Kirchenaustritt gleich Glaubensabfall
Papst Benedikt XVI. hat das inzwischen bekannte Schreiben des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte zum so genannten „Kirchenaustritt“ als Formalakt approbiert und in der kirchenrechtlichen Fachzeitschrift Communicationes 38 (2006), S. 175 bekannt gemacht. Das meldet der Internetdienst Kath.net. Die Agentur hatte im Dezember 2005 erstmals und exklusiv auf das Schreiben hingewiesen, die Schlagzeile Vatikanschreiben: Kirchenaustritt …