Verwaltungsgericht verhandelt über die Finanzierung der katholischen Schwangerenberatung

(Cott­bus) Das Ver­wal­tungs­ge­richt in Cott­bus ver­han­delt seit Don­ners­tag über die Finan­zie­rung der Schwan­ge­ren­be­ra­tung der katho­li­schen Kir­che in Ber­lin und Bran­den­burg. Die Kir­che will mit einer Kla­ge errei­chen, daß die staat­li­chen Zuschüs­se für die Bera­tungs­stel­len wie­der gezahlt werden.

Der Rechts­streit läuft seit 2001. Damals hat­te die katho­li­sche Kir­che ent­schie­den, in ihren Bera­tungs­stel­len nicht mehr die Beschei­ni­gun­gen aus­zu­stel­len, die Vor­aus­set­zung für die vor­ge­burt­li­che Kinds­tö­tung sind.

Dar­auf­hin wur­de den kirch­li­chen Bera­tungs­stel­len die staat­li­che Aner­ken­nung entzogen.

(JB)

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