(Wien/Linz) Am 17. Februar hat der Unabhängige Verwaltungssenat Wien die Wegweisung des Lebensschützers Herfried B. vor der Abtreibungsklinik Gynmed als rechtswidrig erklärt. Das schriftliche Urteil wurde vergangene Woche zugestellt und steht im starken Kontrast zu der kürzlich erfolgten Verurteilung von vier Lebensschützern in Graz wegen angeblichem Stalking. Gynmed ist ein Ambulatorium für Abtreibungen und Familienplanung in Wien und gehört Österreichs führendem Abtreiber Christian Fiala.
Belästigung durch Lebensschützer war nicht gegeben
Im August 2010 hatte Herfried B. schweigend vor der Abtreibungsklinik demonstriert und war daraufhin von der Polizei weggewiesen worden. Im Februar diesen Jahres erklärte ein Richter des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien die Wegweisung für rechtswidrig. Aufgrund der Aktenlage, sowie des Ergebnisses der durchgeführten Verhandlungen sei eine Belästigung, wie von Seiten der belangten Behörden aufgrund der pauschalen Angaben des Aufforderers Fiala vorgebracht, nicht gegeben. Selbst die Darstellungen auf den Kartontafeln, die B. umgehängt hatte, könnten keine Belästigung darstellen, denn würde man dies bejahen, wären viele Werbeplakate Belästigungen im Sinne § 3 WLSG (Wiener Landes-Sicherheitsgesetz Anm.d.R.).
Eindeutige Sachlage macht neuen Verhandlungstermin unnötig
Der Richter befand, daß die Polizisten sich für private Geschäftsinteressen mißbrauchen hätten lassen. Zudem hätte der Vorgang der Wegweisung nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprochen, weshalb, ohne auf die Details näher einzugehen, spruchgemäß die Amtshandlung für rechtswidrig zu erklären war. Auf die Einvernahme des sogenannten Aufforderers Fiala im Zuge eines neuen Verhandlungstermins konnte wegen der klaren Sachlage verzichtet werden.
Neues Präzedenzurteil?
Lebensschützer zeigen sich über dieses Urteil erfreut, daß man als Präzedenzfall ansieht. Gleichzeitig wirft es aber in Anbetracht der kürzlichen Verurteilung von vier Lebensschützern wegen angeblichem Stalking eines Abtreibungsarztes viele Fragen auf. Die verurteilten Lebensschützer hatten nämlich vor einer Grazer Abtreibungsklinik genau dasselbe getan, wie Herr B. in Wien. In ersterem Fall war die Behauptung aufgestellt worden, daß man massiv auf das Leben des Arztes und seiner Patientinnen Eingriff genommen hatte. In Wien hingegen wurde der Vorwurf von Belästigung durch den Lebensschützer für nichtig erklärt.
Text: Jugend für das Leben