Erklärung von Erzbischof Agostino Marchetto, Sekretär des Päpstlichen Rates für Migranten und Menschen unterwegs, zum Flüchtlings-Notstand in Italien

(Vati­kan) Vor sei­ner Abrei­se nach Washing­ton, wo er vom 28. bis 31. Juli an einer von der US-ame­ri­ka­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz orga­ni­sier­ten Kon­greß zum The­ma Migra­ti­on teil­nimmt, äußer­te sich der Sekre­tär des Päpst­li­chen Rates für Migran­ten und Men­schen unter­wegs, in einer Erklä­rung zum Flücht­lings-Not­stand in Italien.


„Um über die Güte der „Notstands“-Maßnahmen zu urtei­len, bei denen ein Gleich­ge­wicht zwi­schen Auf­nah­me und Sicher­heit wün­schens­wert ist, muß man die Inhal­te der Beschlüs­sen in Betracht zie­hen. Für sich ist Not­stand kein nega­ti­ver Begriff, denn es kann auch Maß­na­men geben, die die Zuwan­de­rung aus jenen Län­dern berück­sich­ti­gen, die des Schut­zes bedür­fen (Sudan, Soma­lia, Eri­trea, z.B.) auf der Linie der geprüf­ten inter­na­tio­na­len Gesetz­ge­bung für Flücht­lin­ge und Asyl­be­wer­ber. Auch eine Haus­frau, man möge mir den Ver­gleich ver­zei­hen, befin­det sich in Schwie­rig­kei­ten, wenn zwei Gäste uner­war­tet kom­men, doch sie wird ver­su­chen ihr Bestes zu tun, um ihn einen ange­neh­men Emp­fang zu berei­ten. Was wir uns bei der Umset­zung der Maß­nah­men wün­schen ist also die Ach­tung der Men­schen­rech­te, aller Migran­ten und ihrer Fami­li­en­mit­glie­der und der inter­na­tio­na­len Bestim­mun­gen, die von Ita­li­en aner­kannt wer­den, was Flücht­lin­ge, Asyl­be­wer­ber, Staa­ten­lo­se und auch Roma und Sin­ti oder ande­re Zigeu­ner­fa­mi­li­en anbe­langt, sowie für die Opfer von Menschenhandel“.

(Fides)

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