(Bonn) Der Bundesverband von donum vitae hat einen eigenen Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts nach medizinischer Indikation vorgelegt. Der Gesetzesentwurf beinhaltet eine verpflichtende ärztliche und psychosoziale Beratung, soweit keine unmittelbare Gefahr für das Leben der Schwangeren besteht. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf vor, daß die Indikationsstellung für einen Schwangerschaftsabbruch frühestens drei Tage nach der psychosozialen Beratung gestellt werden darf.
„Es ist wichtig immer wieder darauf hinzuweisen“ so die Bundesvorsitzende Rita Waschbüsch „daß Spätabtreibungen nicht mit den Abtreibungen innerhalb der ersten drei Monate gleichgesetzt werden können.
Der Verein wurde gegründet, nachdem die deutschen Bischöfe endlich dem Wunsch (der später zur Anweisung wurde) des Papstes Johannes Paul II. folgten und die Ausstellung der Beratungsscheine in kirchlichen Beratungsstellen einstellten. Der Beratungsschein ist die Legitimation, eine Tötung des Ungeborenen straffrei durchführen zu lassen.
Donum Vitae stellt diese Beratungsscheine aus und stellt sich auch mit den sexualpädagogischen Angeboten immer mehr antichristlich und antikirchlich dar, obwohl man sehr gern von „christlicher Verantwortung“ spricht.
(JF)