(Straßburg) Die Anwesenheit von Kreuzen in Schulklassen stellt „eine Verletzung des Elternrechts dar, die Kinder nach ihren Überzeugungen zu erziehen“ und eine Verletzung „der Religionsfreiheit der Schüler“. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem einstimmigen Urteil gegen Italien. Eine italienischer Staatsbürgerin finnischer Abstammung hatte sich an den Gerichtshof in Straßburg gewandt.
Das Urteil löste umgehend heftige Ablehnung aus. Während der Vatikan mit einer Stellungnahme abwartet (bevor man kommentiere, wolle man die Urteilsbegründung lesen, verlautete der Heilige Stuhl), wird das Urteil von politischer Seite fast einstimmig kritisiert. Die italienischen Regierung kündigte bereits an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Soile Lautsi, eine Finnin mit italienischer Staatsbürgerschaft, hatte 2002 von einer stattlichen italienischen Schule, die von ihren beiden Kindern besucht wurde, die Entfernung des Kreuzes aus dem Klassenzimmer verlangt. Nachdem sowohl die Schulleitung als auch die italienischen Gerichte dies ablehnten, wandte sie sich nach Straßburg. Dort bekam sie nun Recht. Italien wurde zur Zahlung von 5000 Euro an die Antragstellerin für „erlittene moralische Schäden“ verurteilt. Es handelt sich um das erste Straßburger Urteil zu religiösen Symbolen in Schulklassen, wie die Pressestelle des Gerichtshofs mitteilte.
In Regierungskreisen und den italienischen Mehrheitsparteien fand das Urteil einhellige Ablehnung. Italiens Unterrichtsministerin Mariastella Gelmini zählte zu den ersten Kritikern des umstrittenen Urteils.
Landwirtschaftsminister Luca Zaia erklärte: „Angesichts eines solchen Urteils kann ich mich nur auf die Seite jener stellen, Christen und Nicht-Christen, die sich durch dieses abstrakte und scheindemokratische Urteil verletzt fühlen.
Der Straßburger Gerichtshof verletzt die Gefühle der europäischen Völker, die aus dem Christentum geboren wurden. Ohne Identität gibt es keine Völker und ohne Christentum gäbe es kein Europa. Es ist paradox, daß gerade jene, die das Gemeinwohl schützen müßten, statt dessen unsere Kultur und Zivilisation auszuhebeln versuchen“, so Minister Zaia.
Die stellvertretende Vorsitzende des Parlamentsausschusses für Kinder- und Jugendfragen verlangte, daß Italien sich „gegen diesen überaus gefährlichen Präzedenzfall wehren“ müsse.
Der Vorsitzende der christdemokratischen Opposition im italienischen Parlament, Pierferdinando Casini bezeichnete das Urteil als „Folge der Ängstlichkeit der europäischen Regierenden, die sich geweigert haben, die christlichen Wurzeln in der europäischen Verfassung zu erwähnen. Kein Kreuz in unseren Schulzimmern hat jemals unsere Religionsfreiheit verletzt.“
Die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern geht auf königliche Dekrete aus den Jahren 1924 und 1928 zurück. Am 13. Februar 2006 hatte der Oberste Verwaltungsgerichtshof die Forderung nach Entfernung des Kreuzes abgelehnt.
(GN)