(Washington D.C.) Eine amerikanisches Bundesgericht blockierte die Finanzierung der embryonalen Stammzellforschung aus Steuermitteln, wie sie US-Präsident Barack Obama haben wollte. Bundesrichter Royce Lamberth begründete seine Entscheidung mit der damit verbundenen Zerstörung von menschlichen Embryonen.
Der Richter machte sich damit den Einspruch eines Forschers zu eigen, der die Freigabe der embryonalen Stammzellforschung durch Präsident Obama kritisiert hatte. Verschiedene dem Lebensschutz verpflichtete Wissenschaftler und Forscher sowie Nightlight Christ Adoptions, eine christliche Gruppe, die die Adoption eingefrorener Embryos fördert, hatten gegen Obamas Durchführungsverordnung vom März 2009 vor Gericht geklagt.
Die Kläger behaupten, dass die neuen Bestimmungen eindeutig gegen eine Gesetzesbestimmung verstößt, das Dickey-Wicker Amendment, das untersagt, Steuergelder für die Forschung einzusetzen, bei der Embryos „zerstört, verworfen oder bewußt der Gefahr der Verletzung oder des Todes ausgesetzt werden“.
Bundesrichter Lamberth entschied am Montag, daß die von den Rechtsanwälten des Gesundheitsministeriums vorgebrachten Argumente unzureichend seien und die Durchführungsbestimmungen von Präsident Obama das Dickey-Wicker Amendment verletzen.
„Embryonale Stammzellforschung ist eine Forschung, bei der ein Embryo zerstört wird“, schrieb Richter Lamberth in seiner Begründung. Der Versuch des Gesundheitsministeriums zu argumentieren, embryonale Stammzellforschung habe nichts mit Embryonen zu tun, sei ein haltloser Widerspruch: „Die embryonale Stammzellforschung kann nicht vom Embryo getrennt werden“, so der Richter. „Embryonale Stammzellforschung hängt notwendigerweise von der Zerstörung eines menschlichen Embryos ab“, weshalb der Bundesrichter den klagenden Lebensschützern Recht gab.
Kritiker der embryonalen Stammzellforschung wiesen darauf hin, daß bei der embryonalen Stammzellforschung Menschenleben zerstört werden ohne irgendeinen therapeutischen Vorteil. Die embryonale Stammzellforschung sei zudem durch Erfolge bei der adulten Stammzellforschung überholt, wo bereits Dutzende von Medikamenten und andere therapeutische Vorteile für bisher unheilbare Krankheiten gewonnen werden konnten.
Die Entscheidung gilt einstweilen, bis ein Berufungsgericht eine endgültige Entscheidung trifft.
(LifeSiteNews/GN, Bild: Fotomontage katholisches.info: LifeSiteNews/Divine Life)