Der Selbstmord Europas – Europäisches Parlament definiert Familie neu


(Straß­burg) Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat die Neu­de­fi­ni­ti­on der Fami­lie beschlos­sen. In der am Diens­tag, den 13. März 2012 ange­nom­me­nen Ent­schlie­ßung über die Gleich­stel­lung von Mann und Frau geht es vor­dring­lich um Frau­en­quo­te und glei­chen Lohn für glei­che Arbeit für Frau­en. Tat­säch­lich geht es jedoch um weit mehr. Die Ent­schlie­ßung fußt auf dem Jah­res­be­richt 2011 zur Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern in der EU, der mit 361 Ja-Stim­men ange­nom­men wur­de. 268 Abge­ord­ne­te stimm­ten dage­gen, 70 ent­hiel­ten sich der Stim­me. Die Reso­lu­ti­on zur Betei­li­gung von Frau­en an poli­ti­schen Ent­schei­dungs­fin­dungs­pro­zes­sen wur­de mit 508 Ja-Stim­men ange­nom­men. 124 Abge­ord­ne­te waren dage­gen, 49 ent­hiel­ten sich. Der Teu­fel steckt bekannt­lich im Detail und das heißt im kon­kre­ten Fall in den in der Ent­schlie­ßung und im Bericht auf­ge­li­ste­ten Doku­men­ten, auf die sie sich stüt­zen. Die Mehr­heit des Euro­päi­schen Par­la­ments kri­ti­sier­te damit jene Mit­glieds­staa­ten, die als Fami­lie die natür­li­che Bin­dung eines Man­nes und einer Frau in der Ehe betrach­ten und daher soge­nann­te Homo-„Ehen“ ableh­nen. Das Euro­pa­par­la­ment hält aus­drück­lich fest, daß es ver­schie­de­ne Arten von Fami­lie gebe, die alle den­sel­ben recht­li­chen und gesetz­li­chen Schutz genie­ßen müß­ten. So wer­den von der Mehr­heit der Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten als gleich­ge­stell­te „Eltern­schaf­ten“ auf­ge­li­stet: ver­hei­ra­te­te Eltern, nicht ver­hei­ra­te­te, Lebens­part­ner­schaf­ten, Eltern unter­schied­li­chen Geschlechts und des­sel­ben Geschlechts, Sin­gle-Eltern und Adoptiveltern.

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Mit der Ent­schlie­ßung wer­den zudem die Mit­glieds­staa­ten ein­ge­la­den, bei der sozia­len Sicher­heit auf indi­vi­dua­li­sier­te Syste­me abzu­zie­len. Vor­geb­lich zielt die­ser Punkt auf den Schutz der Frau­en­rech­te ab. Tat­säch­lich führt er eine Neu­heit ein, die einer anthro­po­lo­gi­schen Revo­lu­ti­on gleich­kommt, näm­lich der Vor­stel­lung von der mensch­li­chen Per­son als blo­ßem Indi­vi­du­um, das von allen Bin­dun­gen völ­lig los­ge­löst ist. Das Aus­maß die­ser Wen­de wird um so deut­li­cher, wenn man sie mit der All­ge­mei­nen Men­schen­rechts­er­klä­rung ver­gleicht, die im Arti­kel 16 die Fami­lie als „Fun­da­men­ta­le Zel­le der Gesell­schaft“ defi­niert. So auch die Ver­fas­sun­gen zahl­rei­cher Staaten.

Die Per­son ist jedoch wesent­lich mehr als nur das blo­ße Indi­vi­du­um. Sie exi­stiert letzt­lich nur in Bezie­hung zu ande­ren und ledig­lich inner­halb einer Bezie­hung kann sie ihre eige­ne Iden­ti­tät ver­ste­hen, ent­fal­ten und ver­wirk­li­chen. Zum bes­se­ren Ver­ständ­nis genügt es, sich ein Kind vor­zu­stel­len, das gebo­ren wird und im sel­ben Augen­blick ver­schwin­den alle ande­ren Men­schen auf einen Schlag. Es könn­te nicht über­le­ben. Dabei geht es nicht nur um das phy­si­sche Über­le­ben. Es wür­de nie zu spre­chen ler­nen und die Ver­nunft zu gebrau­chen. Letzt­lich wür­de es nie sei­ne eige­ne Iden­ti­tät begrei­fen und die Fra­gen ergrün­den kön­nen, war­um es auf die­ser Welt ist und nach dem Sinn des Lebens. Die Fest­stel­lung scheint banal und doch ist sie exi­sten­ti­ell. Geht es nach der der­zei­ti­gen Mehr­heit des Euro­päi­schen Par­la­ments will man den Men­schen jedoch genau so haben: Auf der einen Sei­te den Staat, dem nur das Indi­vi­du­um ohne Bezie­hun­gen gegen­über­steht. Mit ande­ren Wor­ten: Der Staat und eine Mona­de. Das ist der Traum aller Tota­li­ta­ris­men, für die jede Bin­dung, jede ech­te Bezie­hung poten­ti­ell eine Quel­le des Wider­stan­des gegen die herr­schen­de Macht dar­stellt, unab­hän­gig ob sich der Tota­li­ta­ris­mus als Kom­mu­nis­mus oder Natio­nal­so­zia­lis­mus im 20. Jahr­hun­derts oder in sei­ner neue­sten Vari­an­te des 21. Jahr­hun­derts präsentiert.

Der Natur des Per­son­seins und damit der ein­zi­gen wirk­li­chen Form des Mensch­seins ent­spre­chen Bezie­hun­gen zu ande­ren Per­so­nen. Ent­spre­chend logisch ist die natür­li­che Fami­lie der beste Ort, um eige­nen Fähig­kei­ten und Stär­ken zu ent­wickeln, ent­decken und zu ent­fal­ten durch die Erzie­hung von Vater und Mut­ter. Nicht zufäl­lig gehört es zu einem Cha­rak­te­ri­sti­kum aller tota­li­tä­ren Regime, den Ein­fluß der Eltern aus­zu­lö­schen und die Kin­der mög­lichst früh­zei­tig unter staat­li­che Kon­trol­le zu brin­gen. Eine Ten­denz, die sich unschwer auch heu­te durch die Kin­der­krip­pen und Zwangs­kin­der­gar­ten fest­stel­len und die tota­li­tä­ren Züge der sich ent­fal­ten­den poli­ti­schen Stoß­rich­tung erken­nen läßt.

Alle nicht­to­ta­li­tä­ren Staa­ten haben sich in beson­de­rer Wei­se und zu allen Zei­ten um die Fami­lie geküm­mert und ihr einen her­aus­ra­gen­den Stel­len­wert und beson­de­ren recht­li­chen Schutz zukom­men las­sen. Weil sich die Gemein­schaft damit selbst und ihr Gemein­wohl schütz­te. Das war nie eine Fra­ge der Reli­gi­on oder reli­giö­ser Vor­stel­lun­gen. Es ist eine Fra­ge von der, ganz unab­hän­gig vom Cre­do, die Zukunft einer Gemein­schaft, eines Vol­kes und eines Staa­tes abhängt. Es ist daher von fun­da­men­ta­lem Inter­es­se und eine grund­le­gen­de Pflicht eines Staa­tes, die natür­li­che Fami­lie und die Kin­der zu schüt­zen. Ohne Kin­der gibt es kei­ne Zukunft. Es geht aber nicht nur um deren blo­ße Zeu­gung, son­dern auch um den Schutz eines gebo­re­nen Rau­mes, indem die Kin­der auf­wach­sen und damit orga­nisch in die Gemein­schaft hin­ein­wach­sen. Das sichert einem Volk und einem Staat Sta­bi­li­tät und ver­hin­dert und ver­min­dert Kon­flikt­po­ten­tia­le. Es genügt an die enor­men Sozi­al­ko­sten zu den­ken, die bereits heu­te durch die Zer­set­zung der Fami­lie zu tra­gen sind: erhöh­te Armuts­ra­te, stei­gen­de Ver­ar­mungs­ge­fahr, gerin­ge­re schu­li­sche Lei­stun­gen, sin­ken­des Bil­dungs­ni­veau, Zunah­me der Jugend­kri­mi­na­li­tät, Ver­brei­tung von Alko­ho­lis­mus, Dro­gen­ab­hän­gig­keit und ande­rer Abhän­gig­kei­ten unter Jugendlichen.

Ein Staat, dem sei­ne eige­ne Zukunft ein Anlie­gen ist, muß dafür Sor­ge tra­gen, die Fami­lie zu stär­ken. Es ist nicht Auf­ga­be des Staa­tes, wie­viel Zunei­gung und Lie­be es zwi­schen den Men­schen gibt. Er hat nicht zu beur­tei­len, ob ein Paar sich aus­rei­chend gern hat. Die Indi­vi­du­al­rech­te sind aus­rei­chend durch das Bür­ger­li­che Gesetz­buch geschützt. Sie haben jedoch nichts mit dem Fami­li­en­recht zu tun. Die Kon­fu­si­on, die gezielt geför­dert ist, ver­ne­belt Begrif­fe und Kon­zep­te, um die natür­li­che Ord­nung unkennt­lich zu machen und durch ihre Abwer­tung zu zersetzen.

Das Haupt­gut, die wich­tig­ste Res­sour­ce, um die sich ein Staat zu küm­mern hat, sind daher zwangs­läu­fig die Kin­der. Der Staat hat sich dabei nicht direkt und in Eigen­re­gie der Kin­der anzu­neh­men, son­dern im Sin­ne des Sub­si­dia­ri­täts­prin­zips dem bereits natür­li­chen Rah­men, den die Fami­lie dar­stellt, in die die Kin­der hin­ein­ge­bo­ren wer­den, den nöti­gen Schutz zukom­men zu las­sen. So sehr die wil­lent­li­che Leug­nung einer natür­li­chen Ord­nung durch bestimm­te Kräf­te und durch eine Ent­frem­dung des Zeu­gungs­ak­tes durch Tech­ni­sie­rung vor­an­ge­trie­ben wird, wird auch heu­te ein Kind nur durch eine hete­ro­se­xu­el­le Ver­ei­ni­gung zwi­schen Mann und Frau gezeugt.

Die Bezie­hung zwi­schen Mann und Frau fin­det in der Ehe ihren natür­li­chen Rah­men, wie­der­um völ­lig unab­hän­gig von reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen, weil sie Sta­bi­li­tät gibt, in der ein Paar Ver­ant­wor­tung gegen­über der Gesell­schaft über­nimmt. Kin­der zu zeu­gen und zu erzie­hen ist kei­ne rein pri­va­te Ange­le­gen­heit. Sie hat eine ganz her­aus­ra­gen­de sozia­le Bedeutung.

Alle ande­ren affek­ti­ven Bezie­hun­gen haben dage­gen pri­va­ten Cha­rak­ter, selbst dann, wenn sie öffent­li­che Aus­wir­kun­gen haben soll­ten. Sie sind daher ein­zig mit dem Pri­vat­recht zu regeln, um die Rech­te des Ein­zel­nen zu schützen.

Wenn das Euro­päi­sche Par­la­ment beschlos­sen hat, selbst nicht mehr das Fun­da­ment unse­rer Gesell­schaft, Staa­ten und Völ­ker anzu­er­ken­nen, bedeu­tet das nichts ande­res, als daß es sich für den Selbst­mord ent­schie­den hat.

Text: BQ/​Giuseppe Nardi
Bild: Wikimedia

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