Die Vorgehensweise von Kardinal Arthur Roche (Gottesdienstdikasterium) und Sr. Brambilla (Ordensdikasterium) prägt ma0geblich die Situation um die angekündigten Bischofsweihen der Piusbruderschaft
Der Vatikan und die Piusbruderschaft

Römische Willkür als Kern der Notstands-Debatte

Die Beru­fung der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. auf den „Not­stand“ wird oft als ideo­lo­gi­sche Posi­ti­on dar­ge­stellt. Tat­säch­lich gehört die­ses Kon­zept jedoch in den juri­di­schen Bereich. Gemäß can. 1323, 4 des Codex Iuris Cano­ni­ci wird eine Stra­fe aus­ge­schlos­sen, wenn jemand „auf­grund einer Not­la­ge“ han­delt, um ein schwe­res Übel zu ver­mei­den, solan­ge die Hand­lung nicht intrin­sisch uner­laubt