(Vatikan) In den kommenden Wochen wird Papst Benedikt XVI. mit einem Motu proprio die Zuständigkeiten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung neu ordnen und der Kongregation den Auftrag erteilen, die Liturgie in einer den „ursprünglichen Intentionen des Zweiten Vatikanischen Konzils“ gemäßen Form zu fördern. Konkret soll damit willkürlichen Veränderungen durch einzelne Priester (oder Laien) ein Riegel vorgeschoben werden. Der Verweis auf das Zweite Vaticanum bedeutet, daß Papst Benedikt XVI. an die Zeit vor der Liturgiereform, die erst 1970, fünf Jahre nach Abschluß des Konzils erfolgte, anknüpfen will. Hauptanliegen des Papstes ist es, die Dimension der Heiligkeit der Liturgie zu stärken oder gar wiederzugewinnen.
Das vorbereitete Dokument hat bereits einen langen Weg hinter sich. Es wurde vom Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte und vom Staatssekretariat geprüft. Die Kongregation verliert die Zuständigkeit für die Ehenichtigkeitsverfahren von kirchlich geschlossenen, aber nie vollzogenen Ehen. Rund 500 solcher Fälle gelangen jährlich bis in den Vatikan. Es handelt sich vorwiegend um im Kindesalter arrangierte Ehen und betrifft vor allem den asiatischen Raum. Künftig wird dafür die Rota Romana zuständig sein.
Die Gottesdienstkongregation wird daher künftig nur mehr für die Liturgie zuständig sein. Der Vatikanist Andrea Tornielli zitiert unter Berufung auf „gutinformierte Kreise“, daß Papst Benedikt XVI. im Motu proprio „ausdrücklich“ die „neue liturgische Bewegung“ nennen könnte, von der Kardinal Antonio Cañizares Llovera beim Konsistorium im November 2010 gesprochen hatte.
In einem Interview mit der Tageszeitung Il Giornale sagte Kardinal Cañizares Llovera vor Weihnachten: „Die Liturgiereform wurde mit großer Eile durchgeführt. Es herrschten sehr gute Absichten und der Wunsch das Zweite Vaticanum umzusetzen. Man war aber voreilig … Die liturgische Erneuerung wurde wie Laborversuche gesehen, wie das Ergebnis von Vorstellungskraft und Kreativität, wie damals das magische Wort lautete.“
Der Kardinal, der nicht soweit ging, von einer „Reform der Reform“ zu sprechen, fügte hinzu: „Nach dem Wunsch des Papstes sehe ich es für absolut notwendig und dringend an, in der gesamten Kirche eine neue, eindeutige und kraftvolle liturgische Bewegung ins Leben zu rufen“, um den „willkürlichen Deformierungen“ und dem „Säkularisierungsprozeß, der leider auch innerhalb der Kirche zuschlägt“, ein Ende zu bereiten.
Papst Benedikt XVI. nahm bereits bei den päpstlichen Liturgien einige Korrekturen vor: das Kreuz als Mittelpunkt des Altares, kniende Mundkommunion, Gregorianischer Gesang, Raum für die Stille. Dazu gehören ebenso das Motu proprio Summorum Pontificum, mit dem der tridentinische Ritus als außerordentliche Form des römischen Ritus wieder in das Zentrum der Kirche zurückgeholt wurde und auch die ausdrückliche Betonung der eucharistischen Anbetung.
Im Vatikan sei sogar eine Umbenennung der Gottesdienstkongregation angeregt worden, so Tornielli, in: Kongregation der heiligen Liturgie oder in Kongregation der göttlichen Liturgie. Die Kongregation soll sich also künftig um diese „neue liturgische Bewegung“ kümmern, die der Papst angestoßen hat. Dazu soll innerhalb der Kongregation auch eine neue Abteilung für Sakrale Kunst und Musik errichtet werden.
(Sacri Palazzi/Giuseppe Nardi, Bild: Sacri Palazzi)