Stichtagsverschiebung: Jedes Aufweichen des Lebensschutzes führt zu Dammbrüchen


(Ber­lin) Der Erz­bi­schof von Ber­lin, Georg Kar­di­nal Ster­zin­sky, bedau­ert die Ent­schei­dung des Bun­des­ta­ges, den Stich­tag für den Import von mensch­li­chen embryo­na­len Stamm­zel­len ein­ma­lig zu verschieben.

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„Ich habe im Vor­feld mehr­fach an die Mit­glie­der des Bun­des­ta­ges appel­liert, alle damit ver­bun­de­nen ethi­schen Fra­gen gründ­lich zu beden­ken, um gewis­sen­haft zu ent­schei­den. Eine For­schung mit embryo­na­len Stamm­zel­len, für deren Gewin­nung mensch­li­che Embryo­nen getö­tet wer­den, ist nicht zu tole­rie­ren. Das war und ist Stand­punkt der katho­li­schen Kir­che. Eine Ver­schie­bung der gel­ten­den Stich­tags­re­ge­lung ist eine grund­sätz­li­che Bil­li­gung der Tötung von Embryonen.
Die Stich­tags­re­ge­lung für den Import embryo­na­ler Stamm­zel­len – sie soll­te vor Leicht­fer­tig­keit schüt­zen – wird mit die­ser ‚ein­ma­li­gen‘ Ver­schie­bung wir­kungs­los: Wer auch nur eine Fri­sten­lö­sung befür­wor­tet, ebnet den Weg zur unbe­fri­ste­ten Frei­ga­be. Denn: Jedes Auf­wei­chen des Lebens­schut­zes führt zu Damm­brü­chen im Bewußt­sein einer Gesell­schaft. Wenn man mensch­li­che Embryo­nen töten darf, darf man auch abtrei­ben oder unheil­bar Kran­ken die Todes­sprit­ze geben.“

(PM/​JF)

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