Erzbistum Freiburg legt Berufung ein – Erklärter Kirchenaustritt unwirksam


(Frei­burg) Gegen die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Frei­burg über die Wirk­sam­keit eines Kir­chen­aus­tritts legt die Erz­diö­ze­se Frei­burg Beru­fung ein. Nach gründ­li­cher Prü­fung habe man sich dazu ent­schlos­sen, die Rechts­la­ge in der näch­sten Instanz vor dem Ver­wal­tungs­ge­richts­hof ent­schei­den zu las­sen, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung. Das Erz­bis­tum hält den erklär­ten Kir­chen­aus­tritt wei­ter­hin für unwirk­sam. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Frei­burg hat in einem Urteil den Kir­chen­aus­tritt eines Katho­li­ken für recht­mä­ßig erach­tet, der beim Stan­des­amt sei­nen Aus­tritt aus der römisch-katho­li­schen Kir­che mit dem Zusatz „Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rechts“ erklärt hat­te. Eine Auf­spal­tung der Kir­che in öffent­lich-recht­li­che Kör­per­schaft einer­seits und Glau­bens­ge­mein­schaft ande­rer­seits sei jedoch nicht mög­lich, so die Erzdiözese.

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(PM)

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