Staatsanwaltschaft Regensburg stellt Strafbefehl gegen Bischof Williamson


(Regens­burg) Die Staats­an­walt­schaft Regens­burg hat einen Straf­be­fehl wegen Volks­ver­het­zung gegen Bischof Richard Wil­liam­son von der Pius­bru­der­schaft erlas­sen. Dem Bischof wird vor­ge­wor­fen, in einem Inter­view mit dem schwe­di­schen Fern­se­hen den Holo­caust geleug­net zu haben.

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Das Amts­ge­richt prü­fe nun den Antrag. Soll­te es zu einem Ver­fah­ren kom­men, könn­te dies nach deut­scher Straf­pro­zeß­ord­nung auch ohne öffent­li­che Haupt­ver­hand­lung statt­fin­den. Der Straf­rah­men reicht bei einer Ver­ur­tei­lung von Geld­bu­ßen bis zu Bewäh­rungs­stra­fen. Noch im Sep­tem­ber hat­te die Staats­an­walt­schaft es als „unver­hält­nis­mä­ßig“ bezeich­net, von Groß­bri­tan­ni­en die Aus­lie­fe­rung des 68-jäh­ri­gen Bischof, der bri­ti­scher Staats­bür­ger ist, zu beantragen.

Bischof Wil­liam­son hat­te am 1. Novem­ber 2008 in Zaitz­kofen bei Regens­burg dem schwe­di­schen Fern­seh­sen­der Sveri­ges Tele­vi­si­on AB ein Inter­view gege­ben, das weder histo­ri­schen Fra­gen noch den Holo­caust zum Gegen­stand hat­te. Nach Been­di­gung des offi­zi­el­len Inter­views frag­ten die Jour­na­li­sten nach Wil­liam­sons Mei­nung zu den Gas­kam­mern im Drit­ten Reich. Auch die­ser Teil des Gesprächs wur­de in Ton und Bild festgehalten.

Wil­liam­son erklär­te zum Holo­caust, er den­ke, daß „200.000 bis 300.000 Juden in den Kon­zen­tra­ti­ons­la­gern gestor­ben“ sei­en, und zu den Gas­kam­mern, da „nicht ein ein­zi­ger von ihnen in Gas­kam­mern“ ums Leben gekom­men sei.

Das schwe­di­sche Fern­se­hen strahl­ten Sequen­zen der Auf­zeich­nun­gen Ende Janu­ar am sel­ben Tag aus, an dem Papst Bene­dikt XVI. das Dekret auf­hob, mit dem 1988 Wil­liam­son und drei wei­te­re, ohne päpst­li­che Erlaub­nis geweih­te Bischö­fe der Pius­bru­der­schaft für exkom­mu­ni­ziert erklärt wor­den waren.

Die Geste des Pap­stes, damit den Weg zur Über­win­dung des unter­stell­ten tra­di­tio­na­li­sti­schen Schis­mas frei­zu­ma­chen, wur­de umge­hend von den Holo­caust-Äuße­run­gen Wil­liam­sons über­schat­tet. Für die Kri­ti­ker einer Ver­söh­nung mit den Lefeb­vria­nern war das Inter­view eine will­kom­me­ne Argumentationshilfe.

Die Kri­tik an Wil­liam­sons Äuße­run­gen wur­de zur gene­rel­len Kri­tik an der Pius­bru­der­schaft und eben­so schnell zu einem anti­ka­tho­li­schen Angriff auf den Papst selbst. Die­ser for­der­te Wil­liam­son auf, sei­ne Äuße­run­gen zu wider­ru­fen, was die­ser schließ­lich mit einem Schrei­ben an den Papst tat: „Ich bit­te alle vor Gott um Ver­ge­bung“, die durch sei­ne Äuße­run­gen zum Holo­caust ver­letzt wor­den seien.

Wil­liam­son bestritt, vor­sätz­lich gegen deut­sches Recht ver­sto­ßen zu haben und ver­such­te eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung zu erwir­ken, die es Sveri­ges Tele­vi­si­on unter­sa­gen soll­te, die umstrit­te­ne Film­se­quenz des Inter­views außer­halb Schwe­dens aus­strah­len zu kön­nen. Außer­dem soll­te dem Sen­der auf­ge­ge­ben wer­den, die Film­se­quenz von sei­ner Home­page zu ent­fer­nen. Laut Aus­kunft des Land­ge­richts Nürn­berg-Fürth behaup­te­te der Bischof, bei der Vor­be­rei­tung die­ses Inter­views nicht dar­über infor­miert wor­den zu sein, daß die Film­se­quenz des Inter­views im Inter­net ver­öf­fent­licht oder über ande­re Medi­en inner- oder außer­halb Schwe­dens der Öffent­lich­keit zugäng­lich gemacht wer­den würde.

Statt­des­sen habe man ihm erklärt, daß es nur zu einer Aus­strah­lung in einem schwe­di­schen Pro­gramm des Sen­ders kom­men wer­de. Nur hier­zu habe er sei­ne Ein­wil­li­gung erteilt. Nach dem Inter­view habe er die schwe­di­schen Jour­na­li­sten auf die Gefahr einer Straf­ver­fol­gung in Deutsch­land hin­ge­wie­sen und einen ent­spre­chend vor­sich­ti­gen Umgang mit dem Film­ma­te­ri­al ange­mahnt. Außer­dem habe er sei­ne Ein­wil­li­gung gegen­über dem Sen­der inzwi­schen schrift­lich wider­ru­fen. Im Zuge der Ermitt­lun­gen der Regens­bur­ger Staats­an­walt­schaft ver­wei­ger­ten die Jour­na­li­sten jede Aus­kunft über die Umstän­de des Inter­views. Der Fern­seh­sen­der leug­ne­te aber schrift­lich, daß es eine Abspra­che mit Wil­liam­son gege­ben habe, die Auf­zeich­nun­gen nur in Schwe­den auszustrahlen.

Die 11. Straf­kam­mer des Land­ge­richts lehn­te den Antrag Wil­liam­sons am 6. Febru­ar 2009 mit der Begrün­dung ab, daß Wil­liam­son der Aus­strah­lung und Wei­ter­ver­wen­dung sei­ner­zeit nicht aus­drück­lich und schrift­lich wider­spro­chen habe.

Wie die baye­ri­sche Justiz­mi­ni­ste­rin Bea­te Merk erklär­te, führ­te die Staats­an­walt­schaft Regens­burg seit Anfang Febru­ar „kon­se­quent Ermitt­lun­gen“ wegen der Äuße­run­gen Wil­liam­sons, mit denen er die „wah­ren Aus­ma­ße des Holo­caust in Abre­de gestellt“ habe, denn „gera­de Deutsch­land kann ein sol­ches Ver­hal­ten ange­sichts sei­ner histo­ri­schen Ver­ant­wor­tung unter kei­nen Umstän­den akzep­tie­ren und muß ihm mit allem Nach­druck ent­ge­gen treten“.

(GN)

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