Britische Mutter mit Lernbehinderung wird zwangssterilisiert


(Lon­don) Eine sechs­fa­che Mut­ter in Groß­bri­tan­ni­en darf gemäß einer Gerichts­ent­schei­dung des Staa­tes in ein Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert und dort zwangs­ste­ri­li­sert wer­den. Die Mut­ter hat Berich­ten zufol­ge eine Lern­be­hin­de­rung. „LifeN­ews“ schreibt, der urtei­len­de Rich­ter Ste­phen Cobb habe den Fall als „außer­ge­wöhn­lich“ bezeich­net. Die Umstän­de sei­en „extrem“, doch sei die „the­ra­peu­ti­sche Ste­ri­li­sa­ti­on“ geset­zes­kon­form und im besten Inter­es­se der betrof­fe­nen Frau. Es feh­le ihr an der gei­sti­gen Fähig­keit, Ent­schei­dun­gen bezüg­lich Ver­hü­tung zu tref­fen, so die Begrün­dung des Urteils.

Die Staats­be­dien­ste­ten sei­en befugt, die Frau „aus ihrem Haus zu ent­fer­nen und Maß­nah­men zu tref­fen, sie zum Zweck der Ste­ri­li­sa­ti­ons­pro­ze­dur ins Kran­ken­haus zu trans­por­tie­ren“. Zu jenen „not­wen­di­gen und ange­mes­se­nen Maß­nah­men“ zäh­len aus­drück­lich auch erzwun­ger Zutritt ins Haus sowie die Mög­lich­keit, die sechs­fa­che Mut­ter in Gewahr­sam zu nehmen.

Ein Ver­tre­ter des urtei­len­den Gerichts, Micha­el Hor­ne, sag­te: „Die Ange­le­gen­heit hat nichts mit Euge­nik zu tun.“ Es sei eine „the­ra­peu­ti­sche Ste­ri­li­sa­ti­on“, die effek­tiv „die schwer­wie­gen­den Risi­ken hin­sicht­lich Gesund­heit und Leben, die eine wei­te­re Schwan­ger­schaft mit sich brin­gen könn­te“, zu ent­schär­fen. Hor­ne begrün­det die Ste­ri­li­sa­ti­on also nicht ein­mal mehr mit einer even­tu­el­len gei­sti­gen Insta­bi­li­tät der Frau, son­dern ledig­lich damit, dass eine mög­li­che zukünf­ti­ge Schwan­ger­schaft ris­kant sei für die Mut­ter selbst. – Und so macht die von den letz­ten Päp­sten alle­samt beklag­te „Kul­tur des Todes“ wei­ter Fortschritte.

Text: Katho​li​sches​.info/​b​3​60s
Bild: LifeNews