(Duschanbe) Eine Kammer des tadschikischen Parlaments verabschiedete am 15. Juni ein umstrittenes Gesetz über die Verantwortung der Eltern in der Kindererziehung, das von Staatspräsident Emonali Rahmon gewollt ist. Das neue Gesetz bestätigt und verschärft zum Teil noch das Verbot für Minderjährige, an irgendwelchen religiösen Aktivitäten teilzunehmen. Ausgenommen sind nur Begräbnisse. Die Mißachtung des Verbots sieht schwere Strafen für die Eltern des Kindes vor, auch Gefängnis.
Bereits das Vorgängergesetz von 2009 verpflichtete die Eltern, „den minderjährigen Kindern keine Teilnahme an Aktivitäten religiöser Organisationen zu erlauben“.
Forum18 beklagt, daß das Verbot auch die Teilnahme an Gottesdiensten und die Christenlehre betrifft. Die Kinder dürfen nicht einmal ihre Eltern in die Kirche (oder Moschee) begleiten. Die Eltern eines Kindes, das sich nicht an das Verbot hält, werden mit hohen Geldstrafen belegt. Das Gesetz sieht zudem für die Eltern Gefängnisstrafen von fünf bis acht Jahren vor. Den Veranstaltern von religiösen Aktivitäten, an denen ein Minderjähriger teilnimmt, drohen bis zu zwölf Jahren Haft. Die Strafen gelten auch dann, wenn die Eltern oder der Veranstalter nicht einmal von der Teilnahme eines Kinder wußten. Unter Strafe steht auch die religiöse Unterweisung eines Kinder durch die eigenen Eltern.
Das neue Gesetz sieht zudem eine strafrechtliche Verfolgung mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren vor für jeden, der ohne Erlaubnis „religiöse Treffen, Seminare, Kundgebungen“ organisiert, bei „Wiederholungstätern“ bis zu fünf Jahren.
Konkret können mit dem neuen Gesetz nur jene Kinder und Jugendlichen einen Religionsunterricht erhalten, die eine staatliche anerkannte islamische (Madrasa) oder christliche Schule besuchen. Davon gibt es aber nur wenige im ganzen Land, wie Forum18 berichtet.
Das neue Gesetz muß noch von der zweiten Kammer des Parlaments beschlossen werden, was jedoch laut Forum18 niemand bezweifle. Die Staatsführung begründet die radikalen Einschränkungen der Religionsfreiheit mit der Notwendigkeit, den religiösen Extremismus zu bekämpfen.
Auf die Frage, ob die Eltern auch bestraft werden, wenn sie ihr eigenes Kind religiös unterweisen, antwortete der berichterstattende Abgeordnete Sattor Kholov, daß das Gericht entscheiden werde, ob eine nicht-extremistische Unterweisung nicht bestraft werde.
Der Politikwissenschaftler Fardeun Hodizoda bezeichnete das Gesetz als „überzogen“. Selbst während der Sowjetherrschaft hätten die Kinder und Jugendlichen die Moscheen besuchen dürfen.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes von 2009, das bereits die Religionsfreiheit stark beschnitt, wurden viele Moscheen des Landes zerstört, Christen wegen „illegaler“ Gebetstreffen und religiöser Aktivitäten verhaftet und verurteilt und die Zeugen Jehovas des Landes verwiesen.
(Asianews/Giuseppe Nardi, Bild: Asianews)