Das ungeborene Kind, ein schutzbedürftiger, wehrloser Mensch. An ihnen tobt sich der menschenfeindliche Mob aus. Wie grausam.
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Nur „ein Stück weit Verantwortung“ für das ungeborene Kind?

Von Hubert Hecker Mit der Ver­zichts­er­klä­rung von Frau­ke Bro­­si­us-Ger­s­­dorf ist zwar aus­ge­schlos­sen, dass die links-libe­ra­­le Juri­stin für zwölf Jah­re den Kurs des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts mit­be­stimmt, was „mit unab­seh­ba­ren Fol­gen für die Aus­le­gung der Grund­rech­te“ (Dani­el Deckers) ver­bun­den wäre. Aber die Gefahr bleibt, dass die grund­ge­setz­li­chen Däm­me für den Lebens­schutz wei­ter­hin durch­lö­chert wer­den durch ein gro­ßes Zitier-Kar­tell
Wie konnte es überhaupt zur Nominierung umstrittener Kandidaten für das Amt eines Bundesverfassungsrichters kommen?
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Die SPD-Richterkandidatin Brosius-Gersdorf verschleiert ihre radikale Abtreibungsposition

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker* Ein wesent­li­ches Ele­ment unse­res Rechts­staats besteht in der kate­go­ri­schen Ver­pflich­tung der Rich­ter, unab­hän­gig, vor­ur­teils­los, unbe­fan­gen und neu­tral gegen­über Par­tei­en und Mei­nung zu sein sowie objek­tiv und ergeb­nis­of­fen Streit­fra­gen im Pro­zess der Urteils­bil­dung zu behan­deln. Ins­be­son­de­re Ver­fas­sungs­rich­tern ist es strikt unter­sagt, zu Rechts­po­si­tio­nen vor­ab öffent­lich ihre per­sön­li­chen Mei­nun­gen zu ver­brei­ten. Die­se