Kritik an russischem Kopftuchverbot „populistisch und demagogisch“ – Moslemische Schulmädchen auch vor 1917 ohne Hidschab


Kopftuchverbot "populistisch und demagogisch". Moslemische Schulmädchen trugen auch vor der Oktoberrevolution keinen Hidschab(Mos­kau) Die Ent­schei­dung des Ober­sten Gerichts­hofs der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on mos­le­mi­schen Mäd­chen das Tra­gen des Schlei­ers an Schu­len zu unter­sa­gen, hat wis­sen­schaft­li­che Unter­stüt­zung gefun­den. In einem Inter­view mit Inter­fax ver­tei­dig­te der Direk­tor des eth­no-reli­giö­sen Stu­di­en­zen­trums des Rus­si­schen Insti­tuts für Stra­te­gi­sche Stu­di­en (RISI) das Hid­schab-Ver­bot. Rais Sulei­ma­now, selbst Mos­lem, erklär­te, daß mos­le­mi­sche Schul­mäd­chen zumin­dest in den ver­gan­ge­nen 150 Jah­ren in Ruß­land nie ver­schlei­ert waren, auch nicht vor der Okto­ber­re­vo­lu­ti­on. Sie bevor­zug­ten, wenn schon, in der Regel eine Kopf­be­deckung, die Teil ihrer jewei­li­gen Natio­nal­tracht war, so Suleimanow

Alte Pho­to­gra­phien aus dem Schul­un­ter­richt, so der Wis­sen­schaft­ler, machen eine Über­prü­fung bis in die Mit­te des 19. Jahr­hun­derts leicht mög­lich. Ihm sei trotz Recher­chen kei­ne Auf­nah­me bekannt, auf der mos­le­mi­sche Schul­mäd­chen im Zaren­reich einen Schlei­er getra­gen hät­ten. Und vor allem sei des­halb nie­mand aus der mos­le­mi­schen Gemein­schaft aus­ge­schlos­sen worden.

Mit sei­ner Ent­schei­dung bestä­tig­te der Ober­ste Gerichts­hof das Hid­schab-Ver­bot eines Gerichts in Staw­ro­pol (sie­he eige­nen Bericht). In Tei­len der mos­le­mi­schen Gemein­schaft Ruß­lands stößt das Urteil auf hef­ti­ge Kri­tik und wird als Ein­schrän­kung der Reli­gi­ons­frei­heit aus­ge­legt. Eltern sei­en gezwun­gen, so die Kri­ti­ker, ihre Kin­der zu Hau­se zu behalten.

Laut Sulei­ma­now sind sol­che Posi­ti­tio­nen “popu­li­stisch und dem­ago­gisch“. Sie ent­beh­ren jeder histo­ri­schen Grund­la­ge und zudem wol­le die gro­ße Mehr­heit der rus­si­schen Mos­lems auch heu­te die Kin­der auf staat­li­che Schu­len schicken und zwar ohne Hid­schab. Als Beleg ver­weist Sulei­ma­now auf eine ein­zi­ge isla­mi­sche Pri­vat­schu­le in ganz Ruß­land, die Usma­ni­ja in Tatar­stan, an der Hid­schab-Pflicht für Mäd­chen herr­sche. Die Schu­le wird ledig­lich von etwa 60 Schü­lern besucht. „Eine sol­che Ein­rich­tung scheint nicht ein­mal unter Mos­lems sich beson­de­rer Beliebt­heit zu erfreu­en“, so Sulei­ma­now iro­nisch, um zu ver­deut­li­chen, daß die Kopf­tuch­fra­ge von außer­halb Ruß­lands nach Ruß­land impor­tiert wurde.

Das rus­si­sche Kopf­tuch-Ver­bot stößt in der Schweiz auf beson­de­res Inter­es­se, wo in ver­schie­de­nen Kan­to­nen über die Ein­füh­rung eines ver­gleich­ba­ren Ver­bots an Schu­len dis­ku­tiert wird.

Text: Asianews/​Giuseppe Nardi
Bild: Asianews