von Josef Bordat
Auf der Herbstvollversammlung des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Augsburg zum Thema „Menschenrechte und Religionsfreiheit“, die am vergangenen Wochenende stattfand, betonte Bischof Mixa, daß im Namen Gottes niemals Krieg geführt werden dürfen. In diesem Zusammenhang nannte er beispielhaft die Kreuzzüge, die er eine Sünde nannte – den ersten Kreuzzug ausgenommen, dem ein Gesuch des byzantinischen Kaisers Alexios I. um militärischen Beistand im Krieg gegen die Seldschuken vorausgegangen war.
Dem Betrachter stellt sich die Frage, ob denn Krieg nicht immer eine Sünde ist, auch wenn dieser nicht explizit im Namen Gottes geführt wird? Die katholische Lehre vom gerechten Krieg zeigt deutlich, daß Krieg nicht unter allen Umständen etwas Sündhaftes ist, sondern manchmal durchaus erlaubt, ja, sogar geboten sein kann, z. B. im Fall der Selbstverteidigung. Diese Haltung basiert grundsätzlich auf moraltheologischen Überlegungen, die in der Patristik und Scholastik angestellt wurden.
Der Kirchenvater Augustinus reflektiert über die Frage, ob Christen an einem Krieg teilnehmen dürfen und kommt zu einer bejahenden Antwort für den Fall, daß mit dem Krieg die Friedensordnung wiederhergestellt wird, die auf der von Gott gesetzten Schöpfungsordnung beruht. Die Aufforderung Jesu zum radikalen Gewaltverzicht in der Bergpredigt (Mt 5, 38ff.) relativiert er dahingehend, daß er sie nicht auf konkrete Handlungen bezieht, sondern auf die innere Bereitschaft des Menschen, die praeparatio cordis (Haltung des Herzens). Die Voraussetzung eines gerechten Krieges ist also immer die Verfehlung des anderen, denn „nur die Ungerechtigkeit der Gegenpartei nötigt dem Weisen gerechte Kriege auf“ (De Civitate Dei, XIX 7). Dabei ist auch der „gerechte“ Krieg für Augustinus ein Übel, auf das nur nach Ausschöpfung aller friedlichen Mittel als ultima ratio zurückgegriffen werden darf, ein Übel, daß allerdings dem abgestraften Rechtsbrecher zugute kommt, da er so in die von ihm verlassene Ordnung zurückkehren kann. Mit dieser erzwungenen Umkehr orientiert man den Kriegsauslöser wieder auf Gott hin und trägt damit letztlich auch dem Gebot der Feindesliebe Rechnung, denn ließe man den Ungerechten gewähren, entfernte er sich in dem Irrglauben, seine Ungerechtigkeiten würden sich lohnen, mehr und mehr von Gott, dessen letztem Urteil er sich jedoch nicht entziehen könne. Auch würden andere die ausbleibende Strafe zum Anlaß nehmen, sich ebenfalls des Rechtsbruchs als Mittel zu bedienen; allgemeiner Verfall der Sitten wäre die schreckliche Folge. Dem gelte es vorzubeugen, im Zweifel auch durch Krieg.
Auch Thomas von Aquin fragt, ob Krieg immer Sünde sei. Unter drei Bedingungen sei diese Frage zu verneinen: Eine Autorisierung durch den bevollmächtigten Fürsten (auctoritas principis), ein gerechter Grund (causa iusta) und eine rechte Absicht (recta intentio) müßten gleichzeitig vorliegen, um von einem gerechten Krieg sprechen zu können (Sum. Theol. II-II, 40, 1). Dabei verlagert sich der Schwerpunkt von der causa iusta, die bei Augustinus noch im Vordergrund stand, zum auctoritas principis. Später, in der frühen Neuzeit mit ihrem absolutistischen Staatsbegriff, fallen diesen beiden Aspekte zusammen: Ein Fürst, der zum Krieg qua Fürstenamt autorisiert ist, führt stets gerechte Kriege. Für die Kriegsführung gelten bei Thomas ähnliche Grundsätze wie bei Aristoteles. Die recta intentio zeigt sich in der Wahl der Mittel und auch die Art und Weise eines Krieges geht in dessen sittliche Beurteilung ein, sogar derart, daß ein Krieg, bei dessen Beginn alle drei Voraussetzungen vorlagen, durch den Umstand, daß im Kriegsverlauf unangemessene Mittel zum Einsatz kommen, im nachhinein als ein ungerechter zu ächten ist. Nicht nur der Zweck muß gerecht sein, sondern auch die Mittel.
Für heute bedeutet dies, daß neben der Selbstverteidigung auch humanitäre Interventionen gerechtfertigt sein können, wenn deren Verlauf nicht mehr Opfer befürchten läßt als Menschen durch sie gerettet werden können. Zwar ist eine solche konsequentialistische Argumentation, die Leben gegen Leben verrechnet, ethisch höchst problematisch und widerspricht der Absolutheit des Tötungsverbots im Dekalog, aber in Extremfällen massiver Verletzung elementarer Menschenrechte muß ein Christ handeln, notfalls auch mit Gewalt. Die Passivität des radikalen Pazifismus ist in diesen Fällen unchristlich, weil sie die Option für die Schwachen ignoriert, die uns der Glaube auferlegt. In keinem Fall aber darf eine Entscheidung für einen Militäreinsatz eine leichtfertige sein. Und immer muß dieser mit Blick auf die Antwort durchgeführt werden, die Jesus den Soldaten gab, die ihn gefragt hatten, wie sie sich im Krieg verhalten sollten: „Mißhandelt niemand, erpreßt niemand, begnügt euch mit eurem Sold!“ (Lk 3, 14).