(Luxemburg) Im Großherzogtum Luxemburg ist es zu einer Verfassungskrise gekommen, weil Großherzog Henri dem vom Parlament beschlossenen Euthanasiegesetz die Unterschrift verweigert. Aus Gewissensgründe lehnt das Staatsoberhaupt die Ratifizierung des Gesetzes ab, das vom luxemburgischen Parlament im Februar beschlossen worden war.
Es ist das erste Mal, daß sich in dem kleinen EU-Land ein Staatsoberhaupt dem Willen des Parlaments widersetzt. Laut Parlamentsbeschluß vom Februar sollten Sterbenskranke unter Aufsicht zweier Ärzte ihrem Leben ein Ende bereiten können. Die Parlamentsdebatte war von deutlicher Kritik der katholischen Kirche des Großherzogtums an dem Vorhaben begleitet worden. Der Erzbischof von Luxemburg forderte statt dessen eine Verstärkung der Palliativmedizin und forderte die katholischen Politiker des Landes auf, bei der Abstimmung der katholischen Lehre zu folgen. Die Kirche lehnt jede Form des Selbstmordes ab, da nicht der Mensch „Herr“ über Leben oder Tod sei. Zudem befürchtet die Kirche, daß mit solchen legislativen Initiativen der Euthanasie Tür und Tor geöffnet würden.
Einen vergleichbaren Fall hatte es 1990 im benachbarten Königreich Belgien gegeben, als sich König Balduin weigerte, das vom Parlament beschlossene Abtreibungsgesetz zu unterzeichnen. Um das Inkrafttreten des Gesetzes zur Kindestötung dennoch sicherstellen zu können, erklärte das Parlament den König einen Tag lang für regierungsunfähig.
Der luxemburgische Regierungschef Jean-Claude Juncker von den Christdemokraten, stellte fest, obwohl er „persönlich“ gegen das Gesetz sei, daß dem Parlament die letzte Entscheidung zustehen müsse. Er schlug bereits eine Verfassungsänderung vor, wonach ein Veto des Großherzogs keine Wirkung habe, wenn ein Gesetz von zwei Dritteln des Parlaments verabschiedet werde.
(SIR/JF)