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Im Bistum Paderborn können Beerdigungen auch von Laien durchgeführt werden

(JF) Im Bis­tum Pader­born kön­nen seit dem 1. Janu­ar die­sen Jah­res Lai­en Beer­di­gun­gen vor­neh­men. Grund­la­ge ist die „Ord­nung für die Beauf­tra­gung von Lai­en für den Begräb­nis­dienst“. Die Reg­lung sei für Gemein­den, in denen Bedarf besteht. Die Gemein­den müs­sen sich an das Erz­bis­tum Pader­born wen­den, wo dann die Sache geprüft wird. Die Ent­schei­dung hängt von der