Papst Franziskus kann 2013 20 wichtige Kirchenprovinzen neu besetzen und 12 Kardinäle ernennen


Papst Franziskus kann 2013 20 Kirchenprovinzen neu besetzen und 12 Kardinäle ernennen(Vati­kan) Papst Fran­zis­kus hat heu­te das aus Alters­grün­den vor­ge­brach­te Rück­tritts­ge­such von Julio Kar­di­nal Ter­razas San­d­oval CSsR als Erz­bi­schof von San­ta Cruz de la Sier­ra ange­nom­men. Der Kar­di­nal aus dem Redempto­ri­sten­or­den ist damit bereits der drit­te Kar­di­nal und Kon­kla­ve­teil­neh­mer, des­sen Rück­tritt der Papst in den zwei Mona­ten sei­ner Amts­zeit ange­nom­men hat. Der neue Papst zeigt damit wenig Bereit­schaft, die Amts­zei­ten über das im Kir­chen­recht hin­aus vor­ge­se­he­ne Min­dest­al­ter hin­aus zu verlängern.

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Erst vor einer Woche, am 18. Mai nahm der Papst das Rück­tritts­ge­such von José da Cruz Kar­di­nal Poli­car­po als Patri­arch von Lis­sa­bon an. Bereits am 5. April hat­te Papst Fran­zis­kus das Gesuch von Audrys Kar­di­nal Backis als Erz­bi­schof von Wil­na ange­nom­men. Alle drei Kar­di­nä­le befin­den sich im 77. oder 78. Lebens­jahr. Papst Bene­dikt XVI. hat­te ihnen eine Ver­län­ge­rung der Amts­zeit gewährt. Zumin­dest der Rück­tritt von Backis und Poli­car­pos sei­en „kein Ver­lust“ für die Kir­che, wie der Kir­chen­hi­sto­ri­ker Fran­cis­co de la Cigo­ña anmerkte.

Das Kir­chen­recht sieht vor, daß Diö­ze­san­bi­schö­fe und Ange­hö­ri­ge der Römi­schen Kurie mit Voll­endung des 75. Lebens­jah­res dem Papst ihren Rück­tritt anbie­ten müs­sen. Es han­delt sich dabei nicht um ein Alters­li­mit. Die Rege­lung soll dem Papst die Mög­lich­keit bie­ten, über theo­re­tisch auf Lebens­zeit beru­fe­ne Amts­trä­ger ohne Begrün­dung zu ent­schei­den. Nimmt der Papst das Gesuch nicht an, muß im Abstand von zwei Jah­ren, das Gesuch erneu­ert werden.

Wäh­rend Papst Bene­dikt XVI. dazu neig­te, die Amts­zei­ten zu ver­län­gern, vor allem bei Erz­bi­schö­fen und noch mehr, wenn sie auch Kar­di­nä­le waren, scheint Papst Fran­zis­kus eine ande­re Linie zu ver­fol­gen. Die drei Kar­di­nä­le blei­ben bis zur Voll­endung des 80. Lebens­jahrs in einem Kon­kla­ve wahl­be­rech­tigt. Als eme­ri­tier­te, nicht mehr im akti­ven Dienst ste­hen­de Kar­di­nä­le sind sie damit aller­dings de fac­to aus dem Kreis der Papa­bi­li ausgeschieden.

Am 25. Dezem­ber wird Joa­chim Kar­di­nal Meis­ner, der Erz­bi­schof von Köln 80. Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Tar­cis­io Ber­to­ne am 2. Dezem­ber 79. Der viet­namei­sche Kar­di­nal Pham Minh Man ist Jahr­gang 1934. Da sein Geburts­da­tum nicht bekannt ist, gilt in sol­chen Fäl­len der 31. Dezem­ber als Stichtag.

Ins­ge­samt gibt es 18 Kar­di­nä­le, deren Rück­tritt der Papst jeder­zeit anneh­men könn­te, dar­un­ter mit Kar­di­nal Meis­ner und Kar­di­nal Leh­mann auch zwei Deut­sche. Der Papst hat also die Mög­lich­keit, inner­halb weni­ger Mona­te am Beginn sei­nes Pon­ti­fi­kats etwa 20 füh­ren­de Kir­chen­pro­vin­zen neu zu beset­zen und an der Römi­schen Kurie wich­ti­ge Wei­chen­stel­lun­gen vorzunehmen.

Bis Ende des Jah­res wer­den 12 Plät­ze der von Papst Paul VI. auf 120 begrenz­ten Zahl von Papst­wäh­lern frei. Es wird daher ange­nom­men, daß Papst Fran­zis­kus wahr­schein­lich noch im Herbst sein erstes außer­or­dent­li­ches Kon­si­sto­ri­um ein­be­ru­fen könn­te, um neue Kar­di­nä­le zu kreieren.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Blog Papa Ratzinger

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