Fragebogen: Antworten von Chur und Köln im Vergleich – Zeit nach Meisner hat in Köln schon begonnen


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P 5 – Zu gleich­ge­schlecht­li­chen Lebensgemeinschaften

a) Gibt es in Ihrem Land eine zivi­le Gesetz­ge­bung, die Ver­bin­dun­gen von Per­so­nen des­sel­ben Geschlechts aner­kennt und damit in etwa der Ehe gleichstellt?

Ja. Als 2007 das Part­ner­schafts­ge­setz (PartG) in Kraft trat, wur­den im sel­ben Jahr über 2000 ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaf­ten begrün­det. Seit­her sank die Zahl der neu ein­ge­tra­ge­nen Part­ner­schaf­ten jedes Jahr: um 54 Pro­zent im Jahr 2008, um 6 Pro­zent im Jahr 2009, um 17 Pro­zent im Jahr 2010 und um 7 Pro­zent im Jahr 2011. 2012 wur­den rund 700 ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaf­ten begrün­det. Dies ent­spricht erst­mals einer Zunah­me gegen­über dem Vor­jahr (+3,4%). Nach wie vor begrün­den mehr Män­ner- als Frau­en­paa­re eine ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaft (430 bzw. 270 im Jahr 2012). Die Adop­ti­on von Kin­dern ist nicht mög­lich. Sie wird jedoch von inter­es­sier­ten Krei­sen angestrebt.

b) Was ist die Hal­tung der Teil­kir­chen und Orts­kir­chen sowohl gegen­über dem Staat, der die zivi­len Ver­bin­dun­gen zwi­schen Per­so­nen des­sel­ben Geschlechts för­dert, als auch gegen­über den von die­ser Art von Ver­bin­dun­gen betrof­fe­nen Personen?

Die Teil­kir­che lehnt sol­che ehe­ähn­li­chen zivi­len Ver­bin­dun­gen ab. Denn sie füh­ren zu einer Aus­höh­lung des Begrif­fes der Ehe zwi­schen einem Mann und einer Frau.

c) Wel­che pasto­ra­le Auf­merk­sam­keit ist mög­lich gegen­über Men­schen, die sich für der­ar­ti­ge Lebens­ge­mein­schaf­ten ent­schie­den haben?

Auch wenn ihre Ent­schei­dung nicht gut­ge­hei­ssen wer­den kann, sind sie grund­sätz­lich gleich zu behan­deln wie ande­re Per­so­nen, die sich in einer irre­gu­lä­ren Situa­ti­on befin­den. Auch sie brau­chen eine lie­be­vol­le Erklä­rung der Leh­re der Kir­che. Auch sie haben Anspruch auf eine ange­mes­se­ne seel­sorg­li­che Beglei­tung, sofern sie dies wün­schen. Obwohl eine kirch­li­che Trau­ung unmög­lich ist, wer­den da und dort uner­laub­ter­wei­se soge­nann­te “Segens­fei­ern“ durchgeführt.

d) Wie soll man sich auf pasto­ra­ler Ebe­ne mit Blick auf die Glau­bens­wei­ter­ga­be in jenen Fäl­len ver­hal­ten, in denen gleich­ge­schlecht­li­che Part­ner Kin­der adop­tiert haben?

Es soll vor allem das per­sön­li­che und geist­li­che Wohl der betrof­fe­nen Kin­der im Auge behal­ten wer­den. Es darf nicht sein, dass die­se Kin­der Kon­se­quen­zen tra­gen müs­sen für eine Situa­ti­on, die sie nicht selbst ver­schul­det haben.