Arzt verurteilt, weil er Abtreibung verweigerte


(Bogo­ta) Der Gene­ral­staats­an­walt Ale­jan­dro Ordó­ñez Mal­do­na­do for­der­te den kolum­bia­ni­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof auf, die ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Grund­rech­te des Arz­tes Ger­mán Aran­go Rojas, wie­der­her­zu­stel­len. Der Arzt war unter Miß­ach­tung sei­ner Rech­te auf ein gerech­tes Ver­fah­ren und eine ange­mes­se­ne Ver­tei­di­gung ver­ur­teilt wor­den, weil er sich wei­ger­te die Schwan­ger­schaft einer Min­der­jäh­ri­gen zu been­den und deren unge­bo­re­nes Kind zu töten, wie es deren Eltern ver­langt hatten.

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Der Arzt Aran­go Rojas war vom Stan­des­ge­richt der Natio­na­len Ärz­te­ver­ei­ni­gung ver­ur­teilt wor­den. Er wur­de von sei­nem Dienst sus­pen­diert und ver­ur­teilt, die Eltern des Mäd­chens finan­zi­ell zu entschädigen.

Gene­ral­staats­an­walt Ordó­ñez for­dert vom Ver­fas­sungs­ge­richts­hof eine schnel­le und wirk­sa­me Ant­wort auf die Ver­let­zung der von der Ver­fas­sung garan­tier­ten Grund­rech­te des Arz­tes und eine Ver­war­nung für das Amts­ge­richt von Mani­zales und das Ver­wal­tungs­ge­richt von Caldas.

Gleich­zei­tig berich­ten kolum­bia­ni­sche Medi­en, daß die Regie­rung in Bogo­ta die Initia­ti­ve ergrei­fen will, um die Rech­te der unmün­di­gen Mut­ter und ihres Kin­des, das zur Adop­ti­on frei­ge­ge­ben wur­de, zu stärken.

(ACI/​GN, Bild: ACI)

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