Die Gebetsstätte in Litmanová, wo zwischen 1990 und 1995 die Gottesmutter Maria erschienen sein soll. Rom hat nach den neuen Regeln nichts entschieden, aber die Unbedenklichkeit erteilt.
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Der Vatikan genehmigt Marienerscheinungen in der Slowakei – warnt jedoch vor Unklarheiten

Im Mai 2024 erließ das Glau­bens­dik­aste­ri­um unter der Lei­tung von Kar­di­nal Víc­tor Manu­el „Tucho“ Fernán­dez mit Bil­li­gung von Papst Fran­zis­kus neue Nor­men für das Ver­fah­ren zur Beur­tei­lung mut­maß­li­cher über­na­tür­li­cher Phä­no­me­ne. Da die­se Nor­men eine Aner­ken­nung als über­na­tür­li­ches Phä­no­men grund­sätz­lich aus­schlie­ßen, beschränkt sich die Beur­tei­lung auf pasto­ra­le Fra­gen. Seit­her wur­den zahl­rei­che beim Dik­aste­ri­um anhän­gi­ge Phä­no­me­ne in