(Stuttgart) Der SPD Abgeordente Stephan Braun (Sprecher der SPD- Fraktion für Verfassungsschutzangelegenheiten und Fragen des Extremismus), der bekanntlich Menschen bekämpft, die nicht seiner Meinung sind und mit Linksextremisten zusammenarbeitet, stellte im Landtag von Baden-Württenberg einen Antrag der die Katholische Kirche indirekt und die Priesterbruderschaft St. Pius X. offen angreift. Dabei werden Zitate (auch solche, die vor 22 Jahren veröffentlicht wurden) beansprucht und aus dem Zusammnhang gerissen, die Bischöfen und Priestern der Piusbruderschaft in theologischen Schriften und Reden zuzuorden sind.
Pater Franz Schmidtberger, deutscher Distriktoberer der Priesterbruderschaft, schreibt in einem Brief an den Landtagspräsident: „Der Antrag der Abgeordneten Braun u.a. atmet demgegenüber den Geist eines Totalitarismus, der es nicht hinnehmen kann, daß es Menschen gibt, die anders denken und fühlen als das juste milieu, und die sich darüber hinaus den Luxus leisten, an Gott zu glauben und ihre Religion ernst zu nehmen.“
Wir dokumentieren den Brief Schmidbergers an den Präsidenten des Landtages von Baden Württenberg.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Straub,
als Distriktoberer der Priesterbruderschaft St. Pius X. erlaube ich mir, zum Antrag der Abgeordneten Braun u.a., Landtagsdrucksache 14/6358, Stellung zu nehmen. Gegenstand des Antrages ist unsere Bruderschaft, so daß uns nach dem Rechtsgrundsatz audiatur et altera pars die Möglichkeit zustehen sollte, uns zu den einzelnen Punkten zu erklären, ehe das Hohe Haus über die Vorlage entscheidet. Ich bitte Sie diesbezüglich um Weiterleitung dieses Schreibens an die Fraktionen.
Vorab: Die Priesterbruderschaft ist eine Priestergemeinschaft innerhalb der Katholischen Kirche, der es darum geht, innerkirchliche Fehlentwicklungen durch eine Rückbesinnung auf die traditionelle katholische Lehre zu korrigieren. Bereits aus diesem Selbstverständnis heraus ergibt sich, daß unsere Sendung eine religiöse, keine politische ist. Aus diesem Selbstverständnis heraus ergibt sich auch unsere Haltung der Treue zur überlieferten Lehre der Kirche, die uns Maßstab und Richtschnur ist, einschließlich ihrer Soziallehre.
Zu I, Punkt 1: Es ist richtig, daß es 2008 zu einer solchen Einladung gekommen ist. Als uns die Verbindung des Referenten zu fragwürdigen Gruppen bekannt wurde, haben wir den Vortrag abgesagt.
Zu I, Punkt 2: In diesem Jahr luden wir auf Empfehlung einen Referenten ein, der letztes Jahr im österreichischen Nationalrat gesprochen hatte und über eine umfangreiche Publikationsliste zu kulturellen Themen verfugt. Wir gingen davon aus, daß der österreichische Nationalrat seine Referenten sorgfältig auswählt. Außerdem war der Referent auch schon von CDU-Gruppen in Deutschland eingeladen worden und hatte gesprochen. Es ist unbestritten, daß er bürgerlich-konservativ, keinesfalls neonazihaft auftritt. Seine Kontakte ins rechtsextreme Milieu waren uns im Augenblick der Einladung unbekannt. Als diese uns bekannt wurden, erfolgte die Absage der Veranstaltung. Pater Niklaus Pfluger, erster Assistent der Bruderschaft, erklärte den Vorgang in einem entsprechenden Artikel der Luzerner Zeitung vom 25.04.2010, der auch in Deutschland Resonanz fand. Gerne sichern wir zu, in Zukunft durch Internetrecherchen uns über anvisierte Referenten besser zu erkundigen. Wir wehren uns aber dagegen, daß uns strengere Maßstäbe für Einladungen auferlegt werden, als dem österreichischen Parlament.
Zu I, Punkt 3: Das Mitteilungsblatt kann unter www.piusbruderschaft.de eingesehen werden. Es publizieren dort ausschließlich Priester der Bruderschaft oder ihr verbundene Gläubige. Rechtsextremisten sind nicht darunter. Referenten bei Veranstaltungen der Bruderschaft sind ebenfalls zumeist Priester und Gläubige, Externe Referenten werden danach ausgewählt, daß sie katholisch und bürgerlich konservativ sind. Die Priesterbruderschaft als ultramontan ausgerichtete Glaubensgemeinschaft hat keine ideologische Schnittmenge mit deutschem Neonazismus. Folglich wird auch Personen, die derlei Thesen vertreten, durch die Priesterbruderschaft kein Forum geboten.
Zu I, Punkt 4: Zu diesem Punkt liegt vom Generaloberen der Priesterbruderschaft, Weihbischof Bernard Fellay, folgende Stellungnahme vor: „Mit Interesse habe ich von meinem angeblichen Interview gelesen, an das ich mich freilich gar nicht erinnere. Im Internet finde ich es auch nicht. Ich habe auch keine Freigabe erklärt. Ein Belegexemplar fehlt ebenso in meinem Archiv. Richtig ist, daß ich mich Ende letzten Jahres zu einer Kirchweihe in Graz aufgehalten, habe. Es ist bei solchen Anlässen üblich, daß verschiedene Gäste Fragen an mich reichten. Ob darunter auch ein „Aula“-Reporter war, weiß ich nicht mehr. Ich kenne die Zeitung nicht. Ich glaube auch nicht, als frankophoner Schweizer jede österreichische Publikation nebst deren politischer Ausrichtung kennen zu müssen. Mir kommt es vor allem darauf, was ich sage, erst in zweiter Linie, wem ich es sage. Als Bischof dürfte ich es übrigens gar nicht anders halten, wenn ich die Nachfolge Christi ernstnehme, denn Jesus Christus hat bekanntlich zum Entsetzen der politisch Korrekten seiner Zeit auch mit Zöllnern zu Tisch gesessen. Sofern ich eine Zeitung als eindeutig politisch extrem erkenne – sei es wegen der Personen, der Sprache, des Titels – verweigere ich Stellungnahmen. Vermag ich eine Tendenz nicht zu erkennen, erkläre ich mich zu religiösen und moralischen Fragen, was meine Pflicht ist. Es ist bezeichnend, daß die Antragsteller ausschließlich den Fakt, daß ich mich erklärt habe, aber nicht den Inhalt meiner Stellungnahme angreifen.“
Zu I, Punkt 5: Der inkriminierte Text stammt aus einem Interview mit der Zeitschrift Etappe aus dem Jahr 1988, also vor 22 Jahren! Dazu vermischt er in unzulässiger Weise Frage und Antwort im Interview und amalgiert beides. Im übrigen ist es ein allgemein anerkanntes stilistisches Mittel, in polemischer Art Dinge überspitzt auszudrücken, um geistige Strömungen aufzuzeigen und auf Gefahren aufmerksam zu machen.
Können sich die Antragsteller vorstellen, daß man 22 Jahre später Dinge etwas anders sieht und ausdrücken würde?
Das zweite Zitat ist tatsächlich so gefallen. Es ist inhaltlich falsch. Es wurde in einer eigenen Stellungnahme zugegeben und der Inhalt richtig dargestellt. Hier die entsprechende Stellungnahme vom 20. Januar 2009:
„1. Die Aussage, die heutigen Juden trügen die Schuld ihrer Väter, muß auf jene Juden eingeschränkt werden, welche die Tötung Jesu Christi gutheißen. Ob heutige Juden dies tun, entzieht sich meiner Kenntnis.
2. Auch für die heutigen Juden ist der fleischgewordene Gott, Jesus Christus, der Erlöser und einzige Weg zum Heil: ‚Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater als durch mich.‘ (Joh 14,6) Es gibt für sie keinen separaten Heilsweg. Deshalb ruft schon der hl. Petrus, der erste Papst, ein Jude, seine Zuhörer au£ sich zu bekehren und sich auf den Namen Jesu Christi taufen zu lassen (vgl. Apg 2,38). Hier finden wir die beständige Lehre der Kirche durch alle Jahrhunderte hindurch.
3. Unser Herr Jesus Christus ist seiner menschlichen Natur nach Jude, seine hochheilige Mutter ist Jüdin, alle Apostel sind Juden. Schon deshalb kann kein aufrechter Christ Antisemit sein.“
Schade, daß die Antragsteller nicht besser recherchiert haben, um diese Korrektur zu finden. Wie man sieht, ging es nie um politischen Antisemitismus, sondern um die theologische Frage nach dem Verhältnis des heutigen Judentums zu Gott aus katholischer Sicht.
Zu I, Punkt 6: Tatsächlich liegt der erste Erziehungsauftrag bei den Eltern, die dem Kind das natürliche Leben, und bei der Kirche, die dem Kind das übernatürliche Leben geschenkt hat. Das Zitat bezieht sich in erster Linie auf den Schulbetrieb in totalitären Regimes. Da in Deutschland das Recht auf die konfessionelle Ersatzschule in der Verfassung festgeschrieben ist und es folglich Privatschulen geben kann und auch tatsächlich gibt, trifft es für Deutschland dem Prinzip nach nicht zu. Die Zustandsbeschreibung öffentlicher Schulen ist eine polemische Auslassung, die sich leider an vielen Schulen zu verwirklichen beginnt. Abgesehen davon verwundert es sehr, wie gering die Antragsteller offenbar das Recht auf freie Meinungsäußerung achten. Inwieweit dieses Zitat eine Nähe zu „Rechtsextremisten und Antisemiten“ nahelegt, was aber Zweck des Antrages sein soll, erschließt sich mir auch nicht.
Zu I, Punkt 7: Die Bruderschaft unterhält in Baden-Württemberg seit 2006 eine Grundschule in Riedlingen/Donau und seit 2008 eine Grundschule in Haslach bei Memmingen. Letztere erhielt im Jahre 2009 keine staatliche Förderung, erstere den Betrag von 14.189,08 €. Das entspricht genau den gesetzlichen Vorschriften.
Zu I, Punkt 8: Unsere Schule unterliegt selbstverständlich der staatlichen Schulaufsicht, die uns regelmäßig prüft. Es gibt keine Beanstandungen. Wir legen Wert auf Transparenz, um solchen bösen Unterstellungen, wie sie auch in diesem Antrag wieder durchscheinen, von vornherein jeden Boden zu entziehen und sind deshalb jedweder Überprüfung im Rahmen der Gesetze positiv gegenüber eingestellt. Kontrollen beweisen nur, daß unsere Bildungsarbeit vorbildlich ist.
Zu I, Punkt 9: Die Bruderschaft lebt ausschließlich von Spenden.
Zu I, Punkt 10: Nach unserer Kenntnis werden wir nicht durch den Verfassungsschutz beobachtet, weil dafür kein Grund besteht. Im Verfassungsschutzbericht werden wir folglich nicht erwähnt. Gegen eine Aufnahme in den Bericht und eine Beobachtung würden wir uns gerichtlich wehren.
Zu II: Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, daß die Antragsteller, die vorgeben, die Verfassung schützen zu wollen, hier dem Parlament einen verfassungswidrigen Antrag unterbreiten. Denn wenn unsere Schulen als Ersatzschulen genehmigt sind, dann folgt aus Artikel 14, Absatz 2, Satz 3 der Landesverfassung, wie aus Artikel 7, Absatz 4 des Grundgesetzes auch der Anspruch auf staatliche Unterstützung. Eine Ungleichbehandlung verstieße gegen das Gleichheitsgebot. Würde der Landtag dem Antrag zustimmen, so würden wir uns gezwungen sehen, beim Landes- und Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben.
Zur angegebenen Begründung: Es ist falsch, daß „führende Persönlichkeiten mit antisemitischen, extremistischen und antidemokratischen Äußerungen und Schriften in Verbindung gebracht werden“. Eine führende Persönlichkeit der Priesterbruderschaft ist, wer Mitglied des Generalrates oder Oberer eines Distriktes, eines Autonomen Hauses oder eines Priesterseminars ist. Bischof Williamson, dessen Verurteilung übrigens nicht rechtskräftig ist, gehört nicht zu diesem Personenkreis. Da die Antragsteller hier im Plural schreiben, mögen sie zumindest zwei führende Mitglieder der Bruderschaft nennen, auf die ihre Unterstellung zutrifft. Das vermögen sie nicht. Abgesehen davon: was heißt „in Verbindung gebracht werden“? Damit wird die Verleumdung zum Maßstab der Seriosität.
Anstatt hier die Bruderschaft und die mit ihr verbundenen Gläubigen auszugrenzen, ist es an der Zeit, ihre berechtigten Anliegen zu hören und in die politische Willensbildung zu integrieren. Ist das nicht die Aufgabe der Abgeordneten als Vertreter des ganzen Volkes, wie es in Artikel 27, Absatz 3, Satz 1 der Landesverfassung heißt? Der Antrag der Abgeordneten Braun u.a. atmet demgegenüber den Geist eines Totalitarismus, der es nicht hinnehmen kann, daß es Menschen gibt, die anders denken und fühlen als das juste milieu, und die sich darüber hinaus den Luxus leisten, an Gott zu glauben und ihre Religion ernst zu nehmen. Dabei wäre es gerade diese altruistische Einstellung, die helfen könnte, Ungerechtigkeiten und Unzulänglichkeiten der sozialen und politischen Ordnung 2u verringern.
Ich stehe Ihnen jederzeit für Rückfragen, Anregungen und Kritik zur Verfügung. Es ist besser, miteinander zu reden als übereinander. Ich setze auf Ihr Gerechtigkeitsempfinden und Ihr Verantwortungsgefühl und bitte darum, den Antrag der Abgeordneten Braun u.a. zu verwerfen.
Von Herzen wünsche ich für Ihr Hohes Haus und seine wertvolle Arbeit Gottes reichsten Segen
Pater Franz Schmidberger, Distriktoberer