(Frankfurt) Das Todesurteil gegen Pastor Youcef Nadarkhani bleibt bestehen, so die Entscheidung der 11. Kammer des zuständigen Gerichts in Gilan im Wiederaufnahmeverfahren. Untersucht wurde die Frage, ob Nadarkhani vor seiner Konvertierung „Muslim“ gewesen sei; dies wurde nun vom Gericht bestätigt. Die einzige Möglichkeit sein Leben zu retten, sei nun seine Lossagung vom christlichen Glauben, so die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).
Am 22. September 2010 wurde Nadarkhani wegen „Verbreitung nichtislamischer Lehre“ und „Abfall vom islamischen Glauben“ zum Tode durch den Strang verurteilt. Am 22. Juli 2011 wurde das Urteil im Berufungsverfahren bestätigt.
Hoffnungen der Weltöffentlichkeit, das Leben von Pastor Youcef Nadarkhani zu retten, schwinden.
Das am 25. September vor der 11. Kammer des zuständigen Gerichts in Gilan wiedereröffnete Verfahren sollte untersuchen, ob Nadarkhani vor seiner Konvertierung zum Christentum als „Muslim gelebt“ habe. Da Youcef Nadarkhani islamische Vorfahren habe, könne er sich nur „vom falschen Glauben lossagen“ – und sei somit ein „echter Muslim“, für welchen auch das muslimische Recht gelten müsse, so die aktuelle Entscheidung des Gerichts. Obwohl der Widerspruch zur aktuellen Rechtslage von den Richtern anerkannt wurde, sah man keinen Grund das Urteil des Obersten Gerichtshofs zu annullieren. Sollte Nadarkhani seinen Glauben nicht wiederrufen, könnte er schon am Donnerstag, den 29. September, hingerichtet werden.
Der geschäftsführende Vorsitzende der IGFM, Karl Hafen, ist tief bestürzt:
„Eine solche Entscheidung ist einem Mitglied der internationalen Gemeinschaft unwürdig. Dieser klare Bruch internationaler und völkerrechtlich verbindlicher Abkommen darf nicht hingenommen werden. Die Politiker, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, sind aufgerufen, Druck auszuüben. Hierzu stehen Appelle und Informationen auf unserer Website zur Verfügung. Bitte schicken Sie Faxe und E‑Mails an den iranischen Botschafter in Berlin – nun ist allerhöchste Eile geboten!“
Er fügt hinzu:
„Wie sonst kann sich die westliche Welt weiterhin glaubwürdig auf die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte berufen?“
Pastor Nadarkhani – Repression gegen die iranische Untergrundgemeinde
Pastor Youcef Nadarkhani (*1977) wurde im Dezember 2006 zum ersten Mal verhaftet. Die IGFM betont, daß er mit seinem Übertritt zum Christentum und seiner Pastorentätigkeit lediglich sein Recht auf Religionsfreiheit in Anspruch genommen hat. Dieses Recht hat auch der Iran völkervertragsrechtlich bindend anerkannt. Am 12. Oktober 2009 wurde Nadarkhani erneut verhaftet. Seitdem ist der Pastor im Zentralgefängnis von Rasht inhaftiert.
Am 22. September 2010 verurteilte ihn die erste Kammer des zuständigen Revolutionsgerichts, basierend auf früheren Anschuldigungen, wegen „Abfall vom islamischen Glauben“ und „Verbreitung nichtislamischer Lehren“, zum Tode. Die dritte Kammer des Obersten Gerichtshof von Qom bestätigte das Urteil. Die Behörden gaben ihm eine weitere Möglichkeit, seinen Glauben zu widerrufen, ansonsten werde er exekutiert. Nadarkhani wäre seit Jahren der erste Konvertit, bei dem die iranische Justiz den „Abfall vom Islam“ völlig offen zur Begründung des Todesurteils nennt. Die IGFM sieht darin einen Versuch der Behörden, die iranische Untergrundgemeinde noch stärker unter Druck zu setzen.
Text: PM/LS