(Stockholm) TheLocal berichte von einer Frau aus Eskilstuna (Südschweden), die bereits zweimal abtreiben ließ, nachdem sie das Geschlecht der Kindes erfuhr. Die Frau, die bereits zwei Töchter hat, ersuchte erneut um eine Fruchtwasseruntersuchung – zunächst wegen einer befürchteten Chromosomenanormalie – wofür allerdings keine medizinische Indikation vorlag. Außerdem forderte sie, daß ihr das Geschlecht des Kindes danach mitgeteilt wird.
In Schweden ist die Ermordung des Kindes bis zum fünften Schwangerschaftsmonat legal. Eine Fruchtwasseruntersuchung ist die einzige Methode, bei der das Geschlecht eines Kindes sehr früh eindeutig bestimmt werden kann.
Die Ärzte im Krankenhaus Mälaren waren besorgt und forderten das schwedische Zentralamt für Gesundheits- und Sozialwesen auf, endlich Leitlinien herauszugeben, wie mit Anfragen dieser Art umzugehen sei. Sie führten an, daß solche Anfragen, nur deshalb gestellt würden, um, im Falle eines unerwünschten Geschlechts, das Kind töten lassen zu können.
Der Verwaltungsrat antwortete, solche Anträge und Abtreibungen könnten nicht verweigert werden, weil es gegen das Recht der Frau auf Abtreibung bis zur 18 Woche verstieße – auch wenn das Geschlecht des Babys der Grund für die vorgeburtliche Tötung sei.
(TheLocal/JB)