(New York) Im US-Bundesstaat Missouri setzten die Bürger ein „Recht auf Beten“ durch. Am 7. August stimmten 82 Prozent der Wähler für die Stärkung der Religionsfreiheit, oder um es genauer zu sagen, für das Bürgerrecht, die eigene religiöse Überzeugung ohne Einschränkungen auf privatem und öffentlichem Grund, in privaten und öffentlichen Gebäuden und an allen Schulen zum Ausdruck bringen zu können, das heißt öffentlich allein oder gemeinsam als Gruppe beten zu dürfen. Weiters sprachen sich die Wähler mit großen Mehrheit dafür aus, daß kein Schüler oder Student gezwungen werden kann, an Schul- und Lehrveranstaltungen mitwirken oder teilnehmen zu müssen, die seinen religiösen Überzeugungen widersprechen. Damit gaben die Wähler eine eindeutige Antwort im seit Jahren schwelenden Konflikt um die Schulsexualerziehung, um die Evolutionslehre, um das Schulgebet.
Über die Notwendigkeit der Volksabstimmung gab es im Vorfeld Zweifel, da die Religionsfreiheit die von den Proponenten der Volksabstimmung vorgebrachten Rechte bereits garantiert. Die Bürger von Missouri hatten aber offensichtlich Bedenken, daß die Religionsfreiheit untergraben und ausgehöhlt werden könnte. Dem Versuch, die Religion aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen, schoben sie nun präventiv einen klaren Riegel vor. Das Ergebnis von 82 Prozent für die Stärkung der Religionsfreiheit überraschte, da der Staat Missouri nicht zu den als besonders religiös eingestuften Staaten der USA gerechnet werden. Die Abstimmung setzt den generellen Trend in den USA fort, daß die Mehrheit der Bevölkerung durch Volksabstimmungen Eingriffe der Politik korrigiert. In den meisten US-Bundesstaaten wurden auf diese Weise abrogativ oder präventiv die Einführung der Homo-„Ehe“ und die Schwächung der Ehe von Mann und Frau und der Familie durch Volksentscheid unterbunden und damit sowohl die Politik als auch die Gerichtsbarkeit in die Schranken gewiesen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: UCCR