Die Arbeitsgruppe Anerkennung – gegen Völkermord, für Völkerverständigung e.V. hat gemeinsam mit zehn weiteren Vereinen und Verbänden eine Petition in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ziel ist es den seit 1994 geltenden Paragraphen 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuches zu ergänzen, da er lediglich die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Völkermorde betrifft.
Die öffentlichen Demonstrationen in Berlin Mitte März 2006 von Leugnern des Völkermords an den Armeniern haben aber deutlich gemacht, zu welchen bedenklichen Situationen die derzeitige Rechtslage führen kann (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.03.2006).
Am 24. Februar 2008 fand im Berliner Maritim Hotel eine Konferenz aserbaidschanischer und türkischer Nationalisten unter dem Titel „Massaker von Hocali und die Ereignisse von 1915“ statt, deren Ziel unter anderem die Leugnung des Völkermords an den Armeniern war.
Angesichts dieser wiederholten Kränkungen und Herabsetzungen der in Deutschland lebenden Armenier und anderer Opfergruppen möchten die unterzeichnenden Organisationen eine Erweiterung des Straftatbestands des § 130 Abs. 3 StGB erreichen, so daß jegliche Leugnung eines Völkermords strafbar ist.
Die Petition kann mit einer persönlichen Unterschrift unterstützt werden.
(JF)
Siehe auch:
Petition „Erweiterte Strafbarkeit der Völkermordleugnung – Änderung des § 130b StGB“