Pastor Nadarkhani zu „echtem Muslim“ erklärt – Hinrichtung schon Donnerstag möglich


(Frank­furt)  Das Todes­ur­teil gegen Pastor Youcef Nadarkha­ni bleibt bestehen, so die Ent­schei­dung der 11. Kam­mer des zustän­di­gen Gerichts in Gilan im Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren. Unter­sucht wur­de die Fra­ge, ob Nadarkha­ni vor sei­ner Kon­ver­tie­rung „Mus­lim“ gewe­sen sei; dies wur­de nun vom Gericht bestä­tigt. Die ein­zi­ge Mög­lich­keit sein Leben zu ret­ten, sei nun sei­ne Los­sa­gung vom christ­li­chen Glau­ben, so die Inter­na­tio­na­le Gesell­schaft für Men­schen­rech­te (IGFM).

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Am 22. Sep­tem­ber 2010 wur­de Nadarkha­ni wegen „Ver­brei­tung nicht­is­la­mi­scher Leh­re“ und „Abfall vom isla­mi­schen Glau­ben“ zum Tode durch den Strang ver­ur­teilt. Am 22. Juli 2011 wur­de das Urteil im Beru­fungs­ver­fah­ren bestätigt.
Hoff­nun­gen der Welt­öf­fent­lich­keit, das Leben von Pastor Youcef Nadarkha­ni zu ret­ten, schwinden.

Das am 25. Sep­tem­ber vor der 11. Kam­mer des zustän­di­gen Gerichts in Gilan wie­der­eröff­ne­te Ver­fah­ren soll­te unter­su­chen, ob Nadarkha­ni vor sei­ner Kon­ver­tie­rung zum Chri­sten­tum als „Mus­lim gelebt“ habe. Da Youcef Nadarkha­ni isla­mi­sche Vor­fah­ren habe, kön­ne er sich nur „vom fal­schen Glau­ben los­sa­gen“ – und sei somit ein „ech­ter Mus­lim“, für wel­chen auch das mus­li­mi­sche Recht gel­ten müs­se, so die aktu­el­le Ent­schei­dung des Gerichts. Obwohl der Wider­spruch zur aktu­el­len Rechts­la­ge von den Rich­tern aner­kannt wur­de, sah man kei­nen Grund das Urteil des Ober­sten Gerichts­hofs zu annul­lie­ren. Soll­te Nadarkha­ni sei­nen Glau­ben nicht wie­der­ru­fen, könn­te er schon am Don­ners­tag, den 29. Sep­tem­ber, hin­ge­rich­tet werden.

Der geschäfts­füh­ren­de Vor­sit­zen­de der IGFM, Karl Hafen, ist tief bestürzt:

„Eine sol­che Ent­schei­dung ist einem Mit­glied der inter­na­tio­na­len Gemein­schaft unwür­dig. Die­ser kla­re Bruch inter­na­tio­na­ler und völ­ker­recht­lich ver­bind­li­cher Abkom­men darf nicht hin­ge­nom­men wer­den. Die Poli­ti­ker, aber auch alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, sind auf­ge­ru­fen, Druck aus­zu­üben. Hier­zu ste­hen Appel­le und Infor­ma­tio­nen auf unse­rer Web­site zur Ver­fü­gung. Bit­te schicken Sie Faxe und E‑Mails an den ira­ni­schen Bot­schaf­ter in Ber­lin – nun ist aller­höch­ste Eile geboten!“

Er fügt hinzu:

„Wie sonst kann sich die west­li­che Welt wei­ter­hin glaub­wür­dig auf die All­ge­mein­gül­tig­keit der Men­schen­rech­te berufen?“

Pastor Nadarkhani – Repression gegen die iranische Untergrundgemeinde

Pastor Youcef Nadarkha­ni (*1977) wur­de im Dezem­ber 2006 zum ersten Mal ver­haf­tet. Die IGFM betont, daß er mit sei­nem Über­tritt zum Chri­sten­tum und sei­ner Pasto­ren­tä­tig­keit ledig­lich sein Recht auf Reli­gi­ons­frei­heit in Anspruch genom­men hat. Die­ses Recht hat auch der Iran völ­ker­ver­trags­recht­lich bin­dend aner­kannt. Am 12. Okto­ber 2009 wur­de Nadarkha­ni erneut ver­haf­tet. Seit­dem ist der Pastor im Zen­tral­ge­fäng­nis von Rasht inhaftiert.

Am 22. Sep­tem­ber 2010 ver­ur­teil­te ihn die erste Kam­mer des zustän­di­gen Revo­lu­ti­ons­ge­richts, basie­rend auf frü­he­ren Anschul­di­gun­gen, wegen „Abfall vom isla­mi­schen Glau­ben“ und „Ver­brei­tung nicht­is­la­mi­scher Leh­ren“, zum Tode. Die drit­te Kam­mer des Ober­sten Gerichts­hof von Qom bestä­tig­te das Urteil. Die Behör­den gaben ihm eine wei­te­re Mög­lich­keit, sei­nen Glau­ben zu wider­ru­fen, anson­sten wer­de er exe­ku­tiert. Nadarkha­ni wäre seit Jah­ren der erste Kon­ver­tit, bei dem die ira­ni­sche Justiz den „Abfall vom Islam“ völ­lig offen zur Begrün­dung des Todes­ur­teils nennt. Die IGFM sieht dar­in einen Ver­such der Behör­den, die ira­ni­sche Unter­grund­ge­mein­de noch stär­ker unter Druck zu setzen.

Text: PM/​LS

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