(Mumbai) Die indische Regierung verabschiedete einen Gesetzesentwurf gegen Folter. „Mit diesem Gesetz können unsere Opfer von Kandhamal (Orissa) endlich Gerechtigkeit fordern“, erklärte Lenin Raghuvanshi, christlicher Menschenrechtsaktivist gegenüber Asianews. Es ermöglicht die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Folter, die von Indien 1997 unterzeichnet wurde. Noch heute erlauben verschiedene Bundesstaaten ihrer Polizei zu foltern. So gelang es der Polizei des Bundesstaates Orissa auch ihre Beteiligung an den anti-christlichen Pogromen des Jahres 2008 zu verschleiern.
„Die am Pogrom gegen Christen von Kandhamal beteiligten Polizisten wurden von den Vorgesetzten gedeckt“, so Lenin Raghuvanshi. „Das ist nur durch die vorherrschende Kultur des Kastenwesens möglich.“ Im Fall Kandhamal weigerten sich die Zeugen aus Angst im Gerichtssaal auszusagen und die Angeklagten wurden freigesprochen. „Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird unsere Menschenrechtsorganisation die Beweise für die Gewalt gegen Christen dem Obersten Gerichtshof vorlegen und die Verantwortung der Regierung von Orissa für die Pogrome beweisen“, so Lenin Raghuvanshi.
Das Gesetz habe auch seine Schwächen. Eine Anzeige wegen Folter muß innerhalb von sechs Monaten stattfinden. Die Betroffenen seien wegen schwerer Verletzungen oder Traumatisierungen oft gar nicht in der Lage, solche Fristen einzuhalten. Das Gesetz sehe auch keinen Unterschied der Geschlechter vor. Frauen seien oft erst nach Monaten oder Jahren imstande eine Vergewaltigung zur Anzeige zu bringen.
(Asianews/GN, Bild: Asianews)