Dersimis reichen Klageschrift beim Internationalen Strafgerichtshof ein


(Den Haag) Die Letz­ten sind in die­sem Fall die ersten: Als letz­te der sich nicht als mus­li­misch defi­nie­ren­den Volks­grup­pen der Tür­kei haben die Der­si­mis in der ersten Hälf­te des 20. Jahr­hun­derts Völ­ker­mord erlit­ten. Doch sie sind die ersten, die dage­gen vor einem inter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­hof Kla­ge erheben.

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Ver­tre­ten durch den tür­ki­schen Anwalt DoÄŸan Erd­al haben in Euro­pa sowie den USA leben­de Der­si­mis beim Büro des Straf­ver­fol­gers des ICC eine 300 Sei­ten umfas­sen­de Kla­ge­schrift zum Geno­zid an etwa 70.000 Der­si­mis durch die tür­ki­sche Armee in den Jah­ren 1937 und 1938 ein­ge­reicht. Wie DoÄŸan Erd­al erklär­te, wol­len die Klä­ger Gerech­tig­keit für die­sen Völ­ker­mord. Der tür­ki­sche Regie­rungs­chef hat zwar vor einem Jahr sich für den Der­sim-Geno­zid, den er als „kat­li­yam“ („Mas­sa­ker“) qua­li­fi­zier­te, ent­schul­digt, aber nach den Wor­ten Erd­als „ver­säum­te er das Erfor­der­li­che zu tun: Denn das 1937–1938 ver­üb­te Mas­sa­ker geschah, um das Land zu tür­ki­sie­ren und sei­ne ale­wi­ti­sche Iden­ti­tät zu vernichten“.

Wie DoÄŸan Erd­al ankün­dig­te, wol­len sich die Klä­ger zusätz­lich an den Men­schen­rechts­ge­richts­hof der Ver­ein­ten Natio­nen wenden.

Text: AGA/​Linus Schneider

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