Abtreibung: Gegensätzliche Gerichtsbeschlüsse in zwei US-Bundesstaaten


(Washing­ton) Ein rich­ter­li­cher Beschluß im US-Bun­des­staat Okla­ho­ma hat ame­ri­ka­ni­sche Lebens­schüt­zer zu laut­star­ker Kri­tik ver­an­laßt: In der ver­gan­ge­nen Woche hob Vicki Robert­son, Amts­rich­te­rin von Okla­ho­ma, ein 2008 beschlos­se­nes Gesetz auf, dem­zu­fol­ge Frau­en, die ihr Kind abtrei­ben wol­len, vor ihrer Ent­schei­dung eine Ultra­schall­auf­nah­me ihres Babys sehen müs­sen. Außer­dem war nach die­sem Gesetz der Arzt dazu ver­pflich­tet gewe­sen, der Mut­ter eine genaue Beschrei­bung ihres Kin­des zu geben (Grö­ße, Herz­schlag, Ent­wick­lung der inne­ren Orga­ne, Glied­ma­ßen usw.). Robert­son hob zudem jene recht­li­chen Bestim­mun­gen auf, die Kran­ken­pfle­gern das Recht zuge­ste­hen, aus Gewis­sens­grün­den die Teil­nah­me an einer Abtrei­bung zu ver­wei­gern. Eine Anfech­tung die­ser rich­ter­li­chen Ent­schei­dung wird nun erwogen.

Ein ande­res Gerichts­ur­teil in den USA hat die Lebens­schüt­zer neu Mut gemacht: Im US-Bun­des­staat South Dako­ta wur­de ent­schie­den, daß eine Frau das Recht besitzt zu wis­sen, daß eine Abtrei­bung „das Leben eines gan­zen, von ihr unab­hän­gi­gen, ein­zig­ar­ti­gen, leben­di­gen Lebe­we­sens beendet“.

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Bei­de Fäl­le sind der Pro-Life-Bewe­gung ein gro­ßes Anlie­gen; sie setzt sich näm­lich dafür ein, daß Frau­en, die eine Abtrei­bung anstre­ben, voll­stän­dig auf­ge­klärt wer­den und eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung unterschreiben.

In den ver­gan­ge­nen Mona­ten war von meh­re­ren katho­li­schen Auto­ri­tä­ten und Orga­ni­sa­tio­nen die Befürch­tung geäu­ßert wor­den, die jet­zi­ge US-Admi­ni­stra­ti­on pla­ne eine Ein­schrän­kung der Gewis­sens­frei­heit. Ärz­ten und Kran­ken­pfle­gern sol­le dem­nach das Recht, eine Abtrei­bung nicht durch­zu­füh­ren, unter­sagt wer­den. Prä­si­dent Barack Oba­ma ver­sprach dar­auf­hin, die Gewis­sens­frei­heit in den USA auch wei­ter­hin zu schützen.

(Zenit)

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