(Paris) Eine französische Apothekerin lehnte unter Berufung auf ihr Gewissen den Verkauf der frühabtreibenden Pille danach ab und wurde entlassen. Jacqueline F. hatte einen Kollegen gebeten, einen Kunden zu betreuen, der die Pille danach wollte. Der Kunde erhielt das Produkt, das sowohl verhütende als auch abtreibende Wirkung hat. Gegen die Apothekerin wurde Beschwerde eingebracht.
Die Frage der Gewissensverweigerung betrifft in Frankreich nicht nur die Bürgermeister, die sich weigern „Homo-Ehen“ zu schließen, wozu sie die sozialistische Regierung per Staatsgesetz zwingen will. Das französische Gesetz verbietet auch Apothekern aus Gewissensgründen die Abgabe der Pille danach zu verweigern. Wer es dennoch tut, riskiert die Arbeit zu verlieren, wie es Jacqueline F. ergangen ist. In einem Bericht an die Vereinigung Objection machte sie ihren Fall bekannt.
Die Frau hatte vor zwei Jahren ihr Pharmaziestudium abgeschlossen und arbeitete seither als Angestellte in der Filiale eines größeren Apothekenunternehmens. Die Vorstellung, die Pille danach mit ihrer verhütenden, aber auch abtreibenden Wirkung verkaufen zu müssen und damit an der Tötung eines ungeborenen Kindes mitzuwirken, wurde ihr zur immer größeren Belastung. Nach längerem Ringen mit sich selbst, vertraute sie ihrem Vorgesetzten und Apothekerkollegen ihre Gewissensprobleme an. Zu ihrem Erstaunen stellte sie fest, daß dieser ihre Bedenken teilte und selbst Schwierigkeiten mit der Abgabe des Tötungspräparats hatte. „Er machte mir den Vorschlag, Kunden, die Abtreibungsprodukte wollten, an andere Kollegen zu verweisen“, so Jacqueline.
Erste Abmahnung – Gewissensverweigerung verweigert
Das funktionierte bis Juli 2013, als das „Unternehmen, für das ich arbeitete, mich in eine andere Apothekenfiliale schickte“. Dort „wurden die Dinge komplizierter“. Als sie auch ihren neuen Vorgesetzten auf ihre Schwierigkeiten mit der Pille danach aufmerksam machte und um Dispens von deren Verkauf ersuchte, willigte dieser anfangs ein. „Allerdings nicht für lange“, so die Apothekerin. Nach einigen Wochen überreichte ihr der Vorgesetze „einen Brief mit einer Abmahnung“. Eine Kundin „habe sich beschwert, weil ich die Abgabe der Pille danach verweigert hätte“. Jacqueline ist erstaunt, „weil mich an diesem Arbeitsplatz noch gar kein Kunde um das Präparat gefragt hatte“.
Denunziation und fristlose Entlassung
Zwei Wochen später ging eine weitere Beschwerde gegen Jacqueline bei der Apothekerkammer ein, „weil ich einen Kollegen gebeten hatte, einen Kunden zu übernehmen, der die Pille danach wollte“. Der Kunde wurde von einem anderen Apotheker betreut und konnte das Präparat kaufen. Dennoch muß jemand Jacqueline beim Berufsverband denunziert haben. Wer, weiß sie nicht. Kurz darauf wurde sie von ihrem Arbeitgeber unter Verweis auf die beiden Beschwerden entlassen. Eine Gewissensverweigerung wollte das Unternehmen nicht gelten lassen, ebensowenig der Berufsverband. Bereits die erste Abmahnung war nur ein Vorwand, um die junge Apothekerin loszuwerden.
Jacqueline ist nun arbeitslos. „Als ich mein Pharmaziestudium aufnahm, war ich überzeugt, als Apothekerin den Menschen helfen zu können. Wie kann ich dann ein Produkt verkaufen, mit dem ein anderer Mensch getötet werden kann?“ Sie ist auf der Suche nach einer neuen Anstellung, in einer anderen Apotheke und in der Hoffnung auf einen Arbeitgeber, der mehr Verständnis für ihre Gewissensnot hat.
Der Fall von Jacqueline zeigt, daß die Religions- und Gewissensfreiheit nicht nur im Nahen Osten, Teilen Ostasiens oder in Nordafrika bedroht ist. Die Gewissenfreiheit der Christen wird mitten in Europa einegschränkt durch eine Kultur des Todes und des Konsums. Der Fall der jungen christlichen Apothekerin in Frankreich bestätigt an einem konkreten Beispiel den jüngsten Bericht des Dokumentationsarchivs der Intoleranz gegen Christen mit Sitz in Wien über zunehmende Diskriminierung der Christen in Europa.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: LifeSiteNews