(Zürich) Sterberecht und Beihilfe zum Selbstmord von todkranken Menschen sollen nicht Teil der Ausbildung von Ärzten und medizinischem Personal in der Schweiz werden. Der Ständerat hat einen Antrag von Luc Recordon Grüne/VD mit 19:11 Stimmen abgelehnt. Mit der Beihilfe zum Selbstmord übernehme ein Arzt eine schwere Verantwortung, erklärte Recordon. Dabei seien nicht Improvisation gefragt, sondern Fachkompetenz und Humanität.
Bundesrat Pascal Couchepin, der den Vorstoß zur Ablehnung empfahl, sagte, eine bessere Ausbildung müsse in Bezug auf die Palliativmedizin erfolgen und nicht im Rahmen der Suizid-Beihilfe.
(JB)