Kardinälinnen – Nicht Entlastung sondern Sprengstoff im Zugangskampf zu Weiheämtern


Diakoninen Priesterinnen Kardinälinnen Päpstinnen(Köln) Der Dog­ma­ti­ker Hans-Joa­chim San­der brach­te erneut den Vor­schlag vor, Frau­en zu Kar­di­nä­len zu ernen­nen. „Dies sei theo­lo­gisch mög­lich und kön­ne weit­rei­chen­de Ver­än­de­run­gen in der Kir­che bewir­ken“, wie KNA berichtete.

Die Idee ver­tritt der Salz­bur­ger Theo­lo­gie­pro­fes­sor seit vie­len Jah­ren. Neu ist der Rah­men, in dem er sie vor­tra­gen konn­te, näm­lich auf dem Eucha­ri­sti­schen Kon­greß in Köln. Anlaß bot eine Podi­ums­dis­kus­si­on über die Reform­be­schlüs­se des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils. Ursu­la Han­sen (CDU), Sozi­al­mi­ni­ste­rin von Rhein­land-Pfalz und ehe­ma­li­ge Vor­sit­zen­de des Katho­li­schen Deut­schen Frau­en­bun­des (KDFB) for­der­te erneut die Ein­füh­rung von Dia­ko­nin­nen. Um jede Ver­wechs­lung mit den früh­christ­li­chen Dia­ko­nis­sen aus­zu­schlie­ßen, die kein Wei­he­amt inne­hat­ten, beton­te Han­sen aus­drück­lich die For­de­rung nach Zulas­sung von Frau­en zu einem „dia­ko­ni­schen Wei­he­amt“.  Nicht weil Frau­en „Macht“ anstre­ben wür­den, son­dern wegen der „Gleich­be­rech­ti­gung und Eben­bür­tig­keit“ von Mann und Frau, die von der femi­ni­sti­schen Theo­lo­gie auf das Wei­he­amt über­tra­gen wird.

San­der unter­schei­det zwi­schen Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz und Wei­he­amt. Für erste­re bedür­fe es kei­nes Wei­he­am­tes.  Was auf den ersten Blick als Ent­la­stung rund um den Zugangs­kampf zu Wei­he­äm­tern wirkt, birgt in Wirk­lich­keit neu­en Spreng­stoff in sich. Einer­seits bil­den Kar­di­nä­le das Wahl­gre­mi­um und die Kan­di­da­ten für das Papst­amt. Bereits heu­te kla­gen Prie­ster über die „Bevor­mun­dung“ durch Lai­en mit „Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz“ in „Seel­sor­ge­teams“ und „Pasto­ral­ver­bän­den“. Ange­sichts des Drangs von Frau­en im beson­de­ren und Lai­en im all­ge­mei­nen zu Wei­he­äm­tern wirkt der Vor­schlag als Brand­be­schleu­ni­ger. Die Zulas­sung von Kar­di­nä­len zum akti­ven Wahl­rech­te bei Papst­wah­len impli­ziert den Kon­flikt um Zulas­sung zum pas­si­ven Wahl­recht und damit auto­ma­tisch zum Wei­he­amt und zwar zum höch­sten Wei­he­amt des Sum­mus Pon­ti­fex. Die­sel­be Ent­wick­lung, die bereits in zahl­rei­chen Pasto­ral­ver­bän­den fest­stell­bar ist, wo Lai­en und Frau­en durch ihre „Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz“ usur­pie­ren. Ein Vor­gang der auch mög­lich ist, weil Prie­ster sich durch ihre Bischö­fe und Ordi­na­ria­te ob tat­säch­lich oder ver­meint­lich im Stich gelas­sen fühlen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Patheos