60 Jahre Menschenrechtserklärung: „Mensch von der Zeugung bis zum natürlichen Tod“


(Brüs­sel) Euro­päi­sche Lebens­rechts­be­we­gun­gen bege­hen den 60. Jah­res­tag der inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­er­klä­rung und rufen dabei in Erin­ne­rung, daß der Mensch „immer Mensch von der Zeu­gung bis zum natür­li­chen Tod“ ist.

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„Wenn nicht klar ist, wer das Sub­jekt der Men­schen­rech­te ist, dann ist die gesam­te Men­schen­rechts­dok­trin nutz­los. Gegen alle bar­ba­ri­sche Unter­schei­dung zwi­schen lebens­wer­ten und nicht lebens­wer­ten Men­schen­le­ben hat die Men­schen­rechts­er­klä­rung vor 60 Jah­ren einen unein­ge­schränk­ten Gleich­heits­grund­satz pro­kla­miert, wonach jedes Men­schen­le­ben von glei­cher Wür­de und glei­chem Wert ist. Unser Ein­satz für den Lebens­schutz von der Zeu­gung bis zum natür­li­chen Tod fußt auf die­sem Grund­satz“, erklär­ten die Ver­tre­ter euro­päi­scher Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen auf einer gemein­sa­men Pres­se­kon­fe­renz am Sitz des Euro­päi­schen Par­la­ments in Brüssel.

An der Pres­se­kon­fe­renz nah­men unter ande­ren die Euro­pa­par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten Car­lo Casi­ni, Vor­sit­zen­der der ita­lie­ni­schen Bewe­gung für das Leben, und Anna Zabor­ska, Vor­sit­zen­de des Aus­schus­ses für Rech­te der Frau und die Gleich­stel­lung der Geschlech­ter des Euro­päi­schen Par­la­ments teil.

(SIR/​JF)

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