(San José) Die Bischofskonferenz von Costa Rica veröffentlichte eine Verlautbarung zu dem von mehreren Abgeordneten eingebrachten Vorschlag der Gleichstellung zwischen der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und der Ehe. Nach Ansicht der Bischöfe ist dieser Vorschlag „unter dem Gesichtspunkt der Naturrechts, der Verfassung und angesichts unseres Daseins als Gläubige und des göttlichen Rechts, vollkommen unangemessen“. Die Bischöfe weisen auch darauf hin, daß Menschen mit homosexuellen Neigungen dieselbe unveräußerliche Würde wie alle anderen Menschen besitzen, die jedoch mit der legitimen Gemeinschaft zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts nichts zu tun haben. „Das Gemeinwohl der Gesellschaft“, heißt es in der Verlautbarung, „erfordert, daß die Gesetze die ehelische Gemeinschaft als Grundlage der Familie und Keimzelle der Gesellschaft fördern und schützen.“ Wenn ein solcher Entwurf verabschiedet werden sollte, wäre dies für die Bischöfe ein „Übel für die Gesellschaft, eine tödliche Verletzung des Instituts Ehe und für die Familie und eine Verzerrung des Göttlichen Plans“.
(Fidesdienst)