Leo XIV.
„Jahrhundertverfahren“ für nichtig erklärt
Das vatikanische Berufungsgericht erklärte das sogenannte „Jahrhundertverfahren“ gegen Kardinal Angelo Becciu und weitere Angeklagte für nichtig. Das Urteil stellt einen schweren Rückschlag für die vatikanischen Ankläger und zugleich für den Reformanspruch des verstorbenen Papstes Franziskus dar, der das Verfahren als Beleg für ein entschlossenes Vorgehen gegen finanzielle Unregelmäßigkeiten präsentiert hatte. Nun stellen sich eine ganze …