cus­sio­ne, in: La Civil­tà  cattolica104, 1953 II. 392–406, hier­zu 397). “ [8]https://​www​.kath​.net/​n​e​w​s​/​2​6​686, abge­ru­fen am 20.3.2014 Dha­nis ist eine selbst­er­nann­te theo­lo­gi­sche Grö­ße, von kei­ner­lei beson­de­rer Auto­ri­tät. Des Wei­te­ren muss man sich fra­gen, ob in der Kir­che Sät­ze nicht mehr in ihrer prä­zi­sen Bedeu­tung ver­stan­den wer­den dür­fen? Wenn die Kir­che also eine Erschei­nung mit einem „cons­tat de super­na­tu­ra­li­ta­te“ appro­bier­te, dann heißt das nicht nur, dass dem nichts ent­ge­gen­steht. Es heißt prä­zi­se: „Die Über­na­tür­lich­keit steht fest.“ Kar­di­nal Ratz­in­ger wider­spricht damit, ver­schanzt hin­ter dem Moder­ni­sten Dha­nis, dem, was die Kir­che klar anders for­mu­liert hat. Nun hat die Kir­che bis­lang nicht mit unge­nau­en und dop­pel­deu­ti­gen Aus­sa­gen ope­riert, son­dern mit Aus­sa­gen, deren Mei­nung ihrem prä­zi­sen sprach­li­chen Sinn so weit wie nur mög­lich ent­sprach. Ratz­in­ger dage­gen ver­la­gert sei­ne Erklä­rung der Ereig­nis­se von Fati­ma weit ins Psy­cho­lo­gi­sche: „Das Sub­jekt, der Schau­en­de (…) sieht mit sei­nen Mög­lich­kei­ten, mit den für ihn zugäng­li­chen Wei­sen des Vor­stel­lens und Erken­nens. In der inne­ren Schau liegt noch weit mehr als in der äuße­ren ein Über­set­zungs­vor­gang vor, so dass das Sub­jekt an der Bild­wer­dung des­sen, was sich zeigt, wesent­lich mit­be­tei­ligt ist. Das Bild kann nur nach sei­nen Maßen und sei­nen Mög­lich­kei­ten ankom­men. Des­we­gen sind sol­che Schau­un­gen nie die rei­ne „Foto­gra­fie“ des Jen­seits, son­dern sie tra­gen auch die Mög­lich­kei­ten und Gren­zen des wahr­neh­men­den Sub­jekts an sich.“ [9]https://​www​.vati​can​.va/​r​o​m​a​n​_​c​u​r​i​a​/​c​o​n​g​r​e​g​a​t​i​o​n​s​/​c​f​a​i​t​h​/​d​o​c​u​m​e​n​t​s​/​r​c​_​c​o​n​_​c​f​a​i​t​h​_​d​o​c​_​2​0​0​0​0​6​2​6​_​m​e​s​s​a​g​e​-​f​a​t​i​m​a​_​g​e​.​h​tml, abge­ru­fen am 25.3.2014

Inflation von Marienerscheinungen nach Fatima

Nun lässt sich aller­dings nicht bestrei­ten, dass wir neu­er­dings gera­de­zu über­schwemmt wer­den von Erschei­nun­gen und Offenbarungen.
Was ist davon zu halten?
Grund­sätz­lich könn­te ein häu­fi­ge­res Erschei­nen der Got­tes­mut­ter eine escha­to­lo­gi­sche Begrün­dung haben. Sie ist schon in der Zeit des histo­ri­schen Wan­dels Jesu Chri­sti Garan­tin und Gna­den­mit­tel für etwas, und die­ses Etwas hat sich im 19. und frü­hen 20. Jahr­hun­dert lehr­amt­lich noch ein­mal außer­or­dent­lich ent­fal­tet, gip­felnd in den bei­den Dog­men von der „Unbe­fleck­ten Emp­fäng­nis“ (1854) und der Leib­li­chen Auf­nah­me Mari­ens in den Him­mel (1950), brach aber mit dem Kon­zil radi­kal ab. Es ist ein eige­nes The­ma, das genau zu unter­su­chen und auch in Bezie­hung zum Papst­tum und sei­ner Kri­se zu set­zen. Es geht dabei um die Ver­eh­rung des unbe­fleck­ten Her­zens Mariae als letz­ter Zuflucht in einer geist­lich total ver­fin­ster­ten Zeit. Es war wich­tig, 1870 die Unfehl­bar­keit des Pap­stes fest­zu­stel­len: „Denn Petri Nach­fol­gern ward der Hei­li­ge Geist nicht dazu ver­hei­ßen, dass sie aus sei­ner Ein­ge­bung her­aus neue Leh­ren ver­kün­de­ten. Ihre Auf­ga­be ist viel­mehr, die von den Apo­steln über­lie­fer­te Offen­ba­rung oder das anver­trau­te Glau­bens­gut unter dem Bei­stand des Hei­li­gen ‚Gei­stes gewis­sen­haft zu hüten und getreu aus­zu­le­gen.“ (Pastor aeter­nus, XVII). [10]https://www.kathpedia.com/index.php?title=Pastor_aeternus_%28Wortlaut%29#Irrige_Ansichten , abge­ru­fen am 25.3.2014 Es sind mit die­ser unfehl­ba­ren Gewalt nur jene Urtei­le gemeint, die mit einer bestimm­ten For­mel ein­ge­lei­tet wer­den und als sol­che „ex cathe­dra“ ver­kün­det wer­den. Alles, was ein Papst sonst ver­kün­det, ver­pflich­tet kei­nen Gläu­bi­gen, soll­te aber allei­ne auf­grund des Respekts und der Klug­heit nicht ohne trif­tig­ste Grün­de in Fra­ge gestellt wer­den. Die geist­li­che Ver­fin­ste­rung, in der wir leben, hängt an der Kri­se des Papst­tums. Die Päp­ste voll­zie­hen mit dem Vati­ca­num II kei­ne aus­drück­li­chen ex cathe­dra-Akte mehr, – mit Aus­nah­me der Aus­sa­ge Johan­nes Pauls II., dass das Prie­ster­amt nur dem Mann zukom­men kön­ne, was jedoch auch durch­ge­hen­de Pra­xis und Über­zeu­gung der Kir­che von Anfang an war – , ent­wickeln aber eine sol­che Viel­zahl von angeb­lich „pasto­ra­len“, wei­chen Aus­sa­gen und Begriffsum­deu­tun­gen, die den har­ten Nor­men der Kir­che nicht offen wider­spre­chen, sie aber klamm­heim­lich so unter­lau­fen und aus­höh­len, dass kein Gläu­bi­ger sich mehr auf das all­täg­li­che Wort des Pap­stes ohne wei­te­res ver­las­sen kann. Wider­sprüch­lich­keit, Zwei­deu­tig­keit, fak­ti­sche Sakri­le­gi­en (wie z. B. der Korankuss Johan­nes Pauls II.), Unauf­rich­tig­keit (die gera­de­zu absur­de Deu­tung Johan­nes Pauls II., das vor­geb­li­che 3. Geheim­nis­ses von Fati­ma wei­se auf das Atten­tat auf ihn hin, das er jedoch über­lebt hat, wohin­ge­gen der weiß­ge­klei­de­te Bischof in der Fati­ma-Visi­on tot zu Boden fällt) haben das Ver­trau­en der Gläu­bi­gen gründ­lich zer­stört. Bene­dikt XVI. hat mit sei­nem Rück­tritt 2013 und den damit ver­bun­de­nen Unwahr­hei­ten (er zieht sich eben nicht für immer unsicht­bar ins Klo­ster zurück, wie behaup­tet, trägt nach wie vor Papst­klei­dung, lebt wie ein welt­li­cher Pen­sio­när mit Fei­er­abend vor dem Fern­se­hen, anstatt wie behaup­tet, sein Leben dem Gebet zu wid­men etc., und wird von Fran­zis­kus unwi­der­spro­chen als „Insti­tu­ti­on“ papa eme­ri­tus bezeich­net und nicht als ein Mann, der nicht mehr Papst ist). Wir erle­ben nun eine fak­ti­sche päpst­li­che „Dop­pel­spit­ze“, die unmög­lich „Petrus“ sein kann, die all das, was an Bene­dikt hoff­nungs­voll schien, in Fin­ster­nis taucht. Fran­zis­kus offen­bart mit nahe­zu jedem sei­ner wider­sprüch­li­chen, pola­ri­sie­ren­den und sakri­le­gi­schen Wor­te und Gesten, dass er mit der Leh­re der Kir­che nur noch von Fer­ne zu tun hat.
In die­sem päpst­li­chen und lehr­amt­li­chen Desa­ster wird nun mög­li­cher­wei­se das unbe­fleck­te Herz der Got­tes­mut­ter als der Schutz­schild, der lan­ge still beim Papst­tum stand und es sta­bil hielt, so, wie die Got­tes­mut­ter schon auf Gol­go­tha treu unter dem Kreuz stand und aus­harr­te und den Glau­ben nicht auf­gab, sicht­bar. Wir haben zwar Päp­ste, aber kei­ne päpst­li­che Auto­ri­tät mehr. So ist es die Got­tes­mut­ter, an die wir uns als unser „Lehr­amt“ wen­den. Ihre For­de­rung, Ihr unbe­fleck­tes Herz zu ver­eh­ren und den klas­si­schen Rosen­kranz zu beten, der das Glau­bens­gut kurz und prä­gnant in jeden Beter ein­prägt, erschei­nen ange­sichts der Lage als eine klu­ge und hilf­rei­che For­de­rung für jedermann.
So wahr es also ist, dass wir der­zeit über­schwemmt wer­den von unglaub­wür­di­gen und nicht-aner­kann­ten, teil­wei­se sogar aner­kann­ten (!) Erschei­nun­gen und Offen­ba­run­gen, so wahr ist es ande­rer­seits, dass es dem Herrn seit jeher gefal­len hat, sich Men­schen, die IHM nahe­ste­hen, in beson­de­rer Wei­se zu zei­gen. Die Hei­li­ge Schrift ist voll von sol­chen Erzäh­lun­gen. Es wäre aus der Sicht des katho­li­schen Glau­bens völ­lig ver­fehlt, dies als Rea­li­tät zu bestrei­ten. Die Leh­re der Kir­che ist uns Gläu­bi­gen ja nicht nur ein kasu­isti­sches Abstrak­tum, son­dern ein leben­di­ger Glau­be, der uns durch das Opfer Jesu Chri­sti im Hei­li­gen Geist erleuch­tet, ver­wan­delt, rei­nigt und dies so, wie es Gott gefällt. Es wäre ande­rer­seits ver­fehlt, jedes Erleb­nis eines Men­schen für eine sol­che über­na­tür­li­che Erfah­rung zu hal­ten. Denn der Satan gibt sich als Engel des Lich­tes und kann sol­che Offen­ba­run­gen kopie­ren oder vorschützen.
Es bedarf hier also nicht eines mili­tan­ten und trot­zi­gen Kamp­fes gegen Falsch­my­stik und Pseu­do­er­schei­nun­gen oder aber einer eben­so mili­tan­ten Erschei­nungs­sucht, son­dern einer nüch­ter­nen, vor­sich­ti­gen und sorg­sa­men Prü­fung der Geister.

Wer weidet die Lämmer noch?

Die Gläu­bi­gen sind spä­te­stens seit dem Vati­ca­num II im Hin­blick auf die kirch­li­che Aner­ken­nung oder Ableh­nung von Pri­vat­of­fen­ba­run­gen tief ver­un­si­chert: das Lehr­amt wider­spricht schon seit eini­gen Jahr­zehn­ten in grund­le­gen­den Din­gen dem tra­di­tio­nel­len Lehr­amt so fun­da­men­tal, dass wir einen mas­si­ven Glau­bens­ab­fall erle­ben. Man belehrt uns von päpst­li­cher Sei­te her, ein­deu­ti­ge logi­sche Wider­sprü­che in Kon­ti­nui­tät sehen zu sol­len („Her­me­neu­tik der Kon­ti­nui­tät“). Im Klar­text: die noch ver­blie­be­nen Glau­ben­treu­en sol­len in die Schi­zo­phre­nie getrie­ben wer­den, in die gei­sti­ge und geist­li­che Krank­heit, und wie es aus­sieht, gelingt dies.
Vie­le Men­schen ver­wei­gern sich in die­sem Cha­os nach Despe­ra­do-Manier, fol­gen einem ihrer selbst­ge­wähl­ten Glau­bens­hel­den, die das vor sich her­tra­gen, was ihnen aus einer „kon­ser­va­ti­ven“ Sicht wich­tig erscheint, ohne sich wei­ter in die wah­re und immer gül­ti­ge Leh­re der Kir­che zu ver­tie­fen. Und unter denen, die sich ihren eige­nen Reim auf die tra­dier­te Leh­re machen, sind wie­der­um vie­le, die dem, was sie für die tra­dier­te Leh­re hal­ten, aller­hand bei­mi­schen, was dort gar nicht hin­ein­ge­hört. Wer hat das Wis­sen, die Intel­li­genz und die Zeit, hier zu prüfen?
Die­se kata­stro­pha­le Situa­ti­on, die allein durch die Auto­ri­täts­ver­wei­ge­rung der Hir­ten unter dem Mot­to „ab jetzt nur noch pasto­ral“ aus­ge­löst wur­de, begün­stigt in den Gläu­bi­gen die Annah­me, dass die bischöf­li­che Ableh­nung oder Aner­ken­nung einer Erschei­nung dem Geist des Irr­tums ent­stam­men könn­te, den das Lehr­amt ja auch sonst so unbe­streit­bar an den Tag legt.
Die Behaup­tung, Pri­vat­of­fen­ba­run­gen sei­en allen­falls zur Unter­stüt­zung des­sen gedacht, was ohne­hin schon gelehrt wer­de, sei­en also ver­zicht­bar, ver­kennt die heils­ge­schicht­lich viel­leicht sogar not­wen­di­ge Dimen­si­on pro­phe­ti­scher Cha­ris­men. Immer­hin nimmt der hei­li­ge Pau­lus von allen früh­christ­li­chen „Gei­stes­ga­ben“ nur eine ein­zi­ge aus­drück­lich aus sei­ner Zurück­wei­sung und Kri­tik aus: das pro­phe­ti­sche Reden. [11]1. Thess. 5, 20–22 Pro­phe­ti­sches Reden soll etwas ins Licht heben, das, obwohl es bekannt ist, doch ver­ges­sen und nicht mehr ver­steh­bar schien. Manch­mal aber ermög­licht das pro­phe­ti­sche Reden auch eine Zukunfts­schau, eine recht­zei­ti­ge Wei­sung, um nicht fehl­zu­ge­hen. Der rüde Hin­weis dar­auf, man brau­che so etwas nicht, das gebe schon die abge­schlos­se­ne Offen­ba­rung her, wür­de tat­säch­lich dem Herrn am Ende noch vor­schrei­ben wol­len, was Er in Sei­ner Barm­her­zig­keit Men­schen zur Hil­fe geben kann und darf.
Den­noch, bei aller nach­kon­zi­lia­ren, dem gesun­den Haus­ver­stand gebo­te­nen Vor­sicht bei neue­ren „Erschei­nun­gen“, noch dazu, wenn sie in das­sel­be nach­kon­zi­li­ar-häre­ti­sche Horn tuten, muss doch sach­lich fest­ge­stellt werden:

Fatima ist apokalyptisches Sinnbild für die mannigfaltigen Frontlinien in der Kirche

Auf Fati­ma trifft die Ver­wor­ren­heit, die moder­ne Erschei­nun­gen wie Med­jug­or­je auf­wei­sen, noch nicht zu. Es wur­de, wie bereits gesagt, 1930 vom Orts­bi­schof aner­kannt und mit dem Urteil „cons­tat de super­na­tu­ra­li­ta­te“ ver­se­hen. Die Wir­ren um Fati­ma ent­spre­chen nur den mehr­di­men­sio­na­len Front­li­ni­en, die sich in der Kir­che kurz vor und vor allem nach dem Kon­zil aus­ge­bil­det haben. Sie nach­zu­zeich­nen ist einen eige­nen Auf­satz wert. Eine ganz beson­de­re Rol­le spielt dabei die auch von schein­bar kon­ser­va­ti­ven Theo­lo­gen kom­pro­mit­tier­te Opfer­theo­lo­gie des Kon­zils von Tri­ent. Die Bot­schaft von Fati­ma rich­tet sich an die Kir­che und die gan­ze Welt. Wenn sie wahr ist – und das hat uns das kirch­li­che Urteil dar­über bezeugt – dann soll­te sie befolgt wer­den, weil ihr Inhalt ein kla­rer, prä­zi­ser Appell ist. Sie ist nicht befolgt wor­den. Kein Papst hat ande­rer­seits gewagt, ihre Wahr­heit noch ein­mal zu leug­nen. Fast alle nach­kon­zi­lia­ren Päp­ste haben Fati­ma irgend­wie ein­be­zo­gen in ihre Hand­lun­gen, wenn auch nicht so, wie gefor­dert. Zugleich ver­sucht das Lehr­amt bis heu­te, die Unbe­dingt­heit der For­de­run­gen der Got­tes­mut­ter zu umschif­fen und abzu­wie­geln. Der schlim­me Zustand der Kir­che scheint förm­lich zu bewei­sen, dass man sie hät­te getreu­lich befol­gen sollen.

* Han­na Jüng­ling, frei­schaf­fen­de Musi­ke­rin, Schrift­stel­le­rin und Künst­le­rin Bild: Una Fides

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1 https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​P​r​i​v​a​t​o​f​f​e​n​b​a​r​ung, abge­ru­fen am 20.3.2014: „In der römisch-katho­li­schen Kir­che kann eine Pri­vat­of­fen­ba­rung „aner­kannt“ wer­den, aber dies bedeu­tet nur, dass ihrem Inhalt nach im Sin­ne eines nihil obstat nichts gefun­den wur­de, was der hei­li­gen Schrift, der kirch­li­chen Tra­di­ti­on und dem Lehr­amt der Kir­che – nach katho­li­schem Ver­ständ­nis die drei Quel­len der Glau­bens­wahr­heit – im Wider­spruch steht. Es wird also kei­ne Aus­sa­ge dar­über getrof­fen, ob die jewei­li­ge Pri­vat­of­fen­ba­rung tat­säch­lich über­na­tür­li­chen Ursprungs ist, dies bleibt viel­mehr dem Glau­ben des Ein­zel­nen überlassen.
2 https://​cha​ris​ma​tis​mus​.word​press​.com/​2​0​1​3​/​1​0​/​2​9​/​w​a​s​-​b​e​d​e​u​t​e​t​-​d​i​e​-​k​i​r​c​h​l​i​c​h​e​-​a​p​p​r​o​b​a​t​i​o​n​-​e​i​n​e​r​-​p​r​i​v​a​t​o​f​f​e​n​b​a​r​u​n​g​-​g​e​n​au/, abge­ru­fen am 20.3.2014: „Wenn die Kir­che also eine Pri­vat­of­fen­ba­rung „appro­biert“, dann „aner­kennt“ sie die­se nicht etwa in dem Sin­ne, als ob sie dafür eine lehr­amt­li­che “Bestä­ti­gung“ bie­ten kön­ne oder wol­le; sie lehrt damit auch kei­nes­wegs ver­bind­lich die über­na­tür­li­che Her­kunft einer „Erschei­nung“; es geht viel­mehr dar­um, daß sie dem Kir­chen­volk den Glau­ben dar­an gestat­tet, daß sie ihn „bil­ligt“.
3 2. Thess. 2, 15
4 https://​www​.vati​can​.va/​r​o​m​a​n​_​c​u​r​i​a​/​c​o​n​g​r​e​g​a​t​i​o​n​s​/​c​f​a​i​t​h​/​d​o​c​u​m​e​n​t​s​/​r​c​_​c​o​n​_​c​f​a​i​t​h​_​d​o​c​_​1​9​7​8​0​2​2​5​_​n​o​r​m​e​-​a​p​p​a​r​i​z​i​o​n​i​_​g​e​.​h​tml, abge­ru­fen am 20.3.2014
5 https://​www​.katho​li​sches​.info/​2​0​1​2​/​0​5​/​3​1​/​r​i​c​h​t​l​i​n​i​e​n​-​z​u​-​e​r​s​c​h​e​i​n​u​n​g​e​n​-​u​n​d​-​b​o​t​s​c​h​a​f​t​e​n​-​v​e​r​o​f​f​e​n​t​l​i​c​h​t​-​e​n​t​s​c​h​e​i​d​u​n​g​-​z​u​-​m​e​d​j​u​g​o​r​j​e​-​e​r​w​a​r​t​et/, abge­ru­fen am 20.3.2014
6 https://​www​.kath​.net/​n​e​w​s​/​2​6​686, abge­ru­fen am 20.3.2014
7 Eine sehr akri­bi­sche Kri­tik an den Aus­las­sun­gen des Paters E. Dha­nis bie­tet Frà¨re Michel de la Sain­te Tri­ni­té, https://www.catholicvoice.co.uk/fatima1/ch2‑1.htm, abge­ru­fen am 22.3.2014
8 https://​www​.kath​.net/​n​e​w​s​/​2​6​686, abge­ru­fen am 20.3.2014
9 https://​www​.vati​can​.va/​r​o​m​a​n​_​c​u​r​i​a​/​c​o​n​g​r​e​g​a​t​i​o​n​s​/​c​f​a​i​t​h​/​d​o​c​u​m​e​n​t​s​/​r​c​_​c​o​n​_​c​f​a​i​t​h​_​d​o​c​_​2​0​0​0​0​6​2​6​_​m​e​s​s​a​g​e​-​f​a​t​i​m​a​_​g​e​.​h​tml, abge­ru­fen am 25.3.2014
10 https://www.kathpedia.com/index.php?title=Pastor_aeternus_%28Wortlaut%29#Irrige_Ansichten , abge­ru­fen am 25.3.2014
11 1. Thess. 5, 20–22
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7 Kommentare

  1. Der zen­tra­le Satz ist, dass sich das Lehr­amt mit dem Zwei­ten Vati­ka­num von sei­ner Auf­ga­be ver­ab­schie­det hat. Die Moder­ni­sten wol­len kei­ne Erschei­nun­gen. In die­sem Pon­ti­fi­kat haben sie dabei vol­le Unterstützung.

  2. Der Grund­kon­flikt zwi­schen den Ver­tre­tern des über­lie­fer­ten katho­li­schen Glau­bens und der Kon­zils- und Nach­kon­zils­kir­che lässt sich in den Sät­zen zusam­men­fas­sen: Der katho­li­sche Glau­be ver­än­dert sich inhalt­lich nicht mehr. Mit dem Tod des letz­ten Apo­stels ist die Offen­ba­rung abge­schlos­sen. Der Glau­be ver­tieft sich jedoch im Lau­fe der Zeit. Das Kon­zil brach­te Veränderungen.
    Die­se Ver­tie­fung kann gesche­hen, wenn die Kir­che gegen Häre­ti­ker den Glau­ben prä­zi­siert, sie kann gesche­hen durch Privatoffenbarungen.
    Ein her­aus­ra­gen­des Bei­spiel ist das Fron­leich­nams­fest. In der Diö­ze­se Lüt­tich gab es im Mit­tel­al­ter eine reich­hal­ti­ge Ver­eh­rung des Aller­hei­lig­sten Altars­sa­kra­ments. Es gab Grup­pen von Frau­en, die das Aller­hei­lig­ste Sakra­ment ver­ehr­ten unter der geist­li­chen Lei­tung eines Prie­sters, es gab Theo­lo­gen, die die­se Ver­eh­rung durch theo­lo­gi­sche Argu­men­te för­der­ten. In die­ser Atmo­sphä­re hat­te die klu­ge, gebil­de­te, from­me Non­ne Julia­na von Lüt­tich Visio­nen bei der Ver­eh­rung des hei­lig­sten Sakra­men­tes. Sie kann­te Papst Urban IV. bevor er Papst wur­de. Auch beein­flusst von ihr setz­te er 1264 das Fron­leich­nams­fest als gebo­te­nen Fei­er­tag Don­ners­tag nach Pfing­sten für die Uni­ver­sal­kir­che ein.
    „Fati­ma“ ist damit über­haupt nicht zu ver­glei­chen. Die „Engels­bot­schaf­ten“ wer­den sich wegen ihrer theo­lo­gi­schen Feh­ler nie durchsetzen.
    Angeb­lich ist „Fati­ma“ 1930 appro­biert wor­den? Es mag sein, aber was genau? Alles, was Sr. Lucia dos San­tos nach 1930 behaup­tet hat, und das ist eine gan­ze Men­ge, kann ja nicht gemeint sein. Soviel Kre­dit hat das Lehr­amt noch kei­ner Per­son ein­ge­räumt, das alles, was sie gese­hen haben will, schon im Vor­aus zu glau­ben ist.
    Kein Katho­lik ist ver­pflich­tet zu glau­ben, dass Russ­land auch nach dem Zusam­men­bruch der Sowjet­uni­on eine Gefahr für die Mensch­heit darstellt.
    Kein Katho­lik ist ver­pflich­tet, Sr. Lucia dos San­tos zu glau­ben, Papst Pius XII. habe eine ungül­ti­ge Wei­he an Russ­land vollzogen.
    Ich habe eine Bit­te: Hier­auf sach­lich zu argu­men­tie­ren und nicht mit Unterstellungen.
    Wer Sr. Lucia dos San­tos in vol­lem Umfang Glau­ben schen­ken will, der möge das unge­hin­dert tun.
    Er möge sich aber hüten: Die­je­ni­gen zu dis­kri­mi­nie­ren, die den wider­sprüch­li­chen Aus­sa­gen die­ser Non­ne kei­nen Glau­ben schenken.
    Die Kir­che lässt uns hier Frei­heit. Anders als beim Fron­leich­nams­fest. Hier hat ein Papst 1264 end­gül­tig für die Uni­ver­sal­kir­che entschieden.
    Das ist die kir­chen­recht­li­che Seite.
    Das Fron­leich­nams­fest mit sei­ner Tie­fe ist ein kost­ba­rer Schatz der katho­li­schen Kir­che. Eine wirk­li­che Ver­tie­fung des Glau­bens an die Gegen­wart unse­res Herrn im Aller­hei­lig­sten Sakra­ment des Altares.
    Man möge es mir nach­se­hen, dass ich Visio­nen der Sr. Lucia dos San­tos, von ihr offen­bart Jahr­zehn­te nach den Erschei­nun­gen, nicht auf eine Stu­fe stel­le mit den Visio­nen der hei­li­gen Julia­na von Lüttich.

    • Die Engels­bot­schaf­ten ent­hal­ten kei­ne theo­lo­gi­schen Feh­ler. Durch stän­di­ges Wie­der­ho­len wird Ihre Behaup­tung nicht wahrer.

  3. Die kirch­li­che Aner­ken­nung von Pri­vat­of­fen­ba­run­gen erfolgt meist durch den Bischof. Heißt das, daß ein Bischof nicht irren kann? Heißt das, daß ein sol­cher Ent­scheid nicht spä­ter ein­mal revi­diert wer­den kann, wenn Vor­gän­ge zuta­ge tre­ten, die damals noch nicht sicht­bar waren? Ein Bischof weiht zB auch Män­ner zu Prie­stern, von deren Unta­de­lig­keit er über­zeugt ist, unter denen aber auch ein Pädo­phi­ler bei­spiels­wei­se sein kann.
    Es wür­de mich inter­es­sie­ren, ob die­se kirch­lich aner­kann­ten Phä­no­me­ne ein für alle mal als geklärt anzu­se­hen sind? Oder könn­te sich ein­mal her­aus­stel­len, daß es sich um eine Täu­schung gehan­delt hat? Ein Bischof ist ja kein Papst, der ex cathe­dra spricht.
    Weiß dazu jemand genaueres?

    • Es gibt dazu wis­sen­schaft­li­che Lite­ra­tur. Ich per­sön­lich habe von Lau­renz Vol­ken pro­fi­tiert (Lit.-Verz. II)

      5. Late­r­an­kon­zil 1516/​XI. Sitzung:
      „Wir wol­len, dass die gött­li­chen Mit­tei­lun­gen, von denen man berich­tet, bevor man sie ver­öf­fent­licht oder dem Vol­ke pre­digt, von jetzt ab ord­nungs­ge­mäß und gesetz­mä­ßig der Prü­fung durch den Hl. Stuhl vor­be­hal­ten blei­ben. Nur (…) in einem drin­gen­den Fall möge man sie dem bischöf­li­chen Ordi­na­ri­at des Ortes mit­tei­len. Die­ses soll sie mit drei oder vier gelehr­ten Bera­tern sorg­fäl­tig unter­su­chen. Und dann kön­nen sie im geeig­ne­ten Zeit­punkt nach bestem Gewis­sen die Erlaub­nis zur Ver­öf­fent­li­chung geben.“

      5. Juli 1634 Ver­fah­rens­än­de­rung hin­sicht­lich ver­stor­be­ner Seher, galt aber auch für noch Leben­de Visionäre:
      „Die Bücher, die von Wun­dern und Offen­ba­run­gen an Men­schen berich­ten, die im Rufe der Hei­lig­keit ver­stor­ben sind, müs­sen vom Ordi­na­ri­at der Diö­ze­sen appro­biert wer­den. Die­ses muss sich mit einem Rat von Theo­lo­gen und Exper­ten umge­ben, um sie zu prü­fen. Die Sache muss sodann an den Hl. Stuhl gesandt und die Ant­wort abge­war­tet wer­den.“ Die Regeln gehen zurück auf Bene­dikt XIV. in „Über die Selig­spre­chung + die Kano­ni­sa­ti­on der Heiligen“.

      Die For­mel für die Erlaub­nis zur öffent­li­chen Pre­digt und Ver­bei­tung einer Bot­schaft lau­tet in der Regel so: „…dass die Gläu­bi­gen berech­tigt sind, sie für gewiss zu hal­ten…“ (Lour­des) oder „… dass die Gläu­bi­gen berech­tigt sind, sie für unzwei­fel­haft und gewiss zu hal­ten…“ (La Salet­te) oder „… wir haben die Über­zeu­gung gewon­nen, dass die Erschei­nung über­na­tür­lich und gött­lich ist…“ (Lour­des)

      Es ist ein kom­ple­xe phi­lo­so­phi­sche Fra­ge, was unter „Gewiss­heit“ zu ver­ste­hen ist. Sie meint immer die natür­li­che mensch­li­che Gewiss­heit über etwas. Sie setzt sich zusam­men aus Zei­chen, Tat­sa­chen, einer Häu­fung von Wahr­schein­lich­kei­ten etc. Was die kirch­li­che Zustim­mung letzt­end­lich bedeu­ten kann, ist in den ver­gan­ge­nen Jahr­hun­der­ten dif­fe­rent dis­ku­tiert wor­den. Ein Bei­spiel von F. Sua­rez SJ (1548.1617): „Wenn die Pri­vat­of­fen­ba­rung in genü­gen­der Wei­se pro­po­niert wird, ist sie von glei­cher Natur wie der katho­li­sche Glau­be und kann das for­ma­le Objekt des Glau­bens bil­den.“ Das sagt er hin­sicht­lich des­sen, der die­se Ein­ge­bung erhal­ten hat.
      Das Triden­ti­num über­rascht mit fol­gen­dem Bericht von Pater Lau­renz Mazochius:
      „Die Mehr­zahl der Theo­lo­gen und fast alle Kon­zils­vä­ter urteil­ten, dass ohne eine beson­de­re Offen­ba­rung nie­mand mit Glau­bens­ge­wiss­heit sicher sein kann, dass er wirk­lich im Stan­de der Gna­de ist.“ (Canon 16 über die Rechtfertigung)

      Was heißt das alles?
      Es heißt, dass „Pri­vat­of­fen­ba­run­gen“ eben nichts Sta­ti­sches sind, die immer nach den­sel­ben Mustern ablau­fen wür­den. Wenn der Hl. Stuhl die Erlaub­nis zur öffent­li­chen Ver­eh­rung und Pre­digt gibt und der Inhalt ist an alle gerich­tet, ist das gül­tig, wenn auch nicht im stren­gen Sin­ne „heils­not­wen­dig.“
      Eine Erlaub­nis unter Zwei­fel ergibt kei­nen Sinn. Die Fol­gen einer Ver­eh­rung muss­ten übri­gens immer mit­ge­prüft werden.

  4. Ich möch­te hier an der Stel­le fest­stel­len, dass ich an der Aner­ken­nung von Erschei­nun­gen vor dem Kon­zil kei­ne Zwei­fel hege, weil die Linie der Kir­che damals trotz eini­ger Abstri­che recht­gläu­big war. Wenn die Kir­che etwas ablehn­te oder erst mal in der Schwe­be ließ, kann man noch nichts End­gül­ti­ges schlie­ßen. Schon vor Jahr­hun­der­ten gab es da Irr­tü­mer und Reha­bi­li­ta­tio­nen – den­ken wir nur an die tra­gi­schen Vor­gän­ge um Jeann d’Arc. Es ist also unzu­läs­sig, sich auf eine blo­ße Zurück­hal­tung oder Ableh­nung fest­zu­frie­ren, wie Frau Küb­le das stets tut. Kirch­li­che Pra­xis war hier, in lan­gen Zeit­räu­men zu den­ken, abzu­war­ten, die Sache erst mal lau­fen zu las­sen. Oft sind gar kei­ne Ent­schei­dun­gen getrof­fen wor­den, aber durch die Fak­ti­zi­tät des bischöf­li­chen und päpst­li­chen Han­delns wur­de die Rich­tung klar. Wenn also z.B. Pius X. einen Gedenk­tag für Lour­des ein­führt, kommt das einer vol­len Aner­ken­nung durch den Papst gleich, die dann sehr wohl auch bin­dend ist. Ande­rer­seits kann man nicht schlie­ßen, wenn ein Papst das nicht tut, dass dann die bischöf­lich aner­kann­te oder noch nicht aner­kann­te Erschei­nung fak­tisch abge­lehnt sei. Nur eine defi­ni­ti­ve und auch lang­fri­sti­ge Ableh­nung war eine defi­nit­ve Ablehnung.

    Etwas völ­lig ande­res ist nach dem Kon­zil ein­ge­tre­ten: ein Lehr­amt, dass förm­li­che Glau­bens­irr­tü­mer ver­kün­det, ist ja selbst nicht mehr glaub­wür­dig. Wir leben in der schi­zo­phre­nen Situa­ti­on, dass seit 1965 sowohl Ableh­nun­gen als auch Aner­ken­nun­gen falsch sein können.
    Ein sol­cher Fall ist einer­seits Mari­en­fried, das theo­lo­gisch eigent­lich nicht wirk­lich angreif­bar ist (und so auch vom Orts­pfar­rer und Bischof Gra­ber ange­se­hen wur­de), ande­rer­seits hat der Orts­bi­schof nicht die vor­ge­schrie­be­ne Unter­su­chung ein­ge­lei­tet und ohne sorg­sa­me For­schung und Begrün­dung alles auf die lan­ge Bank geschoben.
    Typisch nach­kon­zi­li­ar wirkt auf mich Amster­dam, das erst abge­lehnt wur­de, dann aber vom neu­en Orts­bi­schof Punt 2002 aner­kannt wur­de. Dar­auf­hin hat die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on den Text der Erschei­nung kor­ri­gie­ren müs­sen! So etwas fin­de ich merk­wür­dig. Die­se Kor­rek­tur aber ist tat­säch­lich sehr nach­voll­zieh­bar, denn es heißt in dem offen­bar­ten Text „Frau aller Völ­ker, die einst Maria war“ und Rom kor­ri­gier­te zu „Frau aller Völ­ker, die seli­ge Jung­frau Maria“. Die Amster­da­mer Erschei­nung war rese­lig wie die in Med­jug­or­je. Allein das schon passt nicht zu Maria, die ein stil­ler Gei­stes­mensch war, wie das NT sie zeichnet. 

    Hier ist nun ein Bei­spiel dafür, dass man eine nach­kon­zi­li­ar mit dem „cons­tat de super­na­tu­ra­li­ta­te“ ver­se­he­ne Erschei­nung doch bezwei­feln muss – eine Maria, die sagt, dass sie nicht mehr Maria ist, kann nicht Maria sein, denn wir alle blei­ben, wer wir sind…auch im Him­mel. Das ist aus­drück­lich Leh­re der Kir­che. Das heißt nun wie­der nicht, dass der Titel „Mit­erlö­se­rin“ bzw. „Mitt­le­rin der Gna­den“ falsch ist, denn der ist schon lan­ge in der Dis­kus­si­on und wur­de vor dem Kon­zil von vie­len Bischö­fen als Ver­hand­lungs­ge­gen­stand hin­sicht­lich eines Dog­mas angegeben.

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