Maryland muß Lebensschützern 365.000 Dollar Schadenersatz zahlen – Verhaftung war Unrecht


(Bel Air) Der US-Bun­des­staat Mary­land muß einer Grup­pe von Lebens­schüt­zern 385.000 Dol­lar Scha­dens­er­satz zah­len, wegen eines Poli­zei­ein­sat­zes, bei dem sie zu Unrecht ver­haf­tet und ins Gefäng­nis gebracht wurden.

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Im August 2008 infor­mier­ten 18 Mit­glie­der der Lebens­rechts­grup­pe Defend Life auf der Stra­ße mit der Initia­ti­ve „Face the Truth“ über Abtrei­bung. Unter ihnen befan­den sich drei Frau­en und auch zwei Min­der­jäh­ri­ge im Alter von 14 und 17 Jah­ren. Alle Mit­glie­der wur­den bei einem Poli­zei­ein­satz von zwölf Beam­ten ver­haf­tet und in Hand­schel­len ins Gefäng­nis über­stellt. Sie wur­den zwei Mal einer ernied­ri­gen­den Lei­bes­vi­si­ta­ti­on unter­zo­gen und ihnen jeder Kon­takt zu ihren Anwäl­ten untersagt.

Neun Mit­glie­der von Defend Life erstat­te­ten Anzei­ge gegen die Ver­let­zung von Bun­des­recht. Die Ver­tei­di­gung wur­de vom Zen­trum für Rechts­stu­di­en Tho­mas Morus in Chi­ca­go über­nom­men. Am Mitt­woch ver­ur­teil­te ein Bun­des­ge­richt den Bun­des­staat Mary­land zur Zah­lung von 385.000 Dol­lar, weil die Rech­te der Lebens­recht­ler gemäß dem 1. und 5. Zusatz­ar­ti­kel zur Ver­fas­sung der USA ver­letzt wur­den. Die Poli­zi­sten, die den unrecht­mä­ßi­gen Poli­zei­ein­satz durch­ge­führt hat­ten, wur­den ver­ur­teilt, inner­halb von 120 Tagen eine Prü­fung über die Ver­fas­sung ablegen.

Jack Ames, der Vor­sit­zen­de und Grün­der von Defend Life begrüß­te das Urteil, mit dem die Rich­ter die Rede­frei­heit gestärkt haben. Ames gibt sich zuver­sicht­lich, daß die Ver­ur­tei­lung der Poli­zi­sten in Zukunft eine Wie­der­ho­lung eines sol­chen Vor­ge­hens ver­hin­dern wird. Die Rich­ter ver­ur­teil­ten den Bun­des­staat Mary­land, weil die Poli­zei die Lebens­recht­ler an ihrer Tätig­keit behin­der­ten und schließ­lich sogar ver­haf­te­ten, obwohl die­se gegen kein gel­ten­des Recht ver­sto­ßen hat­ten. Die Maß­nah­me rich­te­te sich also gegen den Inhalt ihrer Tätig­keit und war damit ein Gesin­nungs­de­likt. Eine Vor­ge­hens­wei­se, die vom Gericht ver­ur­teilt wur­de und dazu ein Exem­pel sta­tu­iert wur­de, um künf­tig ähn­li­ches Vor­ge­hen zu verhindern.

Text: LifeSiteNews/​Giuseppe Nardi
Bild: LifeSiteNews

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