(Washington) Die von US-Präsident Barack Obama am 23. März 2010 unterschriebene Gesundheitsreform wird seit gestern, 26. März 2012 vom Obersten Gerichtshof geprüft. Nachdem die Reform von einer breiten Mehrheit des Abgeordnetenhauses abgelehnt, aber im Februar 2011 vom Senat mit knapper Mehrheit angenommen wurde, wird nun geprüft, ob die Obamacare verfassungskonform ist. Aufgabe des Obersten Gerichtshofs ist es, über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament beschlossenen und vom Präsidenten unterzeichneten Gesetze zu wachen. Was allerdings zahlreiche Fälle von Mißbrauch der richterlichen Interpretationsfreiheit nicht verhinderte. Zu diesen gehört auch das Urteil vom Januar 1973 im Fall Roe gegen Wade, mit dem der Oberste Gerichtshof mit gesellschaftspolitischem Aktivismus allen 50 Bundesstaaten die Abtreibungsfreigabe aufzwang, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gab.
Höchstrichter als Garanten oder gesellschaftspolitische Aktivisten?
Ohne die, wenn auch nicht immer dem Buchstaben des Gesetzes entsprechend erfüllte Überwachungsaufgabe durch die neun Höchstrichter würde sich auch in den USA die Demokratie innerhalb kürzester Zeit zu einer Herrschaft des Stärkeren verkommen. Der Gerichtshof aber wacht und bestätigt oder verwirft die Gesetze des Parlaments und garantiert so die verfassungsmäßige Ordnung.
Die Obamacare sieht vor, daß innerhalb 2014 alle Staatsbürger eine Gesundheitsversicherung abschließen müssen. Dabei dürfen sie nur zwischen den von der Regierung beschlossenen Versicherungen auswählen. Dem Parlament wird dabei die Macht gegeben, die Bürger zu besteuern, um die finanzielle Abdeckung der Maßnahme sicherzustellen, aber auch um jenen, die der Bestimmung nicht folgen, saftige Strafen aufzuerlegen.
Grundsätzliche Fragen zur Zuständigkeit des Parlaments zu klären
Die Höchstrichter müssen nun die Frage klären, ob diese Regelung mit der Verfassung in Einklang ist, die eindeutig die Gewaltenteilung und damit auch die Zuständigkeiten des Parlaments definiert. Dem Bundesparlament steht laut Verfassung eine Steuerhoheit nur soweit zu, als damit die Handelsfreiheit im gesamten Bundesgebiet sichergestellt wird. Die Amerikaner wollen daher vom Obersten Gerichtshof wissen, ob es verfassungskonform ist, daß der Bundesstaat seinen Bürgern, Privaten also, durch den Abschluß von Versicherungspolicen zum Abschluß von Privatverträgen zwingen kann, dessen Kosten sie zudem selbst tragen müssen. Mit anderen Worten, ob der Staat vom Schiedsrichter selbst zum Spieler werden kann.
Außerhalb der USA mag die Fragestellung verwundern. In Europa sind solche Eingriffe durch den Staat selbstverständlich. In den USA geht es jedoch um eine Grundsatzfrage. Einmal um die Frage der Gesundheitsversicherung und einen Zwang dazu. Darüber hinaus aber um eine grundsätzliche Frage, bis wohin das Bundesrecht und damit die Zuständigkeiten von Präsident und Parlament reichen. Es geht um die Frage, welche Rolle einem wirklich gerechten Staat in der politischen Gestaltung einer freien Gesellschaft zukommt.
Urteil könnte sich wegen politischer Implikationen verzögern
Ein Urteil des Höchstgerichts könnte sich wegen der damit verbundenen politischen Fragen hinziehen. Eine Verwerfung der Obamacare wäre ein Mühlstein um den Hals des amtierenden und im November sich um eine zweite Amtszeit bewerbenden Präsidenten. Würde die Gesundheitsreform bestätigt, wäre das ein Schlag für die politischen Gegner des Präsidenten und der Reform, von dem sie sich nicht so schnell wieder erholen würden, jedenfalls nicht bis zu den Präsidentschaftswahlen im Herbst 2012.
So richten sich die Augen aller Amerikaner auf das Höchstgericht, wobei sie sich im Verlauf des 20. Jahrhunderts daran gewöhnen mußten, daß die neun auf Lebenszeit ernannten Richter nicht nur und ausschließlich ihrer verfassungsmäßigen Pflicht als Verfassungswächter nachkommen, sondern zu oft selbst in den politisch-ideologischen Ring hinabgestiegen sind. Mit Nachdruck und nicht immer erhoffter Fortüne versuchen amtierende Staatspräsidenten ihnen nahestehende Richter am Obersten Gerichtshof zu installieren. Das Ernennungsverfahren ist jedoch kompliziert und an so viele Vorbedingungen geknüpft, daß der präsidiale Erfolg begrenzt bleibt. Die neun Richter werden de facto auf Lebenszeit berufen. Derzeit sind sechs von ihnenKatholiken (ernannt von den Präsidenten Reagen, Bush sen. und Bush jun.), drei Juden (ernannt von Clinton und Obama). Fünf Richter wurden von republikanischen Präsidenten ernannt, vier von demokratischen, was allerdings noch nicht zwingend etwas über das Stimmverhalten im Richterkollegium aussagt, da es neben den eindeutiger rechten oder linken Positionen zuneigenden Richtern, „Wechselwähler“ gibt.
Denkschule wider den positivistischen Richteraktivismus
In den USA entstand im vorigen Jahrhundert eine eigene Denkrichtung und kulturelle Bewegung, die sich mit der Rolle des Höchstgerichts und den Pflichten, Möglichkeiten und Grenzen des Schutzes der Verfassung vor positivistischem Richteraktivismus befassen. Eine konservative Denkschule, konservativ auf juristische und kulturelle Fragen bezogen, die beachtliches Gewicht erringen konnte, nicht zuletzt auch innerhalb des Obersten Gerichtshofs. Sie wird unter anderem von Steven M. Tales: The Rise of the Conservative Legal Movement: The Battle for Control of the Law, Princeton University Press, Princeton [New Jersey] 2008 oder Steven G. Calabresi (Hg.): Originalism: A Quarter-Century of Debate, mit einem Vorwort des Höchstrichters Antonin G. Scalia, Regnery, Washington 2007 dargestellt.
Obamas Gesundheitsreform neuer Schlag gegen Lebensrecht und Attentat auf die Gewissens- und Religionsfreiheit
Mit der ganzen Frage, die nun auf dem Tisch der Höchstrichter in Washington liegt, hängt auch die Geburtenkontrolle zusammen. Die Regierung Obama versucht mit der Gesundheitsreform einen weiteren Schlag gegen das Lebensrecht, aber auch gegen die Gewissens- und Entscheidungsfreiheit. Die Bürger sollen nicht nur gezwungen werden, eine Gesundheitsversicherung abzuschließen. Sie sollen auch gezwungen werden, sie nur aus einer von der Regierung beschlossenen Liste tun zu können. In die Liste kommen nur solche Versicherungspolicen, die als Gesundheitsdienstleistungen auch die Tötung ungeborener Kinder, die Sterilisierung und den freien Zugang zu Verhütungsmittel aller Art, auch jenen mit direkt oder indirekt abtreibender Wirkung finanzieren.
Wurde mit dem Urteil Roe gegen Wade abtreibungsentschlossenen Frauen die Möglichkeit eingeräumt, ihr eigenes Kind töten zu lassen, so sollen nun alle Bürger, ausnahmslos, auch jene, die aus guten Gewissensgründen die Tötung ungeborenen Lebens ablehnen, in den Abtreibungssumpf einer Kultur des Todes hineingezwungen werden.
Jeder soll vom Staat zur Anerkennung und Finanzierung des herodianischen Kindermordes gezwungen werden
Seit Monaten bestimmt die Frage einen guten Teil der öffentlichen Debatte in den USA. Sie erklärt die entschiedenen Mahnungen von Papst Benedikt XVI., der bereits mehrfach von einem bisher ungeahnten Angriff auf die Religions- und Gewissensfreiheit sprach. Die katholische Kirche, aber auch andere christliche Gemeinschaften und Religionsgemeinschaften verweigern dem staatlichen, aber auch politisch-ideologischen Diktat des amtierenden Präsidenten ihre Zustimmung. Sie sehen darin einen Angriff auf das erste aller Grundrechte, auf die Religionsfreiheit, die von der Verfassung der USA garantiert wird.
Protest gegen Gesundheitsreform ist starker Gegenwind für Obamas Wiederwahl
Am 23. März, dem zweiten Jahrestag der Unterzeichnung der Obamacare durch Präsident Barack Obama und damit kurz vor Aufnahme des Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshofes, protestierten Tausende Amerikaner in 140 Städten mit Demonstrationen gegen die Gesundheitsreform und die darin enthaltenen Zwangsklauseln. The Rally for Religous Freedom, wie sich die landesweiten Kundgebungen nennen, wurden von der Pro-Life Action League und den Citizens for a Pro-Life Society koordiniert. Der Protest hat alles von einer großen amerikanischen Widerstandsbewegung an sich, die nicht nur ein Strohfeuer ist. Wenn bei Präsidentschaftswahlen letztlich auch unzählige und völlig unterschiedliche Kriterien für die Wahlentscheidung ausschlaggebend sind, Präsident Obama sieht sich mit dem Protest gegen seine Gesundheitsreform der breitesten gegnerischen Front gegenüber. Seine Wiederwahl hängt derzeit weniger von seinen eigenen Leistungen als vielmehr von der Fähigkeit oder Unfähigkeit seiner gemäß amerikanischem politischen System einzigen Herausforderer von der Republikanischen Partei ab.
Text: BQ/Giuseppe Nardi
Bild: catholicvoteaction.org