Überprüfung des Kirchenrechts – Der Heilige Stuhl bekräftigt seine Position zur Abtreibung


(Vati­kan) Für die Kir­che ist und bleibt Abtrei­bung „ein Ver­bre­chen“, dies bekräf­tig­te Msgr. Fran­ces­co Coc­co­pal­me­rio, der Vor­sit­zen­de des Päpst­li­chen Rats für die Inter­pre­ta­ti­on von Geset­zes­tex­ten (Pon­ti­fi­ci­um Con­si­li­um de Legum Textibus).

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Es wer­de bezüg­lich der Abtrei­bung kei­ne Ände­rung der bis­he­ri­gen Rechts­po­si­ti­on geben, so Coc­co­pal­me­rio. Ange­spro­chen wur­de der Geist­li­che auf das The­ma von Jour­na­li­sten auf einer Pres­se­kon­fe­renz am heu­ti­gen Vor­mit­tag. Auf der Pres­se­kon­fe­renz stell­te Msgr. Coc­co­pal­me­rio die Tagung „Das kano­ni­sche Recht im Leben der Kir­che im Licht des päpst­li­chen Lehr­am­tes“ vor, die am 24. und 25. Janu­ar im Vati­kan statt­fin­den wird. Anlaß für die Tagung ist der 25. Jah­res­tag des Inkraft­tre­tens des neu­en Codex Iuris Cano­ni­ci (cic), des gel­ten­den katho­li­schen Gesetzbuches.

Coc­co­pal­me­rio erin­ner­te dar­an, daß der Kodex des kano­ni­schen Rechts nicht nur „Nor­men über die Struk­tur der Kir­che“ ent­hal­te, son­dern auch „Vor­ga­ben für Rech­te und Pflich­ten“ für die Gläu­bi­gen. Grund­la­ge sei dabei stets „Chri­sti Wille“.

Der Vor­sit­zen­de des päpst­li­chen Rats mein­te zudem, daß das gel­ten­de Gesetz­buch ein „guter Kodex“ sei, wenn auch „wie alles Men­schen­werk immer erneu­er­bar, ver­bes­ser­bar und nach einer gewis­sen Alte­rung wie­der­her­zu­stel­len“. Eine Auf­ga­be der Tagung sei es daher vor allem, „eini­ge Punk­te aus­fin­dig zu machen, die einer gewis­sen Wie­der­her­stel­lung bedür­fen“, so Coccopalmerio.

(Sir/​RP)

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