(Brüssel) Europäische Lebensrechtsbewegungen begehen den 60. Jahrestag der internationalen Menschenrechtserklärung und rufen dabei in Erinnerung, daß der Mensch „immer Mensch von der Zeugung bis zum natürlichen Tod“ ist.
„Wenn nicht klar ist, wer das Subjekt der Menschenrechte ist, dann ist die gesamte Menschenrechtsdoktrin nutzlos. Gegen alle barbarische Unterscheidung zwischen lebenswerten und nicht lebenswerten Menschenleben hat die Menschenrechtserklärung vor 60 Jahren einen uneingeschränkten Gleichheitsgrundsatz proklamiert, wonach jedes Menschenleben von gleicher Würde und gleichem Wert ist. Unser Einsatz für den Lebensschutz von der Zeugung bis zum natürlichen Tod fußt auf diesem Grundsatz“, erklärten die Vertreter europäischer Lebensrechtsorganisationen auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am Sitz des Europäischen Parlaments in Brüssel.
An der Pressekonferenz nahmen unter anderen die Europaparlamentsabgeordneten Carlo Casini, Vorsitzender der italienischen Bewegung für das Leben, und Anna Zaborska, Vorsitzende des Ausschusses für Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments teil.
(SIR/JF)