Von Don Curzio Nitoglia*
Kardinal Juan de Torquemada (1388–1468) vertritt in seiner Summa de Ecclesia (II, 112, Bl. 258r, Köln 1480) in Übereinstimmung mit dem heiligen Thomas von Aquin (Quodlibeta IX, q. 7, a. 16; Summa Theologiae II-II, q. 1, a. 10 sed contra; ebd., q. 11, a. 2, ad 3), daß es in der Kirche nur ein einziges Subjekt der höchsten universalen Jurisdiktionsgewalt und der Unfehlbarkeit gibt – und nicht zwei voneinander verschiedene Subjekte: den Papst einerseits und die Universalkirche ohne den Papst oder das allein in der Welt verstreute Episkopat oder das in einem unvollkommenen Konzil versammelte Episkopat andererseits.
Denn die Kirche ohne den Papst – das heißt das Episkopat in den einzelnen Diözesen oder in einem unvollkommenen Konzil versammelt –, die von ihrem Haupt getrennt ist, also als congregatio distincta aut separata a Papa („eine vom Papst unterschiedene oder von ihm getrennte Gemeinschaft“) betrachtet wird, besitzt weder die Unfehlbarkeit noch die höchste und universale Jurisdiktionsgewalt.
Auf diese Weise leitet Torquemada (Summa de Ecclesia II, 112, Bl. 258v) die Unfehlbarkeit des Papstes aus der Verheißung Christi ab, wonach Gott ihm Beistand gewährt; diese Verheißung gründet auf der Wirksamkeit des Gebetes Christi. Kraft dieses Gebetes und dieser göttlichen Hilfe kann der Papst nicht als ein Mensch wie jeder andere betrachtet werden, weil er Gegenstand einer ganz besonderen göttlichen Vorsehung und Unterstützung ist. Als Stellvertreter Christi hat er die Aufgabe, die Einheit des Glaubens sowie die Einheit der kirchlichen Gemeinschaft und der Liebe durch die Fülle der Leitungs- und Lehrgewalt zu bewahren.
Gott ist die erste und hauptsächliche wirkende Ursache dieses Beistandes; der Papst hingegen ist die zweite, ebenfalls wirkende, jedoch Gott untergeordnete Ursache (vgl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae II-II, q. 1, a. 9; Quodlibeta IX, q. 7, a. 16).
Das Konzil besitzt Vollmacht nur „una cum Papa“
Ein vom Papst einberufenes Konzil besitzt keine von der des Römischen Papstes verschiedene Vollmacht. Vielmehr „habet potestatem una cum Papa“ – es besitzt Vollmacht gemeinsam mit dem Papst, insofern der Papst dem Konzil seine Vollmacht mitteilt und an ihr teilhaben läßt; so wie der menschliche Körper seine Lebenskraft vom Haupt empfängt und der ganze Körper stirbt, wenn das Haupt abgeschnitten wird (Torquemada, Summa de Ecclesia III, 35, Bl. 315r).
Der Papst ist das Haupt der lehrenden Kirche, also des über die ganze Welt verstreuten oder in einem Konzil versammelten Episkopats, ebenso wie der hörenden Kirche, das heißt der Kleriker und der gläubigen Laien.
Das Episkopat steht dem Papst nicht gleich, sondern ist ihm untergeordnet
Die Bischöfe sind auf einem ökumenischen Konzil nicht Mitrichter auf gleicher Ebene wie der Papst. Vielmehr definiert der Papst als hauptsächliche wirkende Ursache, während die Bischöfe als dem Papst untergeordnete Ursachen handeln.
Sie wirken zwar an der dogmatischen Definition mit, jedoch nicht in gleicher Weise wie die Hauptursache, nämlich der Papst. Gewiß sind die Bischöfe wirkliche Richter; sie üben ihr Amt jedoch unter dem Einfluß und der Autorität des höchsten Hauptes der Kirche, des Papstes, und ihm untergeordnet aus: cum Petro et sub Petro („mit Petrus und unter Petrus“).
Niemals dürfen sie vom Papst getrennt sein; denn in diesem Fall wären sie nicht mehr formelle Nachfolger der Apostel, sondern nur noch materielle Nachfolger, das heißt lediglich hinsichtlich der gültig empfangenen Weihegewalt (Sacerdotium/Ministerium), nicht aber hinsichtlich der Jurisdiktionsgewalt (Imperium) und der Lehrgewalt (Magisterium). Denn die Apostel waren mit Petrus verbunden und ihm untergeordnet; ebenso müssen die Bischöfe, um in vollem Sinn Bischöfe zu sein – nicht nur hinsichtlich des Priestertums, sondern auch hinsichtlich Jurisdiktion und Lehramt –, mit dem Papst verbunden und ihm untergeordnet sein.
Der Papst ist der hauptsächliche und universale Stellvertreter Christi; die Bischöfe sind lediglich untergeordnete und örtliche Stellvertreter der Apostel
Wenn der Papst der hauptsächliche, universale – das heißt für die gesamte Kirche zuständige –, höchste und einzige Stellvertreter Christi ist, dann sind die Bischöfe untergeordnete und partikulare Stellvertreter. Sie sind lediglich die ordentlichen Hirten ihrer jeweiligen Ortskirchen, also ihrer einzelnen Diözesen, nicht jedoch der gesamten über die Welt verbreiteten Kirche.
Sie werden vom Papst ernannt und empfangen ihre Jurisdiktionsgewalt von Gott durch den Papst, während der Papst sie unmittelbar von Gott empfängt (vgl. Thomas von Aquin, Contra errores Graecorum XV, 256).
Der Papst ist Stellvertreter Christi, die Bischöfe sind Stellvertreter der Apostel
Torquemada erklärt, daß die Bischöfe Nachfolger und Stellvertreter der Apostel sind, die Petrus und dem Papst untergeordnet bleiben (J. de Torquemada, Summa de Ecclesia II, 37).
Das bedeutet, daß der Papst den Primat und die Fülle der Vollmacht unmittelbar von Christus empfängt (Summa de Ecclesia II, 38) und nicht von den Kardinälen, vom Konzil oder von der Kirche (Summa de Ecclesia II, 40–44).
Folglich entspricht das Verhältnis zwischen Papst und Bischöfen dem Verhältnis zwischen Christus während seines irdischen Lebens und den Aposteln. Der Papst „nimmt den Platz Christi ein“ oder „vertritt Christus“, indem er dessen Aufgaben und Amt ausübt; er ist dessen hauptsächlicher Stellvertreter. Die Bischöfe hingegen „nehmen den Platz der Apostel ein“ oder vertreten diese.
Der Papst repräsentiert daher „Christus auf Erden“, handelt an seiner Stelle und ist sein Stellvertreter. „Die Kirche Christi muß von Jesus durch seinen Stellvertreter oder hauptsächlichen Vikar regiert werden“ (Summa de Ecclesia II, 38, S. 152).
*Don Curzio Nitoglia, Jahrgang 1957, Studium der Philosophie bei Augusto Del Noce an der Sapienza, Eintritt in das Priesterseminar von Erzbischof Marcel Lefebvre in Écône, 1984 von diesem zum Priester geweiht. Kaplan eines Frauenklosters bei Rom, das von einem geistlichen Sohn des heiligen Pater Pio von Pietrelcina gegründet wurde, geistlicher Assistent der Ritterschaft Mariens. Autor zahlreicher Bücher (Auswahl): „Roma Antica, Giudaismo e Cristianesimo“ („Antikes Rom, rabbinisches Judentum und Christentum“, 2020), „Non abbiamo fratelli maggiori“ („Wir haben keine älteren Brüder, 2019); „Per Padre il diavolo“ („Den Vater zum Teufel“, 2016), „Le forze occulte della sovversione“ („Die geheimen Kräfte der Subversion“, 2014), „Gnosi e Gnosticismo, Paganesimo e Giudaismo“ („Gnosis und Gnostizismus, Heidentum und Judentum“, 2006).
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Curzio Nitoglia
Anmerkung
- Vgl. Torquemada, Apologia Eugenii IV sive de Summi Pontificis et generalis Concilii potestate ad Basileensium oratorem in Florentia responsio, Florenz–Venedig, ab 1759, in: Mansi, Bd. 31B, 1979.
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