Kleine Bundestaganfrage zum Völkermord an den Armeniern


(Ber­lin) Knapp fünf Jah­re ist es her, daß der Deut­sche Bun­des­tag ein­stim­mig sei­ne Reso­lu­ti­on „Erin­ne­rung und Geden­ken an die Ver­trei­bung und Mas­sa­ker an den Arme­ni­ern 1915 – Deutsch­land muß zur Ver­söh­nung zwi­schen Tür­ken und Arme­ni­ern bei­tra­gen“ verabschiedete.

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Aus Anlaß des 95. Jah­res­ge­den­kens an den „im Osma­ni­schen Reich an den Arme­ni­ern und ande­ren indi­ge­nen Chri­sten (Aramäern/​Assyrern, Grie­chen) ver­üb­ten Völ­ker­mord“ stellt die Links­frak­ti­on der Bun­des­re­gie­rung in einer Klei­nen Anfra­ge elf kri­ti­sche Fragen.

Es um das auf­fäl­li­ge Ver­mei­dungs­vo­ka­bu­lar, das sei­ner­zeit den Bun­des­tags­be­schluß kenn­zeich­ne­te und weit über arme­ni­sche Krei­se hin­aus Stirn­run­zeln aus­lö­ste. Auch die Links­frak­ti­on rügt: „Ins­be­son­de­re der Satz: ‚Zahl­rei­che unab­hän­gi­ge Histo­ri­ker, Par­la­men­te und inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen bezeich­nen die Ver­trei­bung und Ver­nich­tung der Arme­ni­er als Völ­ker­mord‘ (Bun­des­tags­druck­sa­che 15/​5689) ist dahin­ge­hend geeig­net Miß­ver­ständ­nis­se her­vor­zu­ru­fen, daß der Deut­sche Bun­des­tag dies offen­bar anders sieht, indem er selbst es unter­läßt, die Mas­sa­ker expli­zit als Völ­ker­mord zu bewer­ten. Vor die­sem Hin­ter­grund besteht deut­li­cher Klä­rungs­be­darf über die Hal­tung der Bundesregierung.“

Die Links­frak­ti­on fragt dar­um aus­drück­lich, ob die Bun­des­re­gie­rung die Auf­fas­sung ver­tritt, „daß es sich bei den Mas­sa­kern an den Arme­ni­ern 1915/​16 ein­deu­tig um einen Völ­ker­mord im Sin­ne der UN-Kon­ven­ti­on von 1948n han­delt? Falls ja, hat sie ihre Sicht­wei­se in der Ver­gan­gen­heit auch der tür­ki­schen Regie­rung expres­siv ver­bis ver­mit­telt? Falls nein, wie ist die Rechts­auf­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung in die­ser Fra­ge und wie begrün­det sie diese?“

(AGA)

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